Sandwichs-Inseln

Sandwichs-Inseln

Sandwichs-Inseln (spr. Sännduitsch, Sandwichs Archipelagus, Gruppe Hawaii), Inselgruppe des nordöstlichen Polynesiens, unterm 19. bis 23. nördl. Br. u. 137 bis 142 westl. Länge (von Ferro), besteht aus 8 Inseln, welche sich in einer Reihe von Südost nach Nordwest ausdehnen, u. von denen 4 größer sind; die östlichste u. größte ist Hawaii, dann Maui (mit Stadt Lahaine), Owahu (mit der Residenz Honolulu), Kauai (s.d.a.); die kleinen sind: Kadulawe, Lanai, Molokai, Niihau; zusammen gegen 283,74 QM. groß u. (nach dem Census von 1861) von 69,800 Ew. (wovon 67,084 Eingeborne u. 2716 Fremde) bewohnt. Die Inseln sind hoch, gebirgig u. vulkanisch; die Bewässerung ist reichlich (Pearl schiffbar, mehre Heilquellen), das Klima heiß, auf den Gebirgen mild u. gemäßigt; der Boden sehr fruchtbar. Producte: Brodpalmen, Pisang, Zuckerrohr, Arum, Yam, Wassermelonen, Taumelpfeffer, Papiermaulbeerbaum, Kürbisse mehrer Art u. viele heilsame u. seltene Pflanzen; viele Hausthiere, vor der Ankunft der Europäer gänzlich unbekannt (einheimisch sind nur eine Fledermausart, das zahme Schwein u. der Hund), Papagaien-, Raben-, Drosseln-, Würger- u. Finkenarten, mehre Colibris, viele Seevögel. Salz wird aus der See gewonnen. Die Bevölkerung ist sehr im Abnehmen; zur Zeit der Entdeckung durch Cook (1778) betrug sie auf 300,000 Ew., 1823 noch 140,000 Ew., 1832: 130,000 Ew., 1836: 108,000 Ew., 1850: 84,100 Ew., 1853: 71,100 Ew., 1861: 69,800 Ew. Die Einw. gehören dem hellfarbigen Stamme der Südseeinsulaner an, sind nicht groß, von einnehmender Gesichtsbildung, mit etwas weiten Nasenlöchern; das Haar ist schwarz, nicht kraus, Leibesfarbe nußbraun. Die Sandwichsinsulaner sollen früher ein liebenswürdiges Volk gewesen sein u. sich durch manche Tugend ausgezeichnet haben, doch war ihr Charakter im Allgemeinen durch die Priesterdespotie verderbt, Diebstahl, Unmäßigkeit, Vergnügungssucht, Trägheit u. Kindermord waren gewöhnlich u. Kranke, Alte, Gebrechliche wurden vor die Thür gestoßen, ihrem Schicksal überlassen u. ihre Leichname von Hunden gefressen; u. noch jetzt sind barbarische Sitten unter ihnen heimisch; Gesittung ist erst durch christliche Missionäre, bes. amerikanische, bei ihnen begründet worden, u. sie zeichnen sich jetzt durch Fleiß u. Kunstgeschicklichkeit vor allen Insulanern Australiens aus, treiben Landwirthschaft, verstehen die Fischerei sehr gut, verfertigen kunstreiche Zeuge aus dem Bast verschiedener Bäume u. Schmuckgeräthe von Federn, dauerhafte Kähne. Ihre Waffen (Spieße, Schleudern, Bogen u. Pfeile) haben sie mit Feuergewehren vertauscht u. europäische Handwerke erlernt. Kleidung: ein um die Hüften gewundener Zeug aus Fasern des Papiermaulbeerbaums, bei Festen noch ein Mantel aus Bast, auch eine aus Federn zusammengebundene Mütze; das weibliche Geschlecht trägt Hemden. Der Putz besteht in Schnüren von Muscheln. Knochen, Zähnen u. Federn, womit sie ihre Mäntel bei festlichen Tagen besetzen, bei Frauen in Halsbändern von Federn etc. Die[861] Wohnungen haben Wände aus Flechtwerk von Rohr u. Blättern, das Dach geht spitzig zu, die Hütte ist rund, sie stehen in Gassen, sind aber unreinlich u. voll Ungeziefer. Neuerer Zeit haben sich diese nach europäischer Art vermehrt u. die Vornehmen haben steinerne Häuser. Ebenfalls mit den Nahrungsmitteln sind Veränderungen vorgegangen; zwar bauen sie noch immer Arum zu Brod, Yams, Bataten, Pisang, Brodfrüchte, Cocos, Zuckerrohr u.a., aber jetzt auch Getreide u. Gartenfrüchte u. bereiten ihre Speisen mehr auf