Schule [1]

Schule [1]

Schule (v. lat. Schola), eine öffentliche Anstalt zur Bildung u. Erziehung der Jugend. Die S. setzt das Werk, welches die häusliche Erziehung anfängt, nach einem bestimmten, den zunehmenden Jahren entsprechenden, die Zukunft des Kindes berücksichtigenden Plane fort. Die S-n sind entweder a) allgemeine Vorbereitungs- od. Elementarschulen, welche auf den künftigen Stand od. Beruf des Schülers keine Rücksicht nehmen, sondern den Elementarunterricht, d.h. denjenigen Unterricht ertheilen, welcher allem ferneren Unterricht zum Grunde liegt od. womit für die niederen Schichten der Bevölkerung der Schulunterricht abgeschlossen wird, als Lesen, Schreiben, Rechnen. Religionsunterricht; solche S-n nennt man deshalb auch Volksschulen, zu ihnen gehören alle Dorf- u. die niedern Stadtschulen; dieselben sind, je nachdem wegen der Menge der Schüler od. in dem vorgeschrittenem Alter der Schüler dieselben nach Geschlechtern getheilt sind, Knaben- u. Mädchenschulen; od. b) Standesschulen, welche von Kindern der verschiedenen Stände der bürgerlichen Gesellschaft besucht werden, wie Dorfschulen für die Bewohner des Platten Landes; Stadtschulen für die Städter; u. in großen Städten, wo ein zahlreiches Proletariat ist, sind besondere Frei od. Armenschulen, in welchen weniger Stunden Unterricht ertheilt u. gewöhnlich von den Schülern kein Schulgeld bezahlt wird; auch besondere Garnison- od. Soldatenschulen, worin die Kinder der Soldaten unterrichtet werden, Fabrikschulen (s.d.); Sonntagsschulen (s.d.), worin junge Handwerker nach der Entlassung aus der Schule noch unterrichtet werden; od. andere Fortbildungsschulen; Ritterakademien. (s.d.), für Kinder aus adeligen Familien, sind jetzt in Deutschland meist aufgehoben; die höheren Bürger- od. Realschulen geben über das Ziel der Volksschule hinaus; so wie Lateinische S-n u. Gelehrtenschulen (Gymnasien, Lyceen), welche letztere zugleich die Vorbildung für den Gelehrtenstand erzielen; od. endlich c) Special- od. Berufsschulen, welche für den künftigen Beruf (abgerechnet den des Gelehrten [s. b]), bilden, wozu die Gewerbschulen, Technische Lehranstalten, Handelschulen, Forstschulen, Bauschulen, Bergakademien od. Montanistische Lehranstalten, Militärschalen od. Cadettenhäufer, Marine- od. Seeschulen, Landwirthschaftliche Lehranstalten, Schullehrerseminare, Kunstakademien etc. gehören. Die Vollendung des Unterrichts u. die Bildung auf Gelehrtenschulen gibt die Universität, des der Berufsschulen die Polytechnische Schule (s.d.a.) Der Staat hat für Gründung, Erhaltung u. Verbesserung der S-u zu sorgen, da er die Verpflichtung hat seine Angehörigen zu tüchtigen Menschen u. Bürgern zu bilden, auch denen Gelegenheit zu verschaffen, welche sich zu einem besonderen Berufe vorbereiten wollen. Die Betheiligung des Staates an den S-n ist theils eine mittelbare, indem die Volksschulen für einzelne Ortschaften als Gemeindeschulen unter seiner Aufsicht von den einzelnen ländlichen u. städtischen Gemeinden erhalten werden; theils eine unmittelbare, indem solche S-n, welche die Bildungsbedürfnisse eines ganzen Landes od. einzelner Theile desselben befriedigen so die Gelehrten- u. Berufsschulen, aus Staatsmitteln erhalten werden. Volksschulen müssen in jedem Lande sein, dessen Regierung auf Verallgemeinerung der Volksbildung Werth legt; andere S-n werden da sein, wo es die Bedürfnisse verlangen u. die Finanzkräfte des Staates gestatten. Unter Schulzwang od. obligatorischem Schulbesuch versteht man die gesetzlich bestimmte Verbindlichkeit der Eltern ihre Kinder bis zur Confirmation in die S. zu schicken, wie es z.B. in Deutschland allenthalben besteht (dagegen nicht z.B. in Frankreich u. England); auch bestimmen besondere Staatsgesetze die Schulpflichtigkeit der Kinder, d. b. die Zeit, von welcher bis zu welcher dieselben die S. besuchen müssen (vom 6. od. 7. bis zum 13. od. 14. Lebensjahre). Die christliche S. hat von jeher mit der Kirche in der innigsten Verbindung gestanden, indem die S. aus der Kirche hervor- u. mit derselben emporgewachsen ist; es ist aber ein Unterschied zwischen katholischen Ländern, wo die Kirche neben dem Staate steht u. daher der Einfluß des Staates auf die S. sehr unbedeutend ist, u. protestantischen Ländern, wo die Kirche in den Staatsorganismus eingefügt ist u. wo der Staat die. S. nur durch die Kirche beaufsichtigen läßt. In neuerer Zeit, wo die Idee der Emancipation (s.d.) aufkam, wurde von Seiten der gelehrten Schulmänner, wie Gräfe, Stephani, Glanzow-Pustkuchen, Diesterweg u.a. auch die Emancipation der S. von der Kirche verlangt, d.h. die S. sollte der Aufsicht der Kirche ganz entnommen u. selbständig unter die unmittelbare Aufsicht des Staates gestellt werden, während von