Laßbrief

Laßbrief

Laßbrief, 1) die Urkunde über die Freilassung eines Leibeignen od. Sklaven; 2) Scheidebrief.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… …   Pierer's Universal-Lexikon

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