Löhnung

Löhnung

Löhnung, der den Unteroffizieren u. Gemeinen von 5 zu 5, od. von 10 zu 10 Tagen gereichte Sold. In der ältesten Zeit war die L. nicht gewöhnlich, da jeder Bürger Kriegsdienste thun mußte. In Athen führte sie Perikles als Opsonion ein; sie war nach Zeitalter u. Umständen verschieden u. schwankte zwischen 2 Obolen u. (mit Einschluß der gleich großen Verpflegungsgelder) 2 Drachmen täglich für einen Hopliten mit seinem Knecht; Reiter erhielten das zwei- bis vierfache. In Rom wurde die L. (Stipendium) 406 v. Chr. bei dem Fußvolk u. 493 bei der Reiterei eingeführt, als Veji im Winter blockirt wurde. Durchschnittlich bekam jeder Reiter täglich, jeder Fußsoldat aller drei Tage 1 Denar, davon mußten aber die Soldaten Kleidung u. Rüstung beschaffen u. erhalten, für den gelieferten Weizen u. Gerste wurde monatlich die L. eines Tages abgezogen; geliefert wurden monatlich 60 Pfund Weizen für den Fußsoldaten u. 210 Pfund Gerste für den Reiter. Im Mittelalter, wo das Heer aus Vasallen bestand, bekam dasselbe nichts, als was der Krieg lieferte. Karl der Kühne von Burgund scheint zuerst wieder den Truppen L. gegeben zu haben, die bald auch in den übrigen Heeren eingeführt wurde. Bei den deutschen Truppen bekam im 16. Jahrh. der gemeine Soldat monatlich 4 Kaisergulden, die besser gerüsteten Lanzenträger u. Unteroffiziere das Doppelte od. Dreifache, die Offiziere das Fünffache, die Hauptleute aber das Zehnfache. Seit dem 17. Jahrh. lieferte der Staat den Soldaten Kleidung u. Rüstung u. bezahlte sie ordentlicher, als es früher geschehen war. Zu Ende des 17. Jahrh. erhielt als L. der deutsche Infanterist monatlich: der Korporal 63/4 u. der gemeine Soldat 3 Fl.; bei den Franzosen der Korporal 10 Livres u. der Gemeine 74 Livres. Die Reiterei bekam fast noch einmal so viel. Die L. ist jetzt bei den Armeen verschieden. Am besten ist die englische Armee bezahlt; in der preußischen empfängt der Soldat monatlich 2 Thlr. 15 Sgr., der Lieutenant 19 Thlr., der Premierlieutenant 25 Thlr., der Capitän zweiter Klasse 50 Thlr., der erster Klasse 100 Thlr. etc. Außerdem bekommt der Soldat u. Unteroffizier Brod, frei Quartier u. Montirungsstücke u. nach den Marktpreisen normirten Victualienzuschuß, der Offizier freie Wohnung od. einen Servis (s.d.) nach Maßgabe der verschiedenen Garnisonen u. Chargen von 3–40 Thlr. Die L. der Soldaten pflegt durch den Feldwebel alle 5–10 Tage gezahlt zu werden, den Offizieren wird sie monatlich entrichtet. Die Cavallerie u. Artillerie pflegt etwas mehr L. zu erhalten, als die Infanterie, eben so wird sämmtlichen Truppen im Felde die L. um etwa 1/2 erhöht.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Löhnung — Löhnung, soviel wie Sold (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Löhnung — Löhnung, der Gehalt oder Sold des Militärs …   Herders Conversations-Lexikon

  • Löhnung — Löhnung,die:⇨Wehrsold …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Löhnung — Lohn: Das gemeingerm. Wort mhd., ahd. lōn, got. laun, aengl. lēan, schwed. lön gehört mit verwandten Wörtern in anderen idg. Sprachen zu der Wurzel *lāu »(auf der Jagd oder im Kampf) erbeuten«, vgl. z. B. russ. lov »Jagdbeute, Fang« und lat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Löhnung, die — Die Löhnung, plur. doch nur von mehrern Summen, die en, der Lohn in der dritten Bedeutung dieses Hauptwortes; doch nur im gemeinen Leben und in engerer Bedeutung, von dem Lohne oder Solde der gemeinen Soldaten und Unter Officiers. Den Soldaten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Löhnung — Zahlung * * * Löh|nung 〈f. 20〉 1. Auszahlung von Lohn od. Wehrsold 2. dieser selbst * * * Löh|nung, die; , en: a) Auszahlung des Lohns, Wehrsolds: am Tag der L.; b) ausgezahlter Lohn, Wehrsold: die Soldaten erhielten nur eine geringe L. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Löhnung — Löh|nung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zahlung — Löhnung * * * Zah|lung [ ts̮a:lʊŋ], die; , en: 1. das Zahlen: die Zahlung der Miete erfolgt monatlich; eine Zahlung leisten; die Firma hat die Zahlungen eingestellt (hat Konkurs gemacht); er wurde zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Syn …   Universal-Lexikon

  • Großbritannien — (Great Britain, hierzu Karte »Großbritannien«), die große, England, Wales und Schottland umfassende Insel, ein Name, der bei der Vereinigung Schottlands mit England zu Einem Reich (6. Mai 1707) wieder geltend gemacht wurde, im Gegensatz zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”