kirchlicher Seite geltend gemacht wurde, nicht allein daß das Volksschulwesen aus der Kirche hervorgegangen u. durch die engsten Bande mit derselben verknüpft, sondern auch daß das kirchenrechtliche Princip, nach welchem alle Schulsachen als Causae ecclesiasticae zu betrachten sind, immer in Deutschland u. selbst in dem Osnabrückischen Friedensinstrumente wie in der ehemaligen Kammergerichtsordnung anerkannt worden[455] sei. Der Anfangs mehr persönliche Streit wurde später durch den Einfluß, welchen die orthodexe Richtung auf das Schulwesen zu gewinnen suchte, principiell. In den Bewegungen 1848 trat die Frage über die Trennung der S. von der Kirche in den Vordergrund, u. bei der Berathung der frankfurter Grundrechte wurde angenommen, daß das Unterrichts- u. Erziehungswesen unter der Oberaufsicht des Staates stehn, u. daß es, abgesehen von dem Religionsunterricht, der Beaufsichtigung der Geistlichkeit als solcher enthoben sein sollte. Da nach jenen Grundrechten die weitere Ausführung der Organisation des Schulwesens, nach dem Princip der Trennung, den einzelnen Staaten überlassen war, so schlugen die Anhänger dieser Veränderung vor, daß die S. von der Kirche an den Staat übergehen, daß an die Stelle der Consistorien pädagogische Schulräthe treten, daß durch Deputirte derselben die zeither von den Geistlichen besorgte Aufsicht über die Localschulen besorgt u. daß statt der zeitherigen Confessionsschulen Communalschulen eingerichtet werden sollten. Die Spitze dieses Organismus sollte ein eigenes Unterrichtsministerium bilden, welchem in Verbindung mit dem Schulrath die Oberleitung des gesammten Schulwesens, in welchem sich Volks- u. Realschulen, Gymnasien u. Universitäten als einzelne Glieder an einander zu reihen hätten, zustände. Indeß, wo man zur Ausführung dieser Bestimmungen schreiten wollte, traten derselben viele, namentlich auch finanzielle Schwierigkeiten in den Weg, u. zur Zeit besteht noch die Verbindung der S. mit der Kirche.

In der ältesten Zeit beschränkte sich im Orient die eigentliche Jugendbildung auf einzelne bevorzugte Stände u. das Volk war davon ausgeschlossen, so im alten Indien (s. unten), in China, wo wahrscheinlich schon sehr früh, durch Laokinn u. Kungfutse, ordentlich eingerichtete S-n waren, während bei den Babyloniern, Chaldäern u. Medern der Unterricht mehr an Erwachsene ertheilt wurde; bei den Medern hatte die Bildung drei Stufen: Lehrling, Meister u. Großmeister; es wurden namentlich Natur- u. Gestirnkunde, Mathematiku. Geschichte gelehrt. Bei den Persern bestanden (nach Xenophons Cyropädie) S-n, in welchen die Knaben vom 6 bis 25. Jahre unter Leitung bejahrter Männer Gerechtigkeit lernten u. sittlich u. körperlich geübt wurden. Bei den Ägyptiern leiteten die Priester die Erziehung, u. nach Einigen soll auch das Volk lesen, schreiben u. rechnen gelernt haben; S-n für Priester gab es namentlich in Theben, Memphis u. Heliopolis, wo bes. Geometrie, Arithmetik, Astronomie, Astrologie etc. gelehrt wurde. Bei den Juden finden sich schon in den ältesten Zeiten Prophetenschulen (s. Propheten), eigentliche Kinderschulen gab es erst seit dem Babylonischen Exil u. S-n für die Bildung der Schriftgelehrten (s.d.) in Jerusalem, Babylon, Tiberias, Nisibis (die sogenannten Judenschulen sind keine Lehranstalten, sondern religiöse Versammlungen, s. Synagogen). In Griechenland war der Jugendunterricht lange blose Familiensache u. fiel mit der Erziehung zusammen (s. Griechenland S. 599); erst seit der Zeit des Sokrates wurde das Schulwesen in Athen mehr öffentlich, der Unterricht begann hier mit dem Lesen nach der Syllabirmethode, womit zugleich das Schreiben verbunden wurde; dann wurden Dichterstellen, bes. aus Homer, u. Äsops Fabeln auswendig gelernt, Musik u. Gymnastik getrieben. Der Lehrer (Grammatistes) erhielt Schulgeld entweder von einer ganzen Gemeinde, welche ihre Jugend zusammen unterrichten ließ, od. von Einzelnen, welche ihr Honorar am zweiten Tage der Anthesterien bezahlten. Zur Zeit des Peloponnesischen Krieges eröffneten die Sophisten u. Rhetoren (s. b.) ihre S-n, deren Methode den Geist in Formen fesselte u. sehr nachtheilig auf die Sittlichkeit wirkte. Bei den Spartanern wurde Lesen u. Schreiben wenig gelehrt dagegen mit der Jugend Musik getrieben u. der Verstand geschärft, auch Dichterstellen aus Homer auswendig gelernt. Bei den Römern war der Unterricht von der Erziehung mehr getrennt (vgl. Rom S. 273); schon 449 v. Chr. wird eine öffentliche S. (Schola, Ludus), in Rom erwähnt, wo auch vornehme Mädchen an dem Unterricht Theil nahmen. Der römische Schulmeister (Ludimagister) unterrichtete die Kinder in einer Taberne auf dem Forum, auch unter freiem Himmel; zum Lesen u. Schreiben kam hier das Rechnen, die