Creditīv

Creditīv

Creditīv, Beglaubigungsschreiben bes. von Gesandten od. Abgeordneten.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Creditiv — Creditiv, Beglaubigungsschreiben, welches ein Gesandter von seiner Regierung an seinen Bestimmungsort mitbringt; mit der Uebergabe des C. beginnt die officielle Wirksamkeit des Gesandten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rathaus (Memmingen) — Memminger Rathaus Das Rathaus im oberschwäbischen Memmingen ist ein mehrstöckiger Renaissancebau des 16. Jahrhunderts. Es setzt einen starken städtebaulichen Akzent und schließt den Marktplatz nach Nordosten ab. Es zählt zu den berühmtesten… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigungsschreiben — Beglaubigungsschreiben, so v.w. Creditiv …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Credentia — (mittellat.), 1) Glaube; daher 2) (Credentiales literae, Credenzbrief, Credenzschreiben), von der höchsten Obrigkeit einem Unterthanen zu seiner Legitimation u. Sicherheit im In u. Auslande ertheiltes Schreiben; 3) Creditiv eines Gesandten; 4)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gesandter — Gesandter, ein von einem Staat, welcher das Recht hat, Krieg zu führen u. Frieden zu schließen, an einen anderen, welcher dasselbe zu thun befugt ist, abgeschickter Staatsmann, dessen Bestimmung ist, die politischen Angelegenheiten seines Staates …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beglaubigung — Beglaubigung, die Bestätigung der Wahrheit einer Aussage, der Echtheit einer Schrift, des Bestehens eines Auftragsverhältnisses, s. Vidi u. Creditiv …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufweisen — Aufweisen, verb. irreg. act. S. Weisen, als einen Beweis vorzeigen, vor Augen legen. Eine Vollmacht, ein Creditiv, einen Wechsel aufweisen. Er hat nichts wider mich aufzuweisen. Daher die Aufweisung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Beglauben — Beglauben, oder Beglaubigen, verb. reg. act. 1) Glaubwürdig machen, bestätigen, beweisen. Einem etwas mit Gründen beglaubigen. Etwas mit einem Eide beglaubigen. Eine Urkunde beglaubigen, vidimiren. Ein beglaubtes Zeugniß, ein beglaubter Mann, dem …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Credenzen — Credếnzen, verb. reg. act. aus dem Ital. credenzare, die Speisen und das Getränk vorher kosten, ehe man sie einem andern zum Genusse darreicht, welches ehedem an den Höfen üblich war, wo solches von den Mundschenken und Vorschneidern geschahe,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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