Nicaragŭa

Nicaragŭa

Nicaragŭa, 1) großer See in Centralamerika, 160 QM. groß, zwischen Gebirgen, 134 Fuß über der Meeresfläche des Stillen Oceans gelegen, mit angebautem Ufer, mehrern Inseln (Omotepek mit dem Vulkan Omo), nimmt viele Flüsse auf, wird durch Stürme heftig bewegt u. hängt durch den Kanal Lipitapa mit dem See Leon (Managua, 10 Meilen lang, 6 Meilen breit) u. wahrscheinlich durch einen unterirdischen mit dem Stillen Ocean zusammen, von dem er durch einen 5 Meil. breiten, aber wenigstens 2500 Fuß hohen Landgürtel getrennt ist; 2) bis 1821 District der spanisch-amerikanischen Intendanz Leon; 3) bis 1839 Staat der centralamerikanischen Föderativrepublik Guatemala (s.d. 2); 4) jetzt unabhängige Republik in Centralamerika, zwischen dem Stillen Ocean, dem Staat Honduras, der Moskitoküste u. Costa rica; 3200 QM.; Gebirge: die Cordilleren (mit Spitzen von 10–12,000 Fuß) u. den Vulkanen Masaya (ruhend, der Krater 1/2 Stunde im Umfang), Telica (Mindiri), Granada, Papagayo, Viejo u.a. Vorgebirge: Desolado, Catalina, Blanco; Flüsse: Pantasma, St. Juan (aus dem See N.) schiffbar, doch mit 30 Wasserfällen, Frio u.a.; Seen: der N., s. oben 1) u. Baien: Papagayo, Realejo, Fonseca od. Amapala, vom Stillen Ocean gebildet. Das Klima ist gemäßigt, im Ganzen gesund, ungesund nur an den niedrigen u. sumpfigen Meeresküsten u. an den von Sumpfwaldungen bedeckten Ufern des Sees von N., doch wird N. häufig von starken Erdbeben heimgesucht. Producte: Die ausgedehnten Wälder bestehen aus Eichen, Fichten, Cedern, Mahagoni-, Eisenholz-, Manglebäumen etc.; sie liefern außer gutem Bau- u. Farbeholz Vanille, Gummi, Balsamen; es gedeihen in den Berggegenden von 6000 Fuß Höhe alle Arten europäischen Getreides, ferner in niederen Gegenden Orangen, Limonen, Indigo, Baumwolle, Kaffee, Cacao, Nelkenpfeffer etc. Bergbau u. Kunstfleiß sind höchst unbedeutend; der Handel ist von größerer Wichtigkeit (1858 Einfuhr 1 Mill. Piaster an Werth, Ausfuhr 985,000 Piaster), bes. mit Jamaica u. Belize; eingeführt werden namentlich Baumwollen- u. Leinenwaaren, Wein etc.; die Ausfuhr besteht aus den Producten der Wälder u. des Landbaues. N. hat eine sehr günstige Handelslage, vermöge welcher, nach Ausführung des Kanals zur Verbindung des Atlantischen Oceans mit dem Stillen (s. Panama), ein bedeutender Theil des Welthandels durch das Land gehen wird. Bereits ist eine provisorische Verbindung über die Landenge hergestellt worden (s. unten). Mit New York u. San Francisco bestehen regelmäßige Dampfschifffahrtslinien, jene von Greytown, diese von Realejo aus. Gesammt bevölkerung 260,000 Ew.; sie bestehen zur Hälfte aus Ladinos (Mischlinge von Weißen u. Indianern), zu 1/3 aus Indianern u. 1/6 aus Mulatten u. Schwarzen; außerdem leben daselbst noch Europäer, sowohl Eingewanderte, als des Handels wegen blos temporär daselbst Verweilende. Die Verfassung ist republikanisch. An der Spitze steht ein auf vier Jahr gewählter Präsident (1859–63 General Tomas Martinez), welcher die vollziehende Gewalt ausübt, ein Senat u. eine Kammer der Abgeordneten bilden die gesetzgebende; die richterliche ist bei dem obersten Gerichtshof, von welchem die Bezirksgerichte abhängen; das neue Wahlgesetz, wo ohne Rücksicht auf Farbe u. Vermögen gewählt wird, kam zuerst 1852 zur Anwendung. Staatseinkünfte jährlich 105,000 Piaster; Schuld: 800,000 Piaster. Eintheilung: 5 Departements: Oriental, Meridional (Nicaragua), Setentrional (Matagalpa), Segovia, Occidental. Hauptstadt: Leon, gegenwärtiger Regierungssitz: Managua; Münzen, Maße u. Gewichte wie in Costa Rica (s.d.); 5) das südliche Departement dieses Staates; 20,000 Ew.