Geschichte des Vaterlandes, die Mythologie, Erklärung der Dichter, Griechische Sprache; statt der Gymnastik übte man hier die Kinder im Singen, Tanzen, Schwimmen. Als sich seit der Mitte des 2. Jahrh. v. Chr. griechische Lehrer in Rom niedergelassen haben, schied sich der Unterricht in einen elementaren u. höheren; die Elementarlehrer hießen Literatores, die des höheren Unterrichts Literati, welche bes. Dichter erklärten u. Übungen im Denken u. schriftlichen Darstellungen anstellten. Der Elementarunterricht begann mit dem siebenten Lebensjahre u. wurde täglich zweimal ertheilt, das Lesenlernen geschah auch in Rom nach der Syllabirmethode; es wurde viel auswendig gelernt, der Stoff aus den vaterländischen Dichtern genommen, das zu lernende Pensum dictirt. Der Lehrer hatte seine Unterlehrer (Subdoctores, Proscholi); die Disciplin war streng (vgl. Orbilius); Ferien waren an den Festen der Saturnalien, der Quinquatrus, wo das Schulgeld (Minerval) bezahlt wurde, u. in der Obst- u. Weinernte. In den höheren S-n erklärte der Literatus lateinische u. griechische Dichter (bes. Homer u. Virgil), lehrte Geschichte u. Griechische Sprache, stellte rhetorische Übungen an. S-n als Staatsanstalten gab es erst seit Vespasian (70 v. Chr.), welcher den Quintilian als öffentlichen Lehrer der Beredtsamkeit u. einige andere Lehrer mit Gehalt anstellte. Hadrian stiftete ein Athenäum u. stellte Grammatiker an, Antoninus Pius errichtete einen Lehrstuhl der Philosophie. Am berühmtesten wurde das Auditorium Constantins des Großen in Constantinopel. Alle diese S-n hießen Kaiserschulen. Sie erstreckten sich aber nur auf die Vornehmern u. Reichern, für den Unterricht des Volkes wurde nicht gesorgt. Die celtischen Völker hatten Druidenschulen zur Bildung dieser geißstlichen Personen (s.u. Druiden). Als die Gallier mit Rom in nähere Berührung kamen, entstanden berühmte S-n in Massilia, später in Lugdunum u. Augustodunum ganz nach römischem u. griechischen Muster.

Das Christenthum leitete allenthalben eine neue Epoche des Schulwesens ein. Die Aussprüche Jesu, den Armen das Evangelium zu predigen u. alle Völker zu lehren, wurden für die Apostel maßgebend; der Aufnahme in das Christenthum ging ein kurzer Unterricht vorher u. die Katechumenen (s.d.) sind als der Anfang der christlichen S-n anzusehen. Die erste christliche Knabenschule gründete der Presbyter [456] Protogenes gegen Ende des 2. Jahrh. in Edessa; die berühmtesten waren die Katechetenschulen (s.d.) in Alexandrien durch Pantänus u. in Amiochien, welche zunächst die Bildung der Lehrer im Auge hatten, aber auch den Laien zugänglich waren. Als diese sanken, entstanden die Episkopal- u. Parochialschulen (sd.), welche mehr die Bildung von Geistlichen als den Volksunterricht berücksichtigten. Für denselben wirkten theilweis noch die Mönche durch Klosterschulen, bes. die Benedictiner u. in Deutschland u. England die Missionäre. Namentlich legte um 740 Bonifacius u. sein Schüler Sturm S. n an, wie in Ohrdruf, Fritzlar u.a.m. Jedoch war die Richtung oft höchst einseitig u. der Unterricht beschränkte sich meist nur auf das Apostolische Glaubensbekenntniß, das Ave Maria, Zachariä u. Mariä Lobgesang, die Lehre von den Sacramenten u. den Sieben Todsünden. Im Fränkischen Reiche finden sich schon im 6. Jahrh. Stadtschulen, u. König Chilperich gebot, daß die Knaben in denselben nach der lateinischen Schrift unterrichtet würden; in Tours bestand schon seit 400 im Kloster des St. Martin eine berühmte S., in der Mitte des 8 Jahrh, wirkte namentlich der Bischof Chrodegang durch seine S. in Metz. Eine eigentliche Organisation aber erhielt das Schulwesen erst durch Karl den Großen. Er berief die ausgezeichnetsten Männer, Alcuin, Peter von Pisa, Paulus Diaconus etc. zu sich, gründete die Hofschule, eine Akademie zur Bildung von Hof- u. Staatsbeamten, u. war überall zur Beförderung des Unterrichts thätig, ja regte sogar die Idee von Mädchenschulen in den Frauenklöstern an. Ihn unterstützten außer den Obigen bes. die Bischöfe Leidrad von Lyon u. Theodulf von Orleans. In England legte Alfred der Große S-n an; er u. Karl der Gr. sind die eigentlichen Gründer der Dorf- u. Landschulen. Aber im Fränkischen Reiche sanken unter Karls Nachfolgern bei den beständigen Unruhen u. Kriegen, unter den trägen u. unwissenden Priestern die S-n bald wieder, u. es erhielten sich nur die Kloster-, Kathedral-, Dom- u. Stiftsschulen in einiger Blüthe, wo das Trivium (Grammatik, Dialektik u. Rhetorik, daher Trivialschulen) u. das Quadrivium (Arithmetik, Geometrie, Astronomie u. Musik) Gegenstände des Unterrichts waren, wozu wohl die u. da auch das Studium der Alten kam. Die berühmtesten S-n waren die in Paderborn u. Osnabrück durch Karl den Großen, in