Ehepacten

Ehepacten

Ehepacten (Eherath), s.u. Verlobung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gemischte Ehen — Gemischte Ehen, Ehen zwischen Personen verschiedener christlicher Confessionen, bes. zwischen Protestanten u. Katholiken. In der älteren christlichen Kirche erklärte sich im 4. Jahrh. die Kirchenversammlung in Laodicea dagegen, daß ein… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hochzeit [1] — Hochzeit, 1) eigentlich jede festliche Lustbarkeit, namentlich mit Ritterspielen; bes. 2) das Fest, welches bei Schließung der Ehe (s.d.) begangen wird. Die Feierlichkeiten u. Gebräuche dabei sind bei verschiedenen Völkern u. zu verschiedenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nuptĭae — (lat.), Hochzeit, Ehe. Der Rechtsspruch ist: Nuptĭas non concubĭtus, sed consensus facit, Nicht der Beischlaf, sondern die Einwilligung wirkt die Ehe. N. incestae, ungesetzmäßige Ehe. N. nefariae, Ehe zwischen nahen Verwandten. N. indecōrae, Ehe… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Thenaïm — Thenaïm, bei den Juden die Ehepacten bei der Hochzeit, s.d. 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verdingen — Verdingen, 1) überhaupt einen Vertrag abschließen. Daher verdingte Ehe, eine Ehe, bei welcher eine förmliche Eheberedung, Ehepacten (s.d.) eingegangen worden sind, im Gegensatz der unverdingten Ehe, wo dies nicht der Fall ist; 2) so v. w.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verlobung — (Verlöbniß, Sponsalia), das freiwillige, meist durch Handgelöbniß u. Darreichung eines Mahlschatzes, z.B. eines Ringes (Arrha sponsalita), bekräftigte Versprechen zweier Personen verschiedenen Geschlechtes, von nun an Bräutigam (Sponsus) u. Braut …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Witthum — Witthum, 1) im Allgemeinen jede von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau für den Fall, daß sie dereinst einmal Wittwe werden sollte, getroffene Fürsorge. Ein solches W. kann durch Rechtsgeschäfte der verschiedensten Art… …   Pierer's Universal-Lexikon

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