Geschlossene Zeit

Geschlossene Zeit

Geschlossene Zeit, 1) (Tempus clausum, Kirchenw.), die heiligen Zeiten, wo keine öffentlichen Lustbarkeiten u. keine Hochzeiten ausgerichtet werden dürfen, daher keine Copulation erlaubt ist, z.B. in der Advents- u. Fastenzeit od. wenigstens von der ersteren die letzte Woche; außerdem auch wohl die Bußtage u. deren Vorabende, der Sonntag, wo das Todtenfest gefeiert wird; in einigen Ländern werden die G-n Z-en nicht mehr in der früheren Ausdehnung gehalten; 2) die Zeit, während welcher überhaupt od. an einem gewissen Orte nicht gejagt, gefischt, gehütet werden darf; bei der Jagd auch Hegezeit, für Hochwild vom 1. Februar bis 25. Juni, für die niedere vom 1. Februar (od. von Fastnachten, od. dem 1. März) bis. zum 1. September (24. August, 1. October) etc.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Geschlossene Zeit — (Tempus clausum), die Zeit, in der die katholische Kirche weder Hochzeiten noch andre lärmende Vergnügungen gestattet, wie vom ersten Adventssonntag bis Epiphania und vom Aschermittwoch (vor dem Trienter Konzil vom Sonntag Septuagesimä) bis zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschlossene Zeit — (lat. tempus clausum), die Zeit, in der die kath. Kirche keine Eheschließung gestattet (Adventszeit bis Epiphania und Aschermittwoch bis Sonntag nach Ostern); ähnliche Bestimmungen zum Teil in manchen evang. Landeskirchen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Geschlossene Zeit — Geschlossene Zeit, kirchl. Zeiten, wo keine Hochzeit erlaubt ist; ebenso die Zeit, wo Jagd, Fischfang, Viehtrieb verboten sind …   Herders Conversations-Lexikon

  • geschlossene Zeit — geschlossene Zeit,   nach früherem katholischen Kirchenrecht (bis 1966) die Zeit, in der der feierliche Eheabschluss mit Brautmesse und Brautsegen und öffentlichen Lustbarkeiten verboten waren (Advents und Fastenzeit) …   Universal-Lexikon

  • Geschlossene Zeit — Als geschlossene Zeit (lat. Tempus clausum), im früheren römisch katholischen Kirchenrecht auch: verbotene Zeit (lat. Tempus feriatum), werden die sogenannten Bußzeiten im Kirchenjahr, die Fastenzeit und der Advent, bezeichnet. In diesen Zeiten… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbotene (geschlossene) Zeit — Verbotene (geschlossene) Zeit, die Zeit, in welcher Etwas verboten ist; so die Advents u. Fastenzeit, in welcher Tanz, Spiel u. Hochzeiten untersagt sind; die Hägezeit, wo die Schäfer u. Hirten nicht auf die Wiesen, in die Hölzer, auf den Klee… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geschlossene und offene Form im Drama — (1960) ist ein Buch des Literaturwissenschaftlers Volker Klotz, das ein in den 1960er und 1970er Jahren sehr erfolgreiches Ordnungsprinzip für Dramen vorschlägt. „Offene“ und „geschlossene“ Form beschreiben nach Klotz zwei gegensätzliche Typen… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschlossene Verteidigung (Spanische Partie) — Geschlossene Verteidigung der Spanischen Partie …   Deutsch Wikipedia

  • Geschlossene Abteilung — ist ein Bereich eines Krankenhauses oder einer anderen Einrichtung (zum Beispiel: Langzeiteinrichtung für psychisch Kranke), in der Bewohner oder Patienten untergebracht sind, die per Gesetz oder richterlichen Beschluss dort für eine meist… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschlossene Jagd — Geschlossene Jagd, ein Gehege, das nur wenige Personen zu betreten berechtigt sind; die Zeit, wo das Wild nicht gejagt werden darf …   Herders Conversations-Lexikon

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