Guldenfuß

Guldenfuß

Guldenfuß, s.u. Münzfuß.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Guldenfuß — Guldenfuß, s. Gulden und Münzfuß …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Guldenfuß — Guldenfuß, s. Münzfuß …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Vierundzwanzig-Guldenfuß — Vierundzwanzig Guldenfuß, s.u. Münz. fuß g) u. h) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Einundzwanzig-Guldenfuß — Einundzwanzig Guldenfuß, s.u. Münzfuß …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzfuß — (Valor monetae internus), die gesetzliche Bestimmung des Schrots (Gewichts) u. Korns (Feingehalts) der Münzen eines Landes. Ein schwerer (hoher) M. unterscheidet sich von einem leichten dadurch, daß nach dem ersteren weniger Stücke von gleicher… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzconventionen — Münzconventionen, Übereinkommen mehrer Staaten zur Feststellung eines bestimmten Münzfußes, nach welchem das Geld ausgeprägt u. in den verschiedenen Münzsorten gegenseitig u. im eigenen Lande im Verkehr genommen werden soll. Es wurden solche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzfuß — Münzfuß, gesetzliche Bestimmung über Gewicht und Feingehalt der Münzen, insbes. Angabe, wie viel Münzeinheiten aus der Gewichtseinheit (in Deutschland bis 1857 die Kölnische Mark, seit 1857 das Pfund zu 500 g) Feingold oder Feinsilber hergestellt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Münzfuß — Münzfuß, allgemein das gesetzlich bestimmte Verhältnis zwischen dem Nennwerte der Geldrechnungseinheit eines Staates und der Gewichtseinheit des Edelmetalls in seinen Hauptmünzen, welche die Rechnungseinheit nicht immer vertreten; unmittelbar ist …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Münzverträge — (Münzkonventionen) sind zwischen verschiedenen Staaten getroffene Übereinkünfte über gleiche oder auch gemeinschaftliche Einrichtungen im Münzwesen. Sie beziehen sich insbes. auf den Münzfuß, auf die Art der Ausprägung (Legierung), auf die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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