Leipziger Interim

Leipziger Interim

Leipziger Interim, s.u. Interim.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Leipziger Interim — Leipziger Interim, s. Interim …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leipziger Interim — Leipziger Interim, s. Interim …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leipziger Interim — Nach dem Sieg Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg über den Schmalkaldischen Bund wurde im Augsburger Interim zahlreiche rekatholisierende Maßnahmen festgelegt. Zwar konnten die Protestanten den Laienkelch und die Priesterehe vorläufig… …   Deutsch Wikipedia

  • Interim (Kirche) — Interim (lat. „inzwischen“) ist die Bezeichnung für eine provisorische Regelung kirchlicher oder politischer Zustände. Insbesondere versteht man darunter drei Versuche eines vorläufigen konfessionellen Kompromisses, welche unter der Regierung… …   Deutsch Wikipedia

  • Interim — Ịn|te|rim 〈n. 15〉 Zwischenzeit, vorläufiger Zustand [lat., „inzwischen“] * * * Ịn|te|rim, das; s (selten: ), s [zu lat. interim = inzwischen, einstweilen] (bildungsspr.): 1. Zwischenzeit. 2. vorläufige Regelung; Übergangsregelung: diese… …   Universal-Lexikon

  • Leipziger Artikel — Nach dem Sieg Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg über den Schmalkaldischen Bund wurden im Augsburger Interim zahlreiche rekatholisierende Maßnahmen festgelegt. Zwar konnten die Protestanten den Laienkelch und die Priesterehe vorläufig… …   Deutsch Wikipedia

  • Intĕrim — (lat., »einstweilen«), Bezeichnung für die einstweilige Regelung irgend welcher Zustände. Insbesondere versteht man darunter drei Versuche einer einstweiligen Ausgleichung in Religionssachen, die unter Kaiser Karl V. in Deutschland zwischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interim — (lat., d.i. einstweilen), 1) zur Zeit der Reformation gegebene Verordnung, wie es mit den streitigen Punkten in der Religion gehalten werden sollte, bis ein Concil die Streitigkeiten in der Kirche entschiede. Kaiser Karl V. erließ drei I.: a) das …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Interim — Intĕrim (lat., d.i. inzwischen, einstweilen), in der Reformationszeit die vom Kaiser in der streitigen Religionssache bis zur Entscheidung durch ein allgemeines Konzil einstweilen gegebene Verordnung. Das 1541 auf dem Reichstage zu Regensburg von …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Interim — Interim, lat., unterdessen; dann bei Streitigkeiten zwischen religiösen Parteien oder zwischen Kirche u. Staat die vorläufige Einigung in gewissen Punkten, wodurch man bis zur definitiven Entscheidung einen für beide Theile befriedigenden od.… …   Herders Conversations-Lexikon

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