Ordiniren

Ordiniren

Ordiniren (v. lat.), 1) anordnen, auftragen, befehlen; 2) einrichten; 3) Jemand zum geistlichen Amte weihen; s. Ordination; 4) (visiren, Her.), den Schild eintheilen u. jeder Wappenfigur ihre Stellung geben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ordiniren — Ordiniren, verb. reg. act. aus dem Lat. ordinare. 1) Befehlen, anordnen, verordnen; in welchem Verstande es doch nur im gemeinen Leben üblich ist. 2) Einen Geistlichen ordiniren, in der protestantischen Kirche, ihm das Lehramt und das Befugniß zu …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Ordiniren — Ordiniren, einweihen, einsegnen zum geistlichen Amte, sonach Ordination, die Priesterweihe, sowohl in der kathol., als bei den protestantischen Kirchen. Diese Handlung wird stets von einem obern Geistlichen ausgeübt …   Damen Conversations Lexikon

  • Ordination — Ordination, 1) (geistliche Weihe), der Act, durch welchen Geistlichen das Recht u. die Fähigkeit zur Verrichtung gewisser, den Cultus betreffender Handlungen u. die Verwaltung der Sacramente ertheilt wird. Schon in den Pastoralbriefen wird eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sabbatiāner — Sabbatiāner, Secte im 5. Jahrh., Anhänger des Sabbatius; dieser, ein jüdischer Convertit u. Presbyter in Constantinopel, sprach sich für den Beschluß einer phrygischen Synode, das Pascha mit den Juden zu feiern u. sich des ungesäuerten Brodes… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Thomaschristen — (Thomasbrüder, Soriani), nestorianische Gemeinden in den Ghats von Travancore, in den Gebirgen zwischen Karnatik u. Malabar u.a. Orten Indiens. Sie haben die Bibel in Syrischer Sprache, nehmen nur die Taufe, das Abendmahl u. die Ordination als… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Zinzendorf u. Pottendorf — Zinzendorf u. Pottendorf, reichsgräfliches, aus Unterösterreich, wo das Stammschloß Z. liegt, stammendes Geschlecht. Die Herren von Z. besaßen dieses Schloß schon zu Zeiten des Kaisers Rudolf I. u. 1044 soll Ehrenhold von Z. als österreichischer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Competenz — (v. lat. Competentia, Befugniß), 1) Rechtszuständigkeit, die Befugniß eines Gerichts, in einer bestimmten Rechtssache thätig zu werden. Da auch in dem kleinsten Staate der Regel nach mehrere Gerichte neben einander bestehen, so muß von vornherein …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erzbischof — Erzbischof, ein hoher Geistlicher, welcher die kirchlichen Angelegenheiten einer ganzen Provinz od. eines größeren Theils derselben leitet u. mehrere Bischöfe unter sich hat. Außer der Katholischen hat auch die Anglikanische u. die Schwedische u …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Geistlichkeit — Geistlichkeit, 1) Inbegriff aller zum Versehen eines kirchlichen Amtes von dem Staate angestellten Personen; 2) im engeren Sinne die ordinirten od. geweihten Kirchendiener, welche predigen, die Sacramente spenden u. überhaupt die pfarramtliche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Klasse — (v. lat. Classis), 1) Abtheilung einer Mehrheit nach gewissen Uebereinstimmungen, Bestimmungen od. Merkmalen; so zweite K. des Soldatenstandes, in der preußischen Armee u. den derselben nachgebildeten Contingenten, enthält diejenigen Soldaten… …   Pierer's Universal-Lexikon

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