Parentel

Parentel

Parentel (v. lat. Parentela, Sippschaft), im Deutschen Rechte der Inbegriff der Personen, welche von einem gemeinschaftlichen Stammvater abstammen, bezeichnet bald ein ganzes Geschlecht, bald nur ein einzelnes Glied in der Kette von Verwandten, welches man erhält, wenn man von dem nächsten Stammvater, welchen man mit einem Dritten gemein hat, zu einem entfernteren Stammvater hinausgeht. Wer den Stammvater, welcher ihm mit einem Dritten gemein ist, in der Reihe der Voreltern höher hinauf suchen muß, als ein Anderer, gehört zu einer entfernteren P. Die nächste P. ist eine eigene Descendenz; nächst ihr stehen Vater, Mutter u. die von diesen mit uns abstammenden Geschwister, Geschwisterkinder etc. Eine dritte P. würde die Großeltern u. mit ihnen diejenigen umfassen, welchen der Großvater gemeinschaftlicher Stammvater ist. Nach diesen P-en ordnete sich die Erbfolge des Deutschen Rechtes, Parentelordnung, indem die Verwandten des Erblassers je nach der Nähe der P. zur Erbfolge gerufen wurden, s.u. Erbrecht II. B). Respectus parentelae, im Römischen Recht das Achtungsverhältniß, in welchem Jemand zu den Geschwistern eines Ascendenten (z.B. die Nichte zum Oheim) steht, was bes. im Eherecht als Ehehinderniß in Betracht kam.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Parentēl — (lat. Parentela, »Linie«), im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch einen gemeinsamen Stammvater verbundenen Personen. Die erste P. bilden hiernach der Erblasser und seine Nachkommen, die zweite der Vater und die Geschwister… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parentel — Parentēl (lat.), die Gesamtheit der von einem gemeinschaftlichen Ahn abstammenden Personen, Sippschaft. Parentelordnung, Erbfolgeordnung, wobei es darauf ankommt, wer den nächsten Stammvater mit dem Verstorbenen gemein hat …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Parentel — Parentel,die:⇨Verwandtschaft(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Parentel — Die Artikel Parentel und Parentele überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach …   Deutsch Wikipedia

  • Parentel — Pa|ren|tel 〈f. 20; Rechtsw.〉 Gesamtheit der Abkömmlinge eines Stammvaters, diesen eingeschlossen [<lat. parentela „Abstammung, Verwandtschaft“] * * * Pa|ren|tel, die; , en [spätlat. parentela = Verwandtschaft] (Rechtsspr.): nach Ordnungen… …   Universal-Lexikon

  • Parentel — Pa|ren|tel 〈f.; Gen.: , Pl.: en; Rechtsw.〉 Gesamtheit der Abkömmlinge eines Stammvaters, diesen eingeschlossen [Etym.: <lat. parentela »Abstammung, Verwandtschaft«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Parentel — Pa|ren|tel die; , en <aus spätlat. parentela »Verwandtschaft«> Gesamtheit der Abkömmlinge eines Stammvaters (Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Parentel — Pa|ren|tel, die; , en <lateinisch> (Rechtswissenschaft Gesamtheit der Abkömmlinge eines Stammvaters) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Parentele — Parentel oder Parentele (lat. parens Elternteil) ist ein Begriff des Erbrechts. Geschichte Eine Parentel (lat. parentela) war im deutschen Rechte des Mittelalters die Gesamtheit der durch den nächsten gemeinsamen Stammvater Verbundenen. Die erste …   Deutsch Wikipedia

  • Parentelsystem — Die Artikel Parentel und Parentele überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach …   Deutsch Wikipedia

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