Reichspfandschaften

Reichspfandschaften

Reichspfandschaften, Reichsgüter, welche bes. Reichsstädten od. einem Reichsfürsten pfandweise übertragen waren. Dem Gesetz nach stand jedem Kurfürsten das Recht zu, solche R. für sich einzulösen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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