Schiffspart

Schiffspart

Schiffspart, der Antheil, welchen jeder Mitrheder (Schiffspartner) an einem Schiffe hat, s.u. Rheder.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Schiffspart — Schiffspart, der Anteil eines Mitreeders an dem gemeinschaftlichen Schiff. Ein Mitreeder kann mehrere Parten besitzen. Dieselben sind veräußerlich und vererblich (vgl. Handelsgesetzbuch, § 474 ff., 491,502 ff., 507). Vgl. Reeder …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Schiffspart — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich zustehendes… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfandrecht — Pfandrecht, im subjektiven Sinne das dingliche Recht an einer fremden beweglichen Sache, kraft dessen der Berechtigte wegen einer Forderung (an den Besteller des Pfandrechts oder einen Dritten) Befriedigung aus der Sache suchen darf; im… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Partenreederei — Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen bzw. österreichischen Seehandelsrechts. Sie wird in beiden Fällen gesetzlich in § 489 HGB folgendermaßen definiert: (1) Wird von mehreren Personen ein ihnen gemeinschaftlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Rheder — (Schiffseigner), der Eigenthümer eines Kauffahrteischiffs, od. der solches ausgerüstet hat, um Güter für seine eigne Rechnung zu laden, od. es an Andere für Frachtgeld zu vermiethen. Sind mehre Interessenten bei einem solchen Schiff, so werden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Part [1] — Part (v. lat. pars), Teil, Anteil; Schiffspart (s. d.) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Parten — Parten, s. Schiffspart …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reeder — (Rheder, franz. Armateur, Propriétaire de navires, engl. Shipowner, ital. Proprietario di navi), allgemein Eigentümer eines zur Seefahrt verwendeten Schiffes, im Handelsprivatrecht der Eigentümer eines ihm zum Erwerbe durch die Seefahrt dienenden …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Setzungsrecht — Setzungsrecht, das aus dem Mittelalter nur noch in Mecklenburg Schwerin erhaltene Recht der Minderheit der durch einen Beschluß der Mehrheit überstimmten Reeder (s. d.), sich der Ausführung des Beschlusses dadurch zu entziehen, daß sie die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reederei Rud. Christ. Gribel — Die Reederei Rud. Christ. Gribel wurde 1773 als Weinhandelshaus mit Segelschiffen in Stettin gegründet, 1965 wurden die letzten Schiffe verkauft und 1979 wurde die Gesellschaft gelöscht. Inhaltsverzeichnis 1 Gründung des Handelshauses 1773 2… …   Deutsch Wikipedia

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