Handelsgericht

Handelsgericht

Handelsgericht, privilegirter Gerichtsstand der Kaufleute ingrößeren Handelsplätzen, aus Rechtsgelehrten u. Kaufleuten bestehend, vor welchem auf kurzem Rechtswege Handelsstreitigkeiten entschieden werden. Früher wurden die H-e von den Kaufleuten durch, aus ihrer Mitte selbst gewählte Schiedsrichter gebildet; diese führten den Namen Consuln (s.d. 4) u. meist waren deren zwei in Handelsplätzen angestellt, ein dritter erfahrener Mann wurde dann als Appellationsrichter erwählt u. entschied die Handelsstreitigkeiten, wenn eine od. beide Parteien mit der Entscheidung nicht zufrieden waren, definitiv. Jetzt bestehen die H-e meist aus einem Präsidenten, der, so wie mehrere der Beisitzer, Rechtsgelehrter sein muß, u. aus Kaufleuten, die ein auf Geschäftserfahrung gegründetes Gutachten zu geben haben, u. dem nöthigen Expeditionspersonale. Ihre Thätigkeit erstreckt steh über alle Handelsangelegenheiten, auf[942] Umsatzgeschäfte, Assecuranzen, Bodmerei, Concurssachen von Kaufleuten, Wechselsachen, Miethen von Gewölben, Dienstverhältnisse der Commis u. Lehrburschen etc., u. alle an dem Ort anwesenden u. dort für immer od. nur temporär Handel treibende Personen sind dem H-e unterworfen. Das Verfahren ist theils mündlich, theils schriftlich, überhaupt möglichst summarisch, wenn auch nicht überall öffentlich u. ist daher die Frist der Entscheidung viel kürzer als gewöhnlich, welche gar nicht od. doch nur selten verlängert werden kann. Das sogenannte Hauptverfahren fällt ganz weg, u. oft auch die Rechtsmittel, das Endurtheil u. die Hülse sind möglichst zu verkürzen. Im 11. Jahrh. soll zu Pisa das erste obrigkeitliche H. errichtet worden sein, welches seinen Ansprüchen das Pisanische Seerecht zum Grunde legte. Papst Paul III. bestätigte die Handelsconsuln in Rom, so wie Franz II. 1560 die zu Paris, woraus 1563 das H. daselbst bestand (ein Richter u. vier Consuln), u. dem bald die Errichtung der H-e in den bedeutendsten Handelsstädten Frankreichs folgte. 1447 errichtete die Hansa ein H., dessen Vorsteher den Namen Alderman führte. In England entstanden H-e unter Heinrich VII.; in Nürnberg 1621 eins, dessen Mitglieder die verordneten Marktvorsteher hießen; in Botzen 1630, in Leipzig 1682. Sogar die Reichsabschiede von 1654 u. 1668 forderten bei der anerkannten Nothwendigkeit zu Errichtung von H-en auf. Die neuesten H-e sind die nach dem Code de commerce 1808 eingerichteten französischen u. das auf diese Vorschriften basirte H., welches Hamburg 1816 eröffnete. In Frankfurt a.M. u. Leipzig bilden Abgeordnete des Stadtgerichts, u. keine für sich bestehende Behörde, das H. Vgl. Rößig, Leipziger Handelsrecht, Lpz. 1818.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Handelsgericht — Handelsgericht, besonderes Gericht zur Entscheidung in Handelssachen; in Deutschland nach der Gerichtsverfassung vom 27. Jan. 1877 mit dem Landgericht verbunden, bei dem besondere Kammern für Handelssachen gebildet werden können, mit zwei… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Handelsgericht — Handelsgerichte dienen der Beilegung von handelsrechtlichen Streitigkeiten. Nach dem Vorbild der französischen Tribunaux de commerce wurden spätestens im neunzehnten Jahrhundert in fast allen europäischen Staaten Spruchkörper eingerichtet, die zu …   Deutsch Wikipedia

  • Handelsgericht, das — Das Handelsgericht, des es, plur. die e, ein Gericht, in welchem nur Handelssachen auf das kürzeste untersucht und entschieden werden. S. Gastgericht …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Handelsgericht — Hạn|dels|ge|richt 〈n. 11〉 Abteilung beim Landgericht zur Schlichtung von kaufmänn. Streitigkeiten * * * Hạn|dels|ge|richt, das: Gericht, das für die Entscheidung handelsrechtlicher Streitigkeiten zuständig ist. * * * Hạn|dels|ge|richt, das:… …   Universal-Lexikon

  • Handelsgericht — Hạn|dels|ge|richt …   Die deutsche Rechtschreibung

  • handelsgerichtlich — hạn|dels|ge|richt|lich 〈Adj.〉 handelsgerichtlich eingetragen im Handelsregister auf dem Handelsgericht eingetragen * * * hạn|dels|ge|richt|lich <Adj.>: das Handelsgericht betreffend: eine e (von einem Handelsgericht gefällte) Entscheidung …   Universal-Lexikon

  • Oberlandesgericht (Österreich) — Gerichtsbarkeit in Österreich Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf und Zivilrecht) und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (für Verfassungs , allgemeines Verwaltungs… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahngerichtsstand — (jurisdiction of railways; jurisdiction des chemins de fer). Ein besonderer Gerichtsstand für Streite in Eisenbahnangelegenheiten ist in der Regel nicht vorgesehen, vielmehr sind die Eisenbahnen als Kläger und Geklagte jenen Gerichten unterworfen …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kanton Köln — Der in den Grenzen der Reichsstadt Köln gebildete Kanton Köln war eine der zehn Verwaltungseinheiten und später Sitz des 1798 eingerichteten, im Département de la Roer gelegenen Arrondissement de Cologne. Diese Gliederung, die im Auftrag des… …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtsorganisation in Österreich — Gerichtsbarkeit in Österreich Die Gerichtsorganisation in Österreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Straf und Zivilrecht) und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts (für Verfassungs , allgemeines Verwaltungs… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”