Lorsch 777, Hersfeld 811, Corvey an der Weser durch Ansgar 825, Corbie in Frankreich schon durch Ludwig den Frommen gestiftet, Fontenay 787, Fleury 800, St. Gallen 842, Hirschau 850, Rheims schon früher, seit 882 wieder hergestellt, Weissenburg 850, Mainz, Reichenau, Trier, Lüttich, Utrecht, Hildesheim, Bremen, Bec, Chartres, Laon, Paris 882. Aus ihnen gingen seit dem 9. Jahrh die Facultätsschulen u. seit dem 12. u. 13. Jahrh die Universitäten hervor, auf deren wissenschaftliche Gestaltung die Araber nicht ohne Einfluß waren. Diese zeichneten sich vor den übrigen Muhammedanern durch poetischen Sinn u. seit den Abbasiden auch durch wissenschaftliche Bildung aus, welche sie namentlich von den Griechen in Syrien erhalten hatten. Bes. thätig dafür waren Harun al Raschid, Hakem, Mamun um 800. In ihren hoben S-n in Bagdad, Cordova, Salamanca, Sevilla, Toledo, Kairwan, Tunis, Algier, Alexandrien u.a. wurde Grammatik, Poesie, Philosophie, Rechtskunde, Arzneikunde, Astronomie, Mathematik u. Naturkunde gelehrt. Für das Volksschulwesen in Deutschland wirkten seit dem 13. Jahrh. zum Theil die Mönchsorden der Dominicaner u. Franciscaner, obgleich sie alle Unterrichtsgegenstände mehr für den Dienst der Kirche trieben. Mit dem Aufblühen der Städte begann man auch mehr für den Unterricht der Kinder zu thun, u. es wurden die Stadt-, Raths- u. Schreibeschulen eingerichtet. In ihnen ertheilten Anfangs die Geistlichen Unterricht, ließen sich aber nachher durch Gehülfen (Kindermeister) vertreten. In größeren Städten wurden auch ordentliche Schullehrer angestellt, der erste hieß Scholasticus (Rector, Schulmeister), der zweite Cantor, u. dazu kam bisweilen noch ein Subcantor u. ein od. zwei Baccalaureen (Supremus u. Infimus). Nach u. nach entstand nach dem damaligen Zeit- u. Volksgeiste auch im Schulstande eine Art von Innung; der Meister konnte lehren u. nahm Gesellen an, er wurde vom Magistrate auf eine bestimmte Zeit angenommen u. erhielt Schulgeld. Wenn der Meister nicht mehr gefiel, od. wenn es ihm nicht mehr gefiel, zog er mit seinen Gesellen weiter u. so von Stadt zu Stadt; auch viele Schüler zogen von einer S. zur andern (Scholares vagantes, Bacchanten [s.d.], Schützen, A-B-C-Schützen, von schießen, in ihrer Sprache so viel als stehlen]). Bei dieser Art von Schulwesen, welche unter keinerlei Aufsicht stand, waren die Lehrer meist unwissend u. die Schüler lernten nichts, u. so sank das Schulwesen immer tiefer, bis es endlich durch das erneuerte Studium des klassischen Alterthums wieder gehoben wurde.

Im Byzantinischen Reiche hatte sich die klassische Bildung erhalten, obwohl nicht als Gemeingut des Volkes, welches bei dem Mangel an Volksschulen ebenfalls in der tiefsten Unwissenheit lebte, sondern bei einzelnen Gelehrten. Diese wanderten einzeln schon früher häufig, seit Eroberung Constantinopels durch die Türken aber massenhaft 1453 nach Italien u. erneuerten hier das klassische Studium, indem sie ausgezeichnete Männer, wie Petrarca, Boccaccio, Dante Alighieri, Vittorino de Feltre, Francesco Filelfo u.m.a., bildeten, welche zum großen Theile auch selbst ausgezeichnete Lehrer u. Jugendbildner waren u. allenthalben einen edleren Geist in den S-n anfachten u. neue stifteten. Schon im 14. Jahrh. war das Bestreben für Volksbildung von den Niederlanden ausgegangen, wo Geert Groote mit Florenz Radwyn die Brüderschaft der Hieronymianer in Deventer 1379 stiftete, aus welcher fast alle für das gesammte Schulwesen im 14., 15. u. 16. Jahrh ausgezeichneten Männer hervorgingen, so Thomas a Kempis, Rud. Agricola, Alex. Hegius, Ludw. Dringenberg, Aut. Liber, Graf Moritz von Spiegelberg u. Rud. von Langen, deren Schüler wieder Erasmus, Reuchlin, Celtes, Dalberg, Pirkheimer waren, welche durch Wort u. Schrift das Schulwesen hoben u. dadurch kräftig der Reformation vorarbeiteten. Luther wendete sich wegen des besseren Unterrichtes 1524 kraftvoll an den Adel u. die Städte deutscher Nation u. durch seine Kirchen- u. Schulvisitationen in Sachsen 1529 von der Mangelhaftlgkeit der S-n belehrt, schrieb er seine beiden Katechismen. Mit Luther wirkte bes. Melanchthon, welcher wegen seines Eifers für Verbesserung der vorhandenen u. die Gründung neuer S-n den Ehrennamen Magister Germaniae erhielt; sie entwarfen eine neue Schulordnung, welche lange bestand, verfaßten gute [457] Schulbücher, bildeten tüchtige Lehrer, richteten mehre S-n, z.B. in Nürnberg, Regensburg, Mühlhausen ein. Für die gelehrten S-n wurde zum Theil das säcularisirte Kirchengut verwendet u. in Sachsen mehre sogenannte Fürstenschulen (Pforte, Meißen, Grimma) aus Kloster- u. geistlichen Instituten gestiftet; mit den niederen Stadt u. Dorfschulen ging es freilich langsam vorwärts. Auch die schweizer Reformatoren