Nicaragua wurde 1510 von Ponce u. Hurtado entdeckt, 1522 durch Dawila ein Theil der Einwohner christianisirt u. der See untersucht, 1523 mit Niederlassungen besetzt, zu einem Gouvernement erhoben u. 1790 in eine Intendanz verwandelt; es gehörte zu Guatemala, riß sich aber 1821 mit von Spanien los u. wurde 1823 einer der fünf Vereinigten Staaten von Centralamerika (s.d.). In N. war eine schwache Regierung u. herrschte Gesetzlosigkeit, u. am Ende des Jahres 1825 war dieser Staat noch nicht dahin gekommen, sich eine regelmäßige Verfassung zu geben. Deshalb sagten sich die Bewohner des Bezirks von Guanacaste, einer Enclave von N., von N. los u. schlossen sich an Costa Rica an, u. der Bundescongreß bestätigte 9. Dec. 1825 diese Trennung, doch wurden dem Staate N. seine Ansprüche vorbehalten. Der Hafen von San Juan, an der Mündung des S. Juan del Norte in den Atlantischen Ocean, welcher zu[875] Guanacaste gehört, blieb gemeinsames Bundeseigenthum u. wurde von der Bundesregierung mit einer Besatzung belegt. Der Streit zwischen N. u. Costa Rica um den Besitz von Guanacaste währte inzwischen immer fort, bis sich der Ort nach Auflösung der Union für sein Verbleiben bei Costa Rica erklärte. In den Vierziger Jahren wurde ein erneuerter aber vergeblicher Versuch gemacht, einen Bundesvertrag zu schließen. Die große Wichtigkeit des Nicaraguakanals, welcher durch eine Wasserstraße zwischen dem Stillen u. dem Atlantischen Ocean für Seeschiffe die beschwerliche Fahrt um das Cap Horn in Wegfall bringen soll, machte nachher diesen kleinen Staat zum Gegenstand des Streites zwischen England u. der Nordamerikanischen Union. 1848 bemächtigten sich englische Abenteurer der Hafenstadt S. Juan, angeblich um Ansprüche des unter englischer Schutzherrschaft stehenden Königs der Moskitoküste darauf geltend zu machen, u. gaben derselben den englischen Namen Greytown. Indessen wurde am 19. April 1850 zwischen der Nordamerikanischen Union u. England in Washington ein Vertrag abgeschlossen, nach den Unterzeichnern der Clayton-Bulwersche Vertrag genannt, wonach beide Theile sich verbindlich machten, über den zu bauenden Kanal kein ausschließliches Schutz- u. Aufsichtsrecht zu beanspruchen u. weder N., noch Costa Rica, noch die Moskitoküste, noch irgendeinen andern Punkt Mittelamerikas zu besetzen, zu colonisiren od. von sich abhängig zu machen; dagegen ihren gemeinschaftlichen Schutz einer jeden Handelsstraße, Eisenbahn od. Kanal zwischen dem Stillen u. dem Atlantischen Meere zu gewähren, also ebensowohl den Eisenbahnen von Panama u. Tehuantepek, wie dem Nicaraguakanal. Ein zweiter Vertrag, ebenfalls in Washington am 30. April 1852 im Namen der Union von Daniel Webster u. von Seiten Englands von Crampton gezeichnet u. danach der Crampton-Webstersche Vertrag genannt, bestätigten u. erweiterten diese Bestimmungen. Danach ward San Juan (Greytown) ausdrücklich dem Staate N. unter der Bedingung zurückgegeben, keine Hafengebühren od. Zölle daselbst zu erheben, als die zur Erhaltung des Hafens nebst Zubehör nothwendigen. Außerdem wurden die zwischen Costa Rica u. N. streitigen Grenzen u. die Bedingungen des Kanalbaues festgestellt u. hinzugefügt, daß, wenn diese beiden mittelamerikanischen Staaten denselben sich nicht unterwürfen, England u. die Union unmittelbar ohne sie den Kanalbau nach dem Clayton-Bulwerschen Vertrage ins Leben treten lassen würden. Gefiel es schon an sich der demokratischen Partei der Union nicht, daß die Bundesregierung mit