europäische Art. Als Getränk haben sie eine Art Branntwein aus Piper methysticum, od. Zucker, jetzt aber häufig auch Branntwein; Tabak wird stark geraucht. Tanz u. Spiel (eine Art Damenspiel, Spießwerfen, Ringen etc.), wissen sie mit Geschicklichkeit auszuführen. Die Religion dieser Insulaner war früher polytheistisch; die Götter waren gefürchtete Wesen, daher auch ihre Abbilder schrecklich u. Furcht einflößend. Der Oberpriester war der Priester des Kriegsgottes, welcher an Ansehen nächst dem Könige stand u. auch auf denselben großen Einfluß übte; er zog mit in den Krieg u. dehnte auch hier seine Herrschaft über die Anführer aus. Auch die andern Priester hatten große Macht über das Volk als Wahrsager u. Leiter der Gottesgerichte bei peinlichen Untersuchungen u. dadurch, daß sie das Tabu, eine Art Bann od. Interdict, über Land u. Volk aussprechen konnten. Die heiligen Plätze hießen Morais, hier standen die Tempel, waren die Götterbilder aufgestellt, wurden die Opfer gebracht u. den Laien Rath u. Weissage ertheilt. Tempel wurden mit vielen Ceremonien geweihet. Dem Maali (Haifisch) wurden Menschen geopfert, dies geschah auch vor einem Kriegszuge od. nach einem vom Könige erfochtenen Siege. Zu solchen Opfern wurden Verbrecher u. solche, welche religiöse Vorschriften übertreten hatten, lange aufbewahrt. Verbrecher, unwissentliche Missethäter, bei inneren Kriegen Weiber u. Kinder u. Besiegte fanden Schutz vor Verfolgung u. Rache in den hin u. wieder angelegten Freistätten, deren auf Hawaii zwei waren, Waipio u. Honaunan, welche geräumige, ummauerte u. nach Art der Tempel gebaute Häuser zu diesem Zweck enthielten. Seit 1820 besteht eine evangelische Mission hier, durch welche die Lebensart, Sitte u. Religion eine durchgreifende Veränderung erlitten hat. Der König hat den christlichen Glauben angenommen, die Morais zerstört, Menschenopfer u. Kindermorde abgeschafft, Kirchen u. Schulen u. eine Buchdruckerei errichtet. Missionäre gingen zuerst 1820 nach den S.-I.; 1822, 1827, 1830 u. 1832 folgten ihnen mehre u. seitdem immer öfterer. Das N. T. u. ein beträchtlicher Theil des A. T. ist schon in die Landessprache übersetzt. Die Sprache der Insulaner ist die Hawaisprache (s.d.). Die S. bilden jetzt ein Königreich; König ist Alexander Liholiho Kamehameha IV. (geb. 1834, König seit 1854, vermählt 1856 mit Miß Emma Rooker [geb. 1836], Sohn: Prinz von Hawai, geb. 1858). Das Reich hat seit 1845 eine Verfassung nach nordamerikanischem Muster, welche 1852 modificirt wurde. An der Spitze des Staates steht der König, auf jeder Insel ist ein Gouverneur mit ziemlich ausgedehnter Macht u. der Pflicht für die Vertheidigung der Insel zu sorgen; sie sind Ehrenmitglieder des königlichen Privatrathes. Der König hat zur Ausübung der Regierungsgeschäfte ein Ministerium von 5 Personen. Der Premier, zugleich Minister des Innern, ist der erste des Reichs nach dem Könige, er führt das Staatssiegel, hat das Staatsarchiv untersich, sorgt für die Bekanntmachungen im Reiche, bereist im Auftrag des Königs die Inseln u. erstattet dem König Bericht, in sein er Abwesenheit ernennt der König einen Interimsminister. Zum Departement des Innern gehört die Regierungspresse, der innere Handel, die Verbesserungen im Innern des Landes, die Regierungsverordnungen, die Naturalisation Auswärtiger, die Fischerei, die Kanäle u. der Küstenhandel, die Ländereien. In Übereinstimmung mit dem Premier kann der König die andern Minister absetzen. Der Minister des Auswärtigen hat den Verkehr mit den auswärtigen Mächten u. das Paßwesen zu besorgen u. sieht auf die Auslieferung der Verbrecher, welche aus fremden Staaten nach den S.