verlangten, daß das Volk die Heilige Schrift lesen u. verstehen u. daraus den rechten Glauben kennen lerne. Um gelehrte S-n waren bes. verdient Joh. Sturm in Strasburg, V. Friedland od. Trotzendorf in Goldberg, M. Neander in Ihlefeld, I. Caselius u. Chr Helwig in Gießen. Würdigere Ideen über das Schulwesen wurden namentlich von Wolfgang Ratich u. Amos Comenius verbreitet, welche auf naturgemäße, allseitige Entwickelung drangen u. Vorläufer Pestalozzis sind. Bei aller Unvollkommenheit übertrafen die protestantischen S-n doch die katholischen, von denen sich nur die Jesuitenschulen, welche sich bes. mit Unterricht u. Erziehung beschäftigten, dadurch hoben, daß sie die protestantischen nachahmten. Sie unterrichteten nicht blos in Sprachen u. Wissenschaften, sondern sahen auch auf Anstand, Ordnung, Gesundheitspflege u. wirkten mehr durch Liebe als durch Strenge. Sogar Protestanten übergaben ihnen ihre Kinder. Der Dreißigjährige Krieg vernichtete wieder alles, was seit einem Jahrhundert für die S-n geschehen war; aus Armuth mußte man an vielen Orten Katecheten, Präceptoren od. Schulhalter anstellen, welche nach der Reihe in den Häufern Wohnung u. Kost bekamen u. bei dem geringen Lohne gewöhnlich zugleich Handwerker waren; ihr Unterricht ging nicht über das Auswendiglernen des Katechismus u. des Ein mal Eins hinaus. Dies dauerte bis zu Ende des 18. Jahrh., wo die Schulmeister in den Schullehrerseminarien (s.d.) gebildet wurden. Auf die höheren S-n wirkte im 17. Jahrh. der finstere Eifer der strengorthodoxen Lutheraner nachtheilig ein, geschmacklos u. einseitig wurde Lateinisch u. Griechisch getrieben; dagegen wirkte desto segensreicher seit Anfang des 18. Jahrh. Spener, Francke u. ihre Schule, u. in der katholischen Kirche, namentlich in Frankreich, die Jansenisten von Port Royal, welche treffliche Schüler zogen, u. Fenelon (s. b.). Francke führte die Gesprächsform in den S-n ein, drang auf Übung des Nachdenkens, selbstthätige Beschäftigung u. Veranschaulichung der Lehrgegenstände. Von Halle u. Klosterbergen aus drang dieser neue Geist überall ein. Hie u. da wurden Pädagogien u. Bürgerschulen errichtet. Für einen verbesserten Lehrunterricht durch die Lautirmethode sorgten Zeidler, Barby, Wenzky (s. Lesen); Hübner hob den Unterricht in der Biblischen Geschichte, Hein u. Sulzer den im Rechnen. Bes. einflußreich waren die Bemühungen Bacos, Montaignes, Lockes, Rousseaus u. der Philanthropisten, welche namentlich auf Wichtigkeit eines tüchtigen Volksunterrichts hinwiesen. Von mehren protestantischen Regierungen, bes. vom Herzog Ernst dem Frommen von Gotha, wurden neue Schulordnungen gegeben, Anstalten zur Bildung von Schullehrern angelegt (Schullehrerseminarien, s.d.). Es entstanden neben den Volks- u. Gelehrtenschulen auch Mittel- od. Realschulen (s.d.) u. allerhand Berufsschulen (s.d.), Sonntagsschulen zur Fortsetzung des Unterrichtes für junge Handwerker, Kleinkinderschulen zur Bewahrung u. Erziehung kleiner, noch nicht schulpflichtiger Kinder, Rettungshäuser (s.d.) für die sittlich Verwahrloseten.

So steht in Deutschland das Schulwesen jetzt in jeder Beziehung am höchsten, hier hat man das Beste aus den Philanthropisten u. Pestalozzis Ideen benutzt, die ausgezeichnetsten Männer haben sich dem Schulwesen gewidmet u. in Verbindung mit den Regierungen sehr viel geleistet. Gesetzlich sorgt der Staat, unter welchem die S-n stehen, dafür, daß alle Gemeinden die erforderlichen Volksschulen errichten u. nach Füglichkeit unterhalten, übt den Schulzwang gegen die Eltern der Kinder u. bestimmt die Schulpflichtigkeit, gibt den S-n einen entschieden confessionellen Charakter u. stellt sie unter die Aufsicht der betreffenden Kirchen, sorgt für die Bildung u. Prüfung der Lehrer. Der Zustand, die Verfassung u. Einrichtung des Schulwesens ist in den einzelnen Staaten verschieden, in Preußen nahm das Schulwesen bes. durch das unter Friedrich dem Großen 1763 erschienene Generallandschulreglement einen bedeutenden Aufschwung, während die spätere Gesetzgebung durch Provinzialverordnungen die Bedürfnisse der verschiedenen Provinzen zu befriedigen sucht. Das Landrecht gab den S-n eine feste Grundlage u. sicherte die Besoldung der Lehrer. Ein Reglement 1801 ordnete die Verhältnisse der katholischen S-n. Wichtig für das preußische Schulwesen waren die unter dem Ministerium Raumer 1854 erschienenen Schulregulative, welche die Grundzüge für Einrichtung u. Unterricht der evangelischen einklassigen Elementarschule enthalten. Sie wurden bes. wegen der religiösen Richtung u. wegen des zu großen Stoffes zum Auswendiglernen in Schriften u. selbst auf dem Landtag vielfach angefochten, doch vertheidigte sie 1862 der neue Cultminister als segenstiftend für die S-n, obschon