Medicinaltaxe

Medicinaltaxe

Medicinaltaxe, gesetzliche Bestimmung, wornach sich sowohl Apotheker im Debit von Arzneimitteln u. Ansätzen in ihren Rechnungen zu richten haben (s. Apothekertaxe), als auch das ärztliche Honorar nebst Vergütung der Bemühungen anderer Medicinalpersonen (wie Hebammen, Krankenwärter etc.) in Zweifelsfällen zu gewähren ist.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Recept — (v. lat.), 1) (Arzneiformel), eine nach gewissen Regeln, gewöhnlich in lateinischer Sprache, verfaßte ärztliche Vorschrift, nach welcher der Apotheker bestimmte Medicamente in bestimmter Gabe der Signatur zu verabreichen (dispensiren) hat, über… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”