England über eine nach ihrer Ansicht rein amerikanischen Angelegenheit in Verhandlung getreten war, so wurde dieses Mißvergnügen noch vermehrt durch eine großbritannische Proclamation vom 17. Juli 1852, wonach die sogenannten Baiinseln Ruatan, Bonacca, Atilla, Barbaras u. Helena, welche bisher unter dem Gouverneur von Britisch-Honduras gestanden, zu einer besonderen königlichen Colonie erhoben wurden. Aber auch Costa Rica u. N. wollten von den, ohne ihre Mitwirkung abgeschlossenen Verträgen nichts wissen. Der Congreß von N. beschloß am 12. Juli 1852 eine Erklärung, wonach die Annahme des Crampton-Websterschen Vertrags abgelehnt, gegen jede fremde Einmischung Verwahrung eingelegt u. die Bereitwilligkeit, die Entscheidung dieser Frage einem Schiedsgerichte zu überlassen, ausgesprochen wurde. Unter diesen Umständen blieb Greytown vorderhand in den Händen des Königs der Moskitoküste od. seiner Vormünder, der Engländer. Doch bildete sich hier eine Art unabhängiger Republik, welche Abenteurern aller Nationen zum Sammelplatz diente u. sogar Anspruch auf den Besitz von Punta Arenas, auf dem andern Ufer des San Juan der Stadt Greytown gegenüber gelegen, machte, welchen Ort die Nordamerikanische Dampfschifffahrtsgesellschaft zur Besabrung des San Juan u. Nicaragua-Sees in Händen hatte. Die Bewohner von Greytown erlaubten sich sogar Gewaltthätigkeiten gegen den in Centralamerika beglaubigten nordamerikanischen Gesandten, als er nach Greytown kam, um den Zwist beizulegen. Als daher im Jahre 1854 ein nordamerikanischer Capitän, weil er einen Einwohner niedergeschossen hätte, in Greytown gefangen gehalten wurde u. die Behörden ihn nicht auslieferten, bombardirte der nordamerikanische Kriegsdampfer Tyane die Stadt. Gleichzeitig wurde von Nordamerikanern ein altes Colonisationsproject wieder aufgenommen. Der König der Moskitoküste hatte nämlich einen Theil des von N. u. Costa Rica beanspruchten Landstriches an Nordamerikaner verkauft, welcher nun zu Niederlassungen für Nordamerikaner benutzt werden sollte; obwohl N. u. Costa Rica dagegen ihr Recht verwahrten, landete doch unter Anführung des Obersten Kinney eine bewaffnete Schaar in Greytown, um diese Colonisation ins Werk zu setzen. Noch wichtiger aber sollte das Unternehmen des nordamerikanischen Obersten Walker werden, welches mit den inneren Wirren der Republik zusammenhängt. Diese hatte unter dem Präsident Chamorro, welcher am 26. Februar 1853 an die Spitze getreten war, mit Guatemala ein Schutz- u. Trutzbündniß abgeschlossen (17. März 1854); aber kurze Zeit darauf erhob sich die demokratische Partei zum Sturz Chamorro's unter Castellon u. Jerez. Sie nahm im Mai 1854 Leon, die eine der beiden Hauptstädte, ein; es wurde eine provisorische Regierung unter Castellon gebildet u. Chamorro in Granada, der zweiten Hauptstadt, eingeschlossen. Als Chamorro am 12. März 1855 starb, trat Jose Maria Estrada an seine Stelle, um den Kampf gegen die demokratische Partei fortzusetzen. Vergebens suchten Guatemala u. Salvador zu vermitteln; Estrada hielt sich, weshalb Castellon den Obersten Walker aus Californien zur Hülfe herbeirief. Dieser landete mit etlichen 60 Freischärlern am 13. Juni 1855 in der Bai Realejo am Südmeere, griff die Stadt Rivas, das Hauptquartier der Gegner, an u. nahm sie, konnte sich jedoch darin nicht behaupten u. vereinigte sich nun mit Castellon. Bald darauf, durch Zuzüge von Nordamerikanern verstärkt, schlug er an der Virginbai des Nicaragua-Sees den