Realcontract

Realcontract

Realcontract, nach der römischen Eintheilung der Contracte die Art von Obligation, welche nicht durch den bloßen Consens, sondern durch Hingabe einer Sache in der Erwartung, daß sie zurückgegeben od. etwas Anderes dafür geleistet werde, begründet wird, z.B. Darlehn, Leihcontract, Faustpfandvertrag; s. u. Contract.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Commodātum — (lat.), Sache, deren Benutzung Einem zu einem bestimmten Zwecke u. unentgeltlich so zugestanden wird, daß er nach beendigtem Gebrauch dieselbe restituirt. Der Contract darüber (Contractus commodati, Leihvertrag) ist ein Realcontract, u. wer die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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