-I. geflohen sind; der Finanzminister sorgt für die Staatseinnahmen, bewahrt den Münzstempel u. das Finanzsiegel; der Minister des Cultus sorgt für das Kirchen- u. Unterrichtswesen; der Justizminister für die Rechtspflege. Das Parlament besteht aus einem Hause der Edeln u. einem der Repräsentanten. Staatsreligion ist die christlich-protestantische, andere christliche Culten werden geduldet, das Heidenthum ist verboten; der Sonntag wird sehr heilig gehalten. Gemeinden von 50 Personen dürfen eine Kirche gründen, das Ministerium kann zur Besoldung des Geistlichen beitragen. Dankfeste, sowie Fast- u. Bettage für besondere Fälle, schreibt der König aus. Zur Schließung einer Ehe gehört ein Alter von 17 Jahren des Mannes u. von 14 der Frau u. die Erlaubniß des Inselgouverneurs, worauf sie von den Priestern eingesegnet werden kann; von besonderen Beamten können auch Civilehen abgeschlossen werden. Für den Unterricht ist umfassend gesorgt; es gibt Schulen für die Kinder der königlichen Familie u. der Abkömmlinge der früheren Häuptlinge, andere für die Kinder der höheren Stände, beide werden von der Regierung unterhalten u. die Schüler derselben tragen Uniform; die Elementarschulen werden von den Bezirkssuperintendenten gegründet u. von den Gemeinden unterhalten, die Lehrer werden von den Superintendenten angestellt; unter deren Aufsicht stehen auch die geduldeten Privatschulen. Das Rechtswesen wird von besonderen Justizbeamten besorgt, die vornehmsten derselben sind der Attorney General, der Marschall u. die Sheriffs. Das Strafgesetzbuch ist von 1850. Das Bürgermilitär besteht aus Constablern, deren Zahl der Gouverneur bestimmt u. die unter den Sheriffs stehen. Jeder Unterthan vom 16._– 40. Lebensjahre ist militärpflichtig u. muß sich aufgefordert stellen, Beamte u. Geistliche sind frei. General der Streitmacht jeder Insel ist der Gouverneur, Generalissimus des Gesammtheeres der König. Casernen, Forts, Schiffe, Munition ist Regierungseigenthum u. steht unter dem Premier. Der Handel auf den Inseln ist blühend, bes. in den Häfen von Honolulu u. Lahaine, in letzterem stationiren bes. amerikanische Wallfischfänger, welche in den letzten Jahren mit reicher Beute zurückkamen. In den Häfen ist für Hafenmeister, Gesundheitsofficianten u. Lootsen gesorgt. Fremde Güter zahlen 5 Procent vom Werthe der Einfuhr; Schiffe, welche Waaren schmuggeln, werdet confiscirt; der Werth der Einfuhr betrug 1859, 1,555,000 Dollars, der der Ausfuhr 931,000 Dollars. Die Münzen sind an Werth u. Eintheilung[862] den nordamerikanischen gleich, es werden deren nur aus Kupfer geprägt u. tragen auf dem Avers Bild u. Namen des Königs. Außer den einheimischen Münzen cursirt auch viel amerikanisches u. englisches Geld; Maße u. Gewichte sind theils die englischen, theils die nordamerikanischen. Für die in den Abgaben fremder Schiffe, Steuern (Personal-, Grund-, Haus-, Gewerb- u. Mobiliarsteuer), Strafgeldern, Frohnden, Insertionsgebühren ins Regierungsblatt (mindestens für je ein Inserat 1 Dollar) etc. bestehen. Der Finanzminister kann auch Anleihen machen. Budget für die Finanzpe-Ausgaben 643,088 Doll; öffentliche Schuld 1860: 108,777 Dollars. Die Verfassung ist gedruckt als Statute Laws of his Majesty Kamehameha III. King of the Hawaiian Islands passed by the houses of nobles and representatives; das Criminalgesetzbuch als Penal Code of the Hawaiian Isl. passed by the houses etc. of the 21 of June 1850.

