Handelsgewohnheiten

Handelsgewohnheiten

Handelsgewohnheiten so v.w. Handelsusancen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Lex — f. (Plural Leges, lateinisch für „Gesetz“) ist ein Begriff aus dem Römischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur die Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Ursprung… …   Deutsch Wikipedia

  • Parēre — (ital.), schriftliches kaufmännisches Gutachten über eine streitige Sache, welche außergerichtlich beigelegt werden soll, od. über welche die bürgerlichen Gesetze keine genaue Bestimmung geben, u. welche daher nach Handelsgewohnheiten entschieden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Actien — (v. lat.), Antheilscheine, sind Beweisstücke über die Größe der Betheiligung von Privaten an einer gesetzmäßig constituirten Gesellschaft, Actiengesellschaft (Actienverein, Actiencompagnie). Ihr Zweck ist, durch Vereinigung von Capital u. Arbeit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Code [2] — Code (v. lat. Codex, Rechtsw.), französisches Gesetzbuch. Bereits vor der Revolution, als Frankreich noch in die Lande des geschriebenen Rechts (Pays du droit écrit) u. in die Lande des Gewohnheitsrechts (Pays du droit coutumier) sich theilte,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Handelsrecht — Handelsrecht, der Inbegriff aller derjenigen Rechtsnormen, welche im Handelsverkehr zur Anwendung kommen u. mithin die Befugnisse u. Pflichten der Handel treibenden Personen, die Natur der dabei vorkommenden besonderen Rechtsgeschäfte u. der zur… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leipzig [1] — Leipzig (hierzu drei Beilagen: Stadtplan mit Registerblatt, Karte »Leipzig mit den Vororten« und Tafel »Leipziger Bauten I III«), nach der Zählung von 1900 die größte Stadt des Königreichs Sachsen und die viertgrößte des Deutschen Reiches,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Güterabfertigung — (expediting of goods; expédition des marchandises; servizio di spedizione merci). Inhalt: I. Anfahren der Güter. Auflieferung. Prüfung der Aufnahmefähigkeit. – II. Annahme des Guts. Abschluß des Frachtvertrags. Frachtbrief. Begleitpapiere. – III …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Levantetarife — Levantetarife, direkte Tarife, zu denen Güter unter Benutzung des Eisenbahn und Seeweges nach den levantinischen, den Balkanhäfen und teilweise auch den russischen Häfen des Schwarzen Meeres versendet werden. Die L. gehören zu den sog.… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Rückvergütungstarif — im weiteren Sinn ist jeder Tarif, der unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der für das Gut allgemein zur Erhebung kommenden Fracht vergütet. Das Verkehrsleben gestattet vielfach nicht sofort bei Aufgabe des Gutes die Erfüllung aller… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Tiertarife — regeln die Beförderungspreise und Beförderungsbedingungen für lebende Tiere. Als Tiere gelten im allgemeinen Pferde, auch Ponies, Großvieh (Rindvieh, Maultiere, Esel, Fohlen u. dgl.), Kleinvieh (Schweine, Kälber, Schafe, Ziegen, Hunde, Gänse… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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