einzelne Abänderungen in Aussicht gestellt wurden. Einem neuen Unterrichtsgesetz wird von vielen Seiten entgegengesehen. In Österreich, wo die 1774 erschienene Schulordnung u. der neue Schulplan von 1804 die gesetzliche Grundlage für die S-n bildeten, waren bes. die Orden der Piaristen, Benedictiner u. Ursulinerinnen für den Unterricht thätig. Das Concordat von 1855 enthält besondere Bestimmungen über den Unterricht, nach denen derselbe der katholischen Religion entsprechen u. die Erziehung der Jugend von den Bischöfen geleitet werden soll. Für die Evangelische Kirche u. ihre S-n ist in dem Patent vom 8. April 1861 dadurch gesorgt, daß jede kirchliche Gemeinde ihre Unterrichtsangelegenheiten selbst ordnet u. verwaltet, u. daß an jedem Orte eine evangelische S. errichtet werden kann, jedoch bleibt die nähere Regelung der evangelischen S-n vom kirchlichen Standpunkte der kirchlichen Gesetzgebung vorbehalten. In Baiern haben die Behörden viel für Verbesserung des Unterrichts gethan, obschon die öfteren Veränderungen der Schulpläne u. die verschiedenen Organisationen der Schulbehörden die raschen Fortschritte der S-n hinderten. Gegen wahrgenommene Rückschritte trat bes. Stephani auf. In Württemberg, wo sich der Prälat Denzel um die Bildung der Schullehrer sehr verdient machte u. wo die alte Schulordnung von 1729 im Jahr 1782 erneuert ward, wurde schon 1810 die Besoldung der Schullehrer festgesetzt. Dasselbe geschah auch in Baden; hier suchte man nach Einführung der kirchlichen Verbesserung 1861 (s.u. Protestantische Kirche) auch der S. eine andere Stellung zu geben. Sachsen, sowohl das [458] Königreich als die Herzogthümer, hatten immer die S-n gepflegt. Im Königreich Sachsen legte Kurfürst August durch die 1580 erschienene Schulordnung den Grund zur Verbesserung der S-n, auf welchem die nachfolgenden Regenten forthauten, bis endlich das Schulgesetz von 1833 die Verhältnisse der S-n ordnete, während 1858 durch ein Gesetz die äußere Lage der Schullehrer verbessert wurde. Auch in allen übrigen deutschen Staaten, in Hannover, Braunschweig, Hessen, bes. in Mecklenburg u. Nassau etc. haben die Regierungen ihre Aufmerksamkeit auf das Schulwesen gerichtet u. die besten Anordnungen zur Hebung u. Verbesserung desselben getroffen.

In der Schweiz ist nach Pestalozzi's u. Fellenbergs Vorgang u. Anregung viel für die S. gethan; in den protestantischen Cantonen sind Schullehrerseminarien u. S-n angelegt worden; in den katholischen wurden die Erziehungsanstalten der Jesuiten, welche namentlich in Freiburg sehr großartig waren, bei den dortigen politischen Unruhen in neuester Zeit sehr angefochten. In Holland, dessen Schulwesen schon Noel u. Lurier zur Kaiserzeit in ihren Berichten rühmten, wirken die Regierung u. die Gesellschaft zur Förderung gemeinnütziger Zwecke (Maatschappy tot nut van't Algemeen) kräftig. Für die ärmere Volksklasse sind Verwahrschulen angelegt, welche seit 1827 noch allgemeiner geworden sind. Belgien hat, was es besitzt, noch der holländischen Regierung zu danken; zwar sind Primär d.h. Volksschulen eingerichtet, allein die Bildung der Kinder steht im Vergleich mit der in andern Ländern zurück. Nachdem die vorher schon sehr schlechten S-n Frankreichs durch die Revolution ganz vernichtet waren, that Napoleon I. viel dafür, errichtete Primär- od. Dorfschulen, sowie Secondär- od. Bürgerschulen, in Paris die berühmte Polytecknische S.; die oberste Aufsichtsbehörde des ganzen Schulwesens war die kaiserliche Universität. Religionsunterricht wurde nach dem Katechismus des Kaiserreichs von 1806 ertheilt, übrigens bes. Mathematik u. Naturwissenschaften gelehrt. Die Bourbons hoben diese Einrichtungen wieder auf, gaben aber keine besseren. Corbiére hob 1822 die Ecoles normales (Normalschulen), worin die Lehrer für die höheren S-n gebildet wurden, auf, an ihre Stelle sollten unter Aufsicht der Geistlichen die Ecoles normales partielles treten, welche aber nur zum Theil ins Leben traten, so daß es eine Zeit lang gar keine Anstalten zur Bildung von Lehrern gab. Fraissinous gründete für eine gelehrte Bildung die Ecoles préparatoires (Vorbereitungsschulen), welche aber kaum Mittelmäßiges leisteten. Noch weit schlechter als die gelehrten sind die Volksschulen. Nach der Revolution von 1830 richtete zwar Ludwig Philipps Regierung ganz bes. ihre Aufmerksamkeit auf Verbesserung des Schul- u. Unterrichtswesens, Cousin wurde 1831 nach Deutschland geschickt, um das dasige Schulwesen kennen zu lernen, u. in Folge seines Berichtes wurden neue S-n errichtet, Geldbeiträge zur Besoldung der Lehrer gegeben, Bibliotheken für die S-n angelegt, Lehrer gebildet, aber bis zu einem allgemeinen obligatorischen Schulbesuch ist es noch nicht gekommen, die Zahl der