Nach einer einheimischen Sage war Wadea, der Sohn des ersten Menschenpaares, des Kaziko u. der Kapulanakahau, der Stammvater der Hawaiianer, er heirathete die Tochter des ersten Ansiedlerpaares u. zeugte mit ihr ein Riesengeschlecht; diese herrschten als Fürsten über die einzelnen Inseln, sowohl unabhängig von einander als auch unumschränkt über ihre Unterthanen u. vererbten ihre Macht auf ihre Kinder, auch Töchter. Der König mit seiner Familie u. seinen Räthen machte den ersten Stand der Bewohnerschaft aus; den zweiten die Statthalter der Districte; den dritten die Priester, Häuptlinge der Ortschaften u. Grundbesitzer; den vierten das besitzlose, dienende Volk. Der zweite u. dritte Stand bildete die Versammlung zu Berathungen über öffentliche Angelegenheiten u. bediente sich eines, dem Volke unverständlichen Dialekts. Die Hawaiianer hatten schon früh Verkehr mit andern Inseln, namentlich mit Tahiti, selbst mit Neuseeland. Von Europäern machte die Inseln, welche zwar schon 200 Jahre früher von Spaniern entdeckt worden waren, zuerst Cook 1778 bekannt u. nannte sie nach dem Ersten Lord der Admiralität Grafen Sandwich S. Die Insulaner hielten diesen für ihren Gott Lono, welcher nach einer Sage in die Fremde gezogen war u. einst wiederkehren sollte; deshalb nahmen sie ihn glänzend auf. Als er 1779 wieder nach Hawaii kam, fand er zwar wieder gute Aufnahme, aber als wegen Diebereien der Eingeborenen zwischen ihm u. dem Häuptling ein Streit ausbrach, wurde er am 14. Febr. 1779 ermordet. Seit 1786 singen die Insulaner an mit den Engländern in Handelsverbindungen zu treten. Damals bestanden drei Reiche dort, ein nördliches in Kauai, ein südliches in Hawaii u. ein mittleres in Maui; jedes hatte einen eigenen Häuptling, welche sich fortwährend befehdeten; um 1790 war es dem Häuptling von Hawaii, Kamehameha, gelungen, sich Maui zu unterwerfen u. nun wollte er auch Kauai erobern, wozu er 1794 die Engländer, welche damals unter Vancouver dort gelandet waren, um Unterstützung bat u. 21. Febr. unter der Bedingung erhielt, daß der König in den inneren Angelegenheiten des Landes souverän sein, übrigens aber die Oberherrlichkeit der Engländer anerkennen sollte. Darauf nahmen die Engländer Hawaii in Besitz, u. Kamehameha eroberte Kauai u. brachte so alle Inseln der Sandwichsgruppe unter seine Herrschaft. Er machte sich um die Civilisation seiner Unterthanen verdient, setzte Statthalter auf den Inseln ein, umgab sich mit Europäern als Rathgeber, hielt strenge Polizei, begünstigte die Bebauung der Inseln u. den Handel mit dem Auslande, baute Schiffe, schuf sich ein ordentliches Heer, zog fremde Künstler, Seeleute u. Arzte ins Land u. sorgte für Verbreitung nützlicher Kenntnisse unter dem Volke. Er st. 8. Mai 1819 u. ihm folgte sein Sohn Liholiho als Kamehameha II. Unter ihm kamen 1820 die ersten christlichen Missionäre nach den S., welche zwar Anfangs große Hindernisse fanden, aber durch ihre Zähigkeit doch Erfolge erzielten. 1824 machte er dem Könige von England einen Besuch, starb aber bald nach seiner Ankunft in Portsmouth am 14. Juli. Ihm folgte sein zehnjähriger Bruder Kani-keao-uli als Kamehameha III., welcher 1826 einen Handelsvertrag mit den Nordamerikanischen Freistaaten abschloß. Damals war Rives englischer Consul auf den S., u. da er den dortigen Missionären, protestantischen Nordamerikanern, aus Eifersucht gegen Nordamerika sehr gram war, veranlaßte er römisch-katholische Missionäre hierher zu kommen; diese kamen im Juli 1827, u. obgleich ihnen die Regierung die Betretung des Landes verbot, thaten sie es doch u. hatten bald großen Erfolg. 