Gewalt

Gewalt

Gewalt (Vis), 1) die in ihrer Überlegenheit sich geltend machende Kraft; 2) die Anstrengung dazu u. die Besiegung gegentretender Hindernisse; 3) das Vermögen einer freien Kraftäußerung in Bezug auf etwas, das derselben überliegt, mit u. ohne Befugniß; 4) in rechtlicher Beziehung ist die Gewalt entweder eine rechtliche, welche der sie ausübenden Person durch die Gesetze des Staates übertragen ist, wie die obrigkeitliche, väterliche, elterliche G.; od. eine widerrechtliche, eine Gewaltthätigkeit. In letzterem Falle kann die G. als Crimen vis (s.d.) sowohl zu einer criminellen Bestrafung Veranlassung bieten, als sie auch privatrechtlich dem Verletzten Ansprüche gibt, die er mit Klage u. Einreden geltend zu machen befugt ist. Bei gewaltsamer Besitzentsetzung steht dem des Besitzes Entsetzten das Interdictum de vi auf Restitution des Besitzes mit Ersatz des vollen Interesses, bei gewaltsamer Wegnahme von Sachen die Actio vi bonorum raptorum auf Rückgabe der Sachen u. Schadenersatz, bei erzwungenen Rechtsgeschäften die Actio quod metus causa u. beziehentlich Exceptio metus causa gegen eine durch die Gewalt vermittelte Klage zu. Dem Gezwungenen muß Alles wiedererstattet werden, was er ohne die erlittene G. gehabt hätte. Das Canonische Recht hat die Exceptio quod metus causa so erweitert, daß sie als Exceptio spolii (s.u. Spolienklage) selbst gegen Klagen schützt, die mit der erlitttenen G. gar nicht im Zusammenhang stehen. Über gewaltsame Selbsthülfe s. Selbsthülfe.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Gewalt — Sf std. (8. Jh.), mhd. gewalt m./f., ahd. giwalt m./f., as. giwald m./f. Stammwort Wie afr. wald, weld f./n. ein Verbalabstraktum zu walten. Eine andere Stammbildung zeigen anord. vald n., ae. gew(e)ald m./n. (neutrale a Stämme) gleicher… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Gewalt — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Gewalttätigkeit Bsp.: • Sie nahmen ihr gewaltsam die Tasche weg. • Die Gewalttätigkeit hat in allen Städten zugenommen. • Heutzutage ist zu viel Gewalt im Fernsehen …   Deutsch Wörterbuch

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  • Gewalt — Gewalt. Im Privatrecht ist jede Anwendung von Privat G. zur Erlangung eines Rechtes unzulässig, der durch G. Verdrängte wird geschützt, die Selbsthilfe verliert, denn man soll den Richter ansprechen. Die G. fällt als Selbsthilfe (außer der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Gewalt- — [Wichtig (Rating 3200 5600)] Auch: • gewalttätig Bsp.: • Dies war ein gewalttätiges Verbrechen …   Deutsch Wörterbuch

  • Gewalt — Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird.… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewalt — 1. Alle Gewalt ist Unrecht. – Günther, III, 723; Graf, 4, 57. 2. Bei Gewalt soll Gnade sein. – Graf, 397, 605. Mhd.: Bi gewalt sol gnade sin. (Wackernagel, 39, 10.) – Ez ist dicke daz gesprochen: swer gewaltic waere, der solte ouch gernaedig sin …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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