S-n ist ungenügend, die Organisation derselben ganz mangelhaft, der Besuch ein dürftiger; von fast 51/2 Millionen schulfähigen Kindern besuchen fast 2 Mill. gar keine S., die Hälfte von den übrigen 31/2 Mill. nur etwa während 4 Monaten im Jahre. Obgleich fortwährend bis in die neueste Zeit Petitionen wegen des obligatorischen Schulbesuchs an den Senat ergangen sind, so sind doch diese immer von demselben zurückgewiesen worden, weil die väterliche Gewalt über die Kinder nicht beschränkt werden dürfe, Väter nicht gezwungen werden könnten ihre Kinder S-n anderer Confessionen besuchen zu lassen, es unthunlich sei Kinder im Winter in fern gelegene S-n zu schicken u. dieselben den häuslichen Geschäften zu entziehen etc., überhaupt weil der Mensch, auch ohne Schulkenntnisse zu besitzen, seinen Werth habe u. von seiner natürlichen Intelligenz einen nützlichen Gebrauch für das Leben machen könne. Bei solchen Ansichten, welche noch im Juni 1862 in der obersten Reihe der Landesvertretung ausgesprochen wurden, wird noch lange keine Aufbesserung des Volksunterrichts zu hoffen sein. England hat gute Gelehrtenschulen, in denen namentlich eine gründliche klassische Bildung erzielt wird, indeß sind die Einrichtungen zu klösterlich, die Bildung zu beschränkt u. ausschließend. Das Volksschulwesen nimmt ziemlich die letzte Stelle in Europa ein, indem die Zahl der Schulen bei Weitem nicht ausreicht, die Einrichtung derselben den mäßigsten Ansprüchen nicht genügt, die Besoldung der Lehrer gering ist u. 2/3 aller Kinder in England u. die Hälfte derer in London ohne Unterricht bleiben. Allerdings hat die Regierung, namentlich auf Broughams u. Ashley's Betrieb u. durch I. K. Schuttleworths Verdienst, mehrmals Versuche zur Abhülfe gemacht (namentlich beschloß sie 1847 die Herstellung eines wirksamen Schulinspectionssystems u. die Heranbildung von Lehrern), allein außer andern Gründen hat die Furcht vor einer zu großen Centralisation u. die Besorgniß die hochkirchlichen Interessen zu verletzen von durchgreifenden Maßregeln abgehalten. So kennen die englischen Gesetze noch immer keinen Zwang für die Gemeinden eine S. zu errichten u. für Eltern ihre Kinder in die S. zu schicken. Der Staat errichtet keine S-n u. Schullehrerseminare, sondern gibt blos Unterstützung. Die etwaigen Fortschritte im englischen Volksschulwesen gehen weder rasch, noch in organischem Zusammenhang vor sich, u. die Gründung von Sonntagsschulen, von Ragged schools (d.i. Lumpenschulen, für Bettelkinder), Kleinkinderschulen, von Fortbildungsanstalten für Arbeiter u. Handwerker, die Einrichtungen von Lesezimmern u. Büchersammlungen etc. konnten diese Lücke nicht ausfüllen, auch fanden sie keineswegs den Beifall der hochkirchlichen Partei, da sie von einzelnen weltlichen Corporationen, z.B. der British and foreign School-Society u. der National-Society gegründet u. erhalten werden; diese Gründer ernennen auch, ohne alle Betheiligung des Staates, die Schulpfleger, welche ganz unabhängig sind u. die Lehrer nach Gutdünken anstellen u. entlassen. Noch mehr scheinen die Bestrebungen der Dissenters, welche in dem Irländer Thomas Wyse einen beredten Vertreter im Parlamente fanden, die Thätigkeit der Staatskirche angespornt zu haben, obschon dieselbe dabei immer den Einfluß der Kirche zu sichern bemüht ist, u. noch im Mai 1851 wurde der Antrag von Fox auf Anlegung von S-n für den blos weltlichen Unterricht, welche durch Localsteuern erhalten werden sollen, abgelehnt. Durch die Fürsorge der Regierung für die S-n hob sich seit 1847 die Zahl der S-n u. der Schüler in England; 1847 gab es zusammen[459] 19,856 S-n mit 1,281,077 Schülern, u. 1851 16,473 öffentliche Tagesschulen mit 1,115,237 Kindern u. daneben 29,425 Privatschulen mit 640,640 Kindern. Die Anregungen für die Verbesserung des Volksschulwesens gehen immer fort, aber die Regierung ist noch nicht von ihrem angenommenen Standpunkte der unmittelbaren Betheiligung abgegangen. Die Volksschulen in Schottland sind schon seit dem 17. Jahrh. weit besser, wo ein Gesetz wegen Errichtung von Pfarrschulen erlassen wurde, deren jedes Kirchspiel eine haben mußte. Aber nur für die S-n der mit der presbyterianischen Staatskirche in Verbindung stehenden Kirchen wurde gesorgt, für die der Secten nicht. Erst seit der Spaltung in der Schottischen Kirche kam in das Volksschulwesen eine neue Bewegung, u. bes. eifrig für Hebung der S-n ist die freie Schottische Kirche (sd.). In Irland ist erst seit 1782 das Gesetz aufgehoben, welches den Katholiken S-n zu haben verbot, da es aber an den nöthigen Mitteln zur Besoldung der Lehrer fehlt, so sind auch jetzt noch nicht große Fortschritte bemerklich. In der neuesten Zeit hat die Regierung auch darauf ihre Blicke gerichtet