Interimsrechnungen

Interimsrechnungen

Interimsrechnungen (Auxiliarrechnungen), Rechnungen, welche ohne Benennung einer Person ad interim gemacht werden, um Gewinn od. Verlust. bei den Geschäften gleich übersehen zu können.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Auxiliar... — Auxiliar... (v. lat.), zur Unterstützung dienend, aushelfend; so Auxiliarbücher (Auxiliarconto), s. Buchhaltung. Auxiliarverbum, Hülfszeitwort. Auxiliarrechnungen, so v.w. Interimsrechnungen. Auxiliartruppen so v.w. Hülfstruppen …   Pierer's Universal-Lexikon

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