Obedienz

Obedienz

Obedienz (v. lat.), 1) der Gehorsam eines Untergebenen gegen seinen Vorgesetzten; bes. 2) in der Katholischen Kirche der Gehorsam der Regularen u. Nonnen gegen die Ordensobern; Canonische O. (Obedientia canonica), nach dem Canonischen Rechte der Gehorsam, wozu sich jeder Kirchenbeamter seinen näheren od. ferneren Kirchenobern durch Gelöbniß od. Eid (Obedienzeid) verpflichtet: 3) das Amt, welches im Gehorsam gegen Obere übernommen wird. Daher Obedienzpfarre, Pfarre, als Kloster- od. Stiftslehn, in den Kloster- od. Stiftsdörfern, welche von einem Mönche od. Canonicus desselben verwaltet wird; dieser heißt dann Obedientiarius (Obedientier, Obedienzer).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Obedienz — Obedienz, auch: Obödienz; (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) steht für: Kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden Anhängerschaft z. B. eines Bischofs oder eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Obedĭenz — (lat., »Gehorsam«, Obedientia canonica), zunächst das Abhängigkeitsverhältnis, in dem kirchlich Untergebene zu ihren Obern stehen; sodann der Bezirk, in dem ein geistlicher Oberer Gehorsam findet, so während des Schismas 1378–1415 die Länder, die …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Obediénz — (lat.), Gehorsam, insbes. in der kath. Kirche der durch den Obedienzeid gelobte Gehorsam der Kirchendiener gegen ihre Kirchenobern, also der Geistlichen gegen die Bischöfe und dieser gegen den Papst (obedĭentĭa canonĭca), sowie der durch das… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Obedienz — Obedienz, vom lat. obedientia, Gehorsam; canonische O., die Unterordnung der einzelnen Kirchenämter u. ihrer Inhaber unter den nächsthöheren Kirchenobern u. dessen Amtsgewalt, eine Verpflichtung, deren Erfüllung der Kleriker durch den O.eid auf… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Obedienz — Großorient; Großloge; Obödienz * * * Ob|e|di|ẹnz 〈f. 20; unz.; kath. Kirche〉 1. Gehorsam (gegenüber den geistl. Vorgesetzten) 2. Anhängerschaft eines Kandidaten für die Papst od. Bischofswahl bei zwiespältiger Wahl [<lat. oboedire… …   Universal-Lexikon

  • Obedienz — Ob|e|di|ẹnz auch: O|be|di|ẹnz 〈f.; Gen.: ; Pl.: unz.; kath. Kirche〉 1. Gehorsam (gegenüber den geistl. Vorgesetzten) 2. Anhängerschaft eines Kandidaten für die Wahl zum Papst od. Bischof bei zwiespältiger Wahl [Etym.: zu lat. oboedire… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Obedienz — Ob|e|di|ẹnz, die; <lateinisch> (katholische Kirche kanonischer Gehorsam der Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Obedienz, Obödienz — nz die; <aus lat. obedientia, oboedientia »Gehorsam; Anhang« zu oboediens »gehorsam«>: 1. Gehorsamspflicht der ↑Kleriker gegenüber den geistlichen Oberen. 2. Gehorsamsgelübde von Ordensangehörigen. 3. Anhängerschaft eines Papstes während… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Obödienz — Obedienz, auch: Obödienz; (lat.: obedientia, auch: oboedientia: „Gehorsam, Anhang“; oboediens: „gehorsam“) Kirchliches Sondervermögen im Mittelalter, meist durch Schenkung entstanden Anhängerschaft z. B. eines Bischofs oder eines Papstkandidaten… …   Deutsch Wikipedia

  • Großorient — Obedienz; Großloge; Obödienz …   Universal-Lexikon

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