u. nach langen Kämpfen im Parlament 1845 unter großem Widerspruch der Tories, doch mit lebhafter Unterstützung der Whigs, für das katholische Collegium zu Maynooth aus Staatsmitteln eine reichliche Dotation durchgesetzt. Seit 1823 besteht auch eine von Thaddäus Conellan begründete Schulengesellschaft, welche bes. unter den Katholiken das Lesen der Bibel verbreiten will. Wie bereits seit 1834 Volksschulen mit Hülfe der Regierung errichtet wurden, so gründete man 1847 vier königliche Collegien für den höheren Unterricht, bei denen der Religionsunterricht den religiösen Genossenschaften überlassen wurde. Jedoch verwarf sie 1851 der Erzbischof von Tuam wegen dieser letztern Bestimmung. Vgl. Wilkinson, Popular education, Lond. 1852; Schuttleworth, Public education, ebd. 1853. Dänemark hat schon seit langer Zeit gute S-n, u. die Regierung ist immerfort bemüht sie zu verbessern. Seit 1822 ist die sehr modificirte Bel-Lancastersche Methode, der wechselseitige Unterricht, in den Trivialschulen eingeführt. Alle Kinder vom 6. od. 7.–14. Jahre sind schulpflichtig, die S-n stehen unter genauer Aufsicht der Schulcommission, welche immer aus dem Pfarrer u. vier Ortseinwohnern besteht. Für tüchtige Ausbildung des Militärs, der Kaufleute, Künstler etc. bestehen gute Anstalten. Dagegen haben die S-n in den Herzogthümern, namentlich in Schleswig, durch die Danisirnngsmaßregeln, welche in den S-n die Dänische Sprache als Unterrichtssprache aufnöthigte, großen Schaden gelitten, s. Schleswig (Gesch.). Auch Island, wo schon durch Suorre Sturleson im 13. Jahrh. eine S. auf seinem Gute Odd eingerichtet wurde, hat gute S-n. In Schweden war seit Oxenstierna's Bemühungen im 17. Jahrh. nicht viel für das Schulwesen gethan worden, bis König Karl XIV. Johann demselben seine besondere Theilnahme zuwendete u. 1820 eine neue Schulordnung erließ; nach dem Gesetz von 1842 soll jedes Kirchspiel eine Volksschule haben, von denen jedoch noch viele, wegen der Zerstreuung der Gehöfte in einzelnen Provinzen, Wanderschulen sind; in diesem Gesetze ist auch die Errichtung von Schullehrerseminarien vorgeschrieben. Neben den Volks- (Districts-) schulen gibt es noch viele Mittel- (Central-) schulen, 12 Gymnasien u. mehre Specialschulen. Die bedeutendsten Fortschritte im Schulwesen hat in neuerer Zeit Rußland gemacht. Hier galt lange der Grundsatz, daß die niedere Volksklasse von wissenschaftlicher Bildung ausgeschlossen werden müsse, nur die Söhne der Großen u. die Geistlichen erhielten in den von Wladimir dem Großen u. Iwan Wasiljewitsch errichteten Erziehungsinstituten Unterricht. Peter der Große verbesserte diese u. legte hier u. da, aber ohne festes Princip, geistliche u. Elementarschulen an, seit 1700 auch griechische u. lateinische u. dann die Marine- u. Ingenieurschule in Petersburg, Nowgorod, Moskau u.a. Unter seinen Nachfolgern wurden Erziehungsschulen für beide Geschlechter u. Centralbehörden errichtet, auch ein allgemeiner Lehrplan eingeführt. Bes. thätig für das Schulwesen war Alexander I; er errichtete 1802 ein besonderes Ministerium des öffentlichen Unterrichts u. eine Oberschuldirection; alle S-n zerfielen in Pfarrschulen, Kreisschulen, Gymnasien u. Universitäten, welche in bestimmter Unterordnung u. militärischer Einrichtung bestanden. Der Kaiser Nikolaus hat noch mehr gethan, alle Einrichtungen sind vervollkommnet worden, große Summen hat der Staat zur Verbesserung u. zu neuer Einrichtung von S-n u. Besoldungen gegeben, bedeutende Dotationen sind allenthalben von Privatleuten gemacht; namentlich zeichnete sich der Unterrichtsminister Schischkow in seiner Sorge für das Schulwesen aus, wiewohl die untern Volksklassen immer noch wenig bedacht wurden. Auch unter Kaiser Alexander II., bes. durch das Interesse des Großfürsten Constantin dafür, hat das Unterrichtswesen Fortschritte gemacht. Die S n, welche früher von einander abhingen, sind seit 1828 unabhängig u. durch Ukas vom 21. Mai 1837 organisirt. Die Pfarrschulen geben den Elementar- u. Volksunterricht, die Kreis- (Central-) schulen, die in der Mitte eines Bezirks errichteten S-n, bilden Handwerker, Künstler, Kaufleute, die Gymnasien geben gelehrte Bildung u. sind mit den adeligen Pensionsanstalten verbunden. Die Hauslehrer u. Erzieherinnen stehen unter öffentlicher Aufsicht u. müssen ihre moralische u. wissenschaftliche Tüchtigkeit genau nachweisen, die Annahme von Fremden hierzu ist erschwert u. für Bildung der Nationalrussen zu Lehrern gesorgt. Sogar die entferntesten Völker in Sibirien, die Tataren u.v.a. haben S-n u. können lesen u. schreiben. Am höchsten steht das Schulwesen in den Ostseeprovinzen. Auch für die Erziehung des weiblichen Geschlechts ist durch viele Austalten gesorgt, z.B. das Katherinenstift in