Litispendenz

Litispendenz

Litispendenz (v. lat.), die Eigenschaft eines Civilanspruches von Zeit der Einlassung auf eine erhobene Klage an bis zur endlichen Entscheidung derselben durch eine rechtskräftige Definitivsentenz. Durch den Beginn der L. werden mehrere wichtige Folgen begründet, namentlich Übergang der rein persönlichen Klagen, welche sonst mit dem Tode erlöschen würden, auf die Erben, Erstreckung der Verjährung derselben auf 40 Jahre, Litigiosität der Sache (s.d.) etc.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Litispendénz — (lat.), frühere Bezeichnung für Rechtshängigkeit (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Litispendenz — Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses. Der Beginn und die Folgen der Rechtshängigkeit unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsgebieten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Litispendenz — Li|tis|pen|dẹnz, die; [mlat. litispendentia] (veraltet): mit der Klageerhebung eintretende Zugehörigkeit eines Streitfalles zur Entscheidungsbefugnis eines bestimmten Gerichts …   Universal-Lexikon

  • Litispendenz — Li|tis|pen|denz die; <aus gleichbed. mlat. litispendentia> (veraltet) mit der Klageerhebung eintretende Zugehörigkeit eines Streitfalles zur Entscheidungsbefugnis eines bestimmten Gerichts; Rechtshängigkeit (eines Streitfalls) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Rechtshängigkeit — Die Rechtshängigkeit oder auch Litispendenz bezeichnet im Prozessrecht einen bestimmten prozessualen Zustand eines Rechtsverhältnisses. Der Beginn und die Folgen der Rechtshängigkeit unterscheiden sich in den verschiedenen Rechtsgebieten.… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Attentāt — (lat.). im frühern gemeinen Zivilprozeß (attentatum, innovatio) jede Störung eines vom Gesetz gegen Veränderungen geschützten prozessualen Zustandes. Ein solcher wurde z. B. geschaffen durch den Prozeßbeginn: der Zustand der Litispendenz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtshängigkeit — (Litispendenz), der durch die Klageerhebung bewirkte Zustand einer streitigen Rechtssache. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 265 ff.) wie nach der österreichischen (§ 234) hat die R. nicht mehr, wie nach gemeinem Recht, die Wirkung, daß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Litisdenunziation — (lat.), Streitverkündigung, Mitteilung von der Erhebung eines Prozesses seitens des Litisdenunziánten an einen beteiligten Dritten (Litisdenunziāten); Litiskonsorten, Streitgenossen, Teilnehmer am Prozeß; Litiskontestation, Streitbefestigung, d.i …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtshängigkeit — Rechtshängigkeit, Litispendenz, Zustand einer Rechtssache, über welche ein Prozeßverfahren schwebt …   Kleines Konversations-Lexikon

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