Feind, eroberte am 14. Oct. Granada u. setzte darauf eine provisorische Regierung, mit Rivas an der Spitze, ein. Während nun die englische Regierung bereits im November 1855 das britische Geschwader in Westindien verstärkte, um die Eingeborenen gegen Kinney u. Walker möglichst zu unterstützen, sandte die Regierung der Nordamerikanischen Staaten zur Wahrung der allgemeinen Interessen der Union das Schiff Potomak nach N., u. die Regierungsgewalt Walkers wurde von Wheeler, dem Gesandten der Union in[876] N., förmlich anerkannt. Dagegen verwahrten sich im December 1855 die Regierungen von S. Salvador, Honduras u. Costa Rica, u. am 9. März 1856 traf die förmliche Kriegserklärung des letztern Staates in Granada ein. Die Costaricaner, heimlich unterstützt von den Engländern, rückten unter Mora gegen N. an u. schlugen am 20. März den Oberst Schlesinger; im Senate zu Washington wurde dagegen die provisorische Regierung N-s mit Präsident Rivas an der Spitze anerkannt. Die Costaricaner, von den Bewohnern N-s nicht unterstützt, wurden bei Rivas geschlagen. Allein die Regierungen von Guatemala, S. Salvador u. Honduras sandten neue Truppen gegen Walker, u. Rivas fiel von demselben ab u. schloß sich dem sogenannten Befreiungsheere an. Nun veranstaltete Walker zur Einsetzung einer festen Regierung eine Präsidentenwahl durchs Volk u. wurde selbst zum Präsidenten gewählt. Rivas hatte sich in Leon befestigt, u. im Hafen von Greytown lag ein starkes britisches Geschwader. Den vereinigten, ihm überlegenen Truppen der Nachbarrepubliken vermochte Walker nicht auf die Dauer zu widerstehen u. sah sich endlich, abgeschnitten von allen Hülfsmitteln, in der Stadt Rivas eingeschlossen. Nachdem ihm hier endlich auch von dem nordamerikanischen Capitän Davis sein einziges Kriegsschiff weggenommen worden war, wurde er am 1. Mai 1857 zur Capitulation gegen freien Abzug aus dem Lande genöthigt, u. damit endigte für jetzt der Krieg, welcher bes. auf Seiten der Centralamerikaner viele Opfer gekostet hatte.

Die Zustände in N. besserten sich aber auch nach Walkers Abzug nicht. Zwar verließen die Truppen von Guatemala, Honduras u. S. Salvador, allmälig das Land; die Costaricaner dagegen blieben da u. verriethen bald genug, daß sie eine völlige Vereinigung N-s mit ihrer Republik beabsichtigten. Die nach vielen Wirren u. der am 28. Mai erfolgten Vertreibung des Präsidenten Rivas an die Spitze der Regierung von N. gelangten Generale Martinez u. Jerez widerstanden diesen Versuchen zwar kräftig, konnten es jedoch nicht verhindern, daß der Präsident Mora von Costarica den San Juanfluß besetzen, allen nicaraguanischen Fahrzeugen die Beschiffung des Stromes untersagen, den Transit für seinen Staat fordern u. die Übergabe des Forts San Carlos verlangen ließ. Dies veranlaßte Mitte October wieder eine Kriegserklärung von Seiten N-s an Costarica. Martinez u. Jerez stellten sich an die Spitze des Heeres, während Juarez u. Cortes mit Verwaltung der Staatsangelegenheiten beauftragt wurden. Die somit neu hereingebrochenen Wirren benutzte Walker u. landete am 25. November bei Punta Arenas mit 200 Flibustiern, nahm von Greytown Besitz u. erklärte durch ein Manifest, daß er der einzige rechtmäßige Präsident von N. sei. Unerwarteter Weise jedoch schritt am 6. Decbr. der nordamerikanische Commodore Paulding so energisch gegen ihn ein, daß er sich genöthigt sah, die Waffen zu strecken u. nach den Staaten der Union zurückzukehren, wo er in Washington glänzend empfangen