1829 wurde der König mündig; er ließ ein Gesetzbuch sammeln, u. die Insulaner waren schon soweit mit dem Fremdenthum ausgesöhnt, daß sie wesentliche, diesem entnommene Veränderungen in ihrem häuslichen u. geselligen Leben, so wie in den gewerblichen u. Handelsverhältnissen vornahmen. Aber die fortwährende Zudringlichkeit der französischen Missionäre verdroß ihn; als 1837 noch mehre derselben im Hafen von Honolulu landeten, ließ er sie auf das Schiff zurückführen; aber eine französische Fregatte unter Dupetit-Thouars erzwang ihre Wiederaufnahme u. eine andere unter Laplace 1839 sogar die förmliche Anerkennung der katholischen Mission auf den S. Nun machten auch die Franzosen fortwährend Anforderungen zu neuen Concessionen, so daß sie die Hauptrolle auf den S. zu spielen anfingen, weshalb die Engländer selbst dem Könige riethen, seinem Lande eine Constitution zu geben u. sich für unabhängig vom Auslande zu erklären. Dies geschah auch im Oct. 1840, u. der neue Staat wurde 1843 von Nordamerika, England, Spanien, Frankreich u. Preußen anerkannt. Damit wurde zwar Frankreichs Einfluß auf das Inselreich gebrochen, aber auch die Engländer verloren seitdem den ihrigen an die Vereinigten Staaten von Nordamerika. Im Jahr 1844 machte England einen Friedens- u. Freundschaftsvertrag u. im März 1846 Frankreich einen Handelsvertrag mit dem König; 1849 brach ein Streit mit Frankreich aus; der französische Consul Dillon forderte von der Regierung Herabsetzung der Zölle, Gleichberechtigung der Missionäre u. den Gebrauch der Französischen Sprache in der officiellen Regierungscorrespondenz, u. als sich dessen die Regierung weigerte, landeten französische Truppen, besetzten das Fort, vernagelten die Kanonen u. nahmen die hawaiischen Schiffe im Hafen weg, schifften sich aber, nachdem der amerikanische u. englische Consul dagegen protestirt hatten, wieder ein. Im März 1851 drohten die Franzosen wieder die Festung von Honolulu zu besetzen u. den Hafen zu blockiren, wenn ihren Forderungen[863] nicht gewillfahrt würde. Doch erklärte die hawaiische Regierung, daß sie in diesem Falle den Schutz der amerikanischen Flagge anrufen werde. Seitdem ist der Einfluß der Nordamerikaner immer überwiegender geworden, u. unter ihm kam auch 1852 eine freisinnige Modification der Verfassung zu Stande. Obgleich in neuerer Zeit wiederholt die Idee aufgetaucht war die S. mit republikanischer Verfassung an die Vereinigten Staaten von Nordamerika anzuschließen, so gelangte dieselbe doch nicht zur Ausführung, u. als 15. Dec. 1854 der König Kamehameha III. starb u. Kamehameha's I. Sohn Alexander Liholiho als Kamehameha IV. die Regierung antrat, wurden die bis dahin gepflogenen Verhandlungen wegen Überlassung des Archipels abgebrochen. Der junge König, ein Zögling evangelischer Missionäre aus Amerika, führt die Regierung klug u. kräftig u. gewährt den Fremden vollkommenen Schutz. Im Sept. 1859 wollte er, in Folge einer Alteration über seine Gemahlin Emma, die Regierung niederlegen, änderte aber, durch eine Petition des Staatsrathes dazu bewogen, seine Absicht. In den letzten Jahren sind die S. wiederholt als Stationsort für die Flotten der Amerikaner, welche nach Japan, u. der Engländer, welche hinauf nach den Amurmündungen gingen, von Bedeutung gewesen. Vgl. Ellis, Tour trough Hawaii or Owkyhee, deutsch, Hamb. 1827; Byron, Voyage of the Blonde to the Sandwich Islands Fort 1824, Lond. 1827; Otto von Kotzebue, Neue Reise um die Welt, Weim. 1830, 2 Bde.; Stewart, Private journal of mission through the Sandwich Islands, Lond. 1830; Jarves, History of the Hawaiian or Sandwich Islands, ebd. 1843.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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