Leinwandgrund

Leinwandgrund

Leinwandgrund (bei Seidenstoffen Taffetgrund), in gemusterten Zeugen die das Muster umgebenden Theile der Zeugfläche, wenn sie leinwandartig (s.d.) od. glatt gewebt sind.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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