u. zwar zur Untersuchung gezogen, aber freigesprochen wurde. Die mit ihm gekommenen Freischaaren waren gleichfalls bald ganz aus dem Lande vertrieben. Durch die Bemühungen des französischen Agenten Belly kam im nächsten Jahre nun auch eine Einigung mit Costarica zu Stande. Auf einem Congreß in Rivas wurde ein Grenzvertrag ratificirt, welcher den langjährigen Streitigkeiten wegen der Provinz Guanacaste u. des rechten San Juanufers ein Ende machen sollte. Zugleich wurde dort ein neuer Bundesvertrag zwischen beiden Staaten u. San Salvador unterzeichnet, dessen Einzelheiten jedoch einer späteren Feststellung vorbehalten blieben. Je mehr nun aber die Einmischung eines französischen Agenten, als deren Frucht der Abschluß eines Vertrages mit einer französischen Gesellschaft wegen Anlegung eines Schifffahrtskanales auf der Linie des San Juanflusses u. des Nicaraguasees bereits öffentlich bezeichnet wurde, die Eifersucht Englands u. Nordamerikas aufregte u. der zugleich in jenem Vertrage ausgesprochene Entschluß N-s, sich gegen die von der Union fast offen unterstützten Angriffspläne Walkers unter den Schutz europäischer Mächte zu stellen, bekannt wurde, um so mehr drängten jene beiden Staaten N., sich durch neue Verträge an ihr Interesse zu fesseln. England unterhandelte eine Convention, wonach ihm dieselben Rechte gewährt bleiben sollten, wie jedem anderen Staate, sowohl hinsichtlich des Schutzes u. der Freiheit seiner Unterthanen, als der Garantie der Neutralität einer etwa noch auszuführenden Verbindungsstraße zwischen dem Atlantischen u. Stillen Ocean. Die Regierung der Union verlangte von N. die Ratification des von beiden Unterhändlern so genannten Caß-Yrissari-Vertrages, welcher Nordamerika den bedeutendsten Einfluß auf die Verhältnisse N-s sicherte. Die Regierung von N verweigerte jedoch diese Ratification trotz der drohenden Haltung der nordamerikanischen Kriegsschiffe beharrlich. Dabei blieb die Stellung des Präsidenten Martinez auch im Inneren eine sehr schwierige u. von den verschiedenen Parteien vielfach gefährdete, weshalb ihm auch die Befugniß eingeräumt worden war, mit Zustimmung zweier Senatoren jeden Verdächtigen zu verbannen. Im Sommer 1859 war bereits von Mobile aus ein neuer Freibeuterzug unter Walkers Führung ausgerüstet, wurde diesmal jedoch unterwegs von einem Bevollmächtigten der Union zur Umkehr gezwungen. Im Jahre 1860 kam ein Vertrag mit England über die Abtretung des bisher unter dessen Protectorate stehenden Moskitolandes gegen Zahlung einer Pension von jährlich 5000 Dollars an den bisherigen Moskitokönig zu Stande. In der Mitte dieses Jahres war Walker abermals mit etwa 500 Mann in Honduras gelandet u. siegreich vorgedrungen, wurde jedoch durch englische Dazwischenkunft gefangen genommen u. auf Befehl der Regierung von Honduras im September erschossen. Vgl. Bülow, Der Freistaat N. u. seine Wichtigkeit für den Welthandel, den Ackerbau u. die Colonisation, Berl. 1840; Marure, Memoria historica sobre el Canal de N., Guatemala 1845; Liot, Panama, N. and Tehuantepec, Lond. 1849; Die deutsche Ansiedelung in N., Berl. 1850; Squier, Sketches of travel in N., New York 1851; Derselbe, N. its people, scenery, monuments and the proposed Interoceanic Canal, Lond. 1852, 2 Bde.; Scherzer, Wanderungen durch den centralamerikanischen Freistaat N., Braunschw. 1857; Walker, The War in N., Mobile 1860.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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