Erbverbrüderungen

Erbverbrüderungen

Erbverbrüderungen, Verträge zwischen verschiedenen, einen gemeinsamen Stammvater habenden od. sonst verwandten fürstlichen Häusern, vermöge welcher, nach Abgang des Mannsstammes des einen Hauses, der Mannsstamm des anderen in den erledigten Ländern u. Würden folgen sollte. E. wurden geschlossen, damit nicht nach dem Aussterben des Mannsstammes eines Fürstenhauses dessen Reichsmannichen dem Kaiser u. Reich zufielen. E. schlossen z.B. die mit einander verwandten Häuser Hessen u. Sachsen 1373, die bei der dritten Erneuerung 1457 auch das Haus Brandenburg mit aufnahmen, Kursachsen u. Sachsen-Lauenburg 1671, Sachsen u. Henneberg 1554, die Grafen von Schwarzburg u. Gleichen 1623 etc.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Einung — Der Begriff Einung (mhd. die einunge, im alemannischen Raum auch der Einig) bezeichnet in der mittelalterlichen Rechtssprache zunächst die auf Eid gegründete vertragliche Übereinkunft (coniuratio). Auch die durch die Übereinkunft begründete… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbverbrüderung — (Konfraternität, Pactum confraternitatis), besondere Art des Erbeinsetzungsvertrags, wodurch eine Familie von hohem Adel oder eine einzelne Linie einer solchen für den Fall ihres gänzlichen Aussterbens oder doch ihres Aussterbens im Mannesstamm… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Edgar Loening — (auch: Edgar Löning; * 14. Juni 1843 in Paris; † 19. Februar 1919 in Halle (Saale)) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Werke (Auswahl) 3 Literatur …   Deutsch Wikipedia

  • Престолонаследие — преемство верховной власти в монархиях. Различают 3 вида преемства: по избранию, по назначению предшественником и по закону наследственная монархия. I. Избрание короля народом или определенной, предназначенною к тому комиссией в настоящее время… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Erbvertrag — (Pactum successorium), das zweiseitige unwiderrufliche Geschäft, dessen unmittelbarer Gegenstand die künftige Beerbung eines od. beider Contrahenten ist. Verträge dieser Ars waren nach Römischem Rechte durchaus unwirksam; dasselbe kannte nur eine …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschichte — Geschichte, eigentlich was geschieht od. geschehen ist. I. Im Allgemeinen der Inbegriff aller auf einander folgenden Begebenheiten, Thatsachen u. Erscheinungen, welche sich mit irgend einem Gegenstande zugetragen haben, dann aber auch die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Hessen-Kassel [1] — Hessen Kassel (Kurfürstenthum Hessen), besteht aus dem sehr unregelmäßig gestalteten Hauptgebiet, begrenzt von Waldeck, chem preußischen Regierungsbezirk Minden, dem hannöverschen Fürstenthum Göttingen, dem preußischen Regierungsbezirk [324]… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Brandenburg [1] — Brandenburg (hierzu Karte »Brandenburg«), Provinz und Stammland der preuß. Monarchie, grenzt gegen W. an die Provinzen Hannover und Sachsen und das Herzogtum Anhalt, gegen S. an Schlesien, gegen O. an Posen und Westpreußen, gegen N. an Pommern… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbrecht — (successio mortis causa), Uebergang der Vermögensrechte eines Verstorbenen auf die Erben. Den alten Römern galt die Befugniß, durch freien letzten Willen seinen Erben zu ernennen, für eines der vorzüglichsten Freiheitsrechte eines römischen… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gesammteigenthum — Gesammteigenthum, deutschrechtlich unterschieden vom Miteigenthum u. von der universitas. Herrschaft in Gemeinschaft, vornämlich bei der neuern Markgenossenschaft am gemeinen Gut, ehelichen Gütergemeinschaft, bei Erbverbrüderungen,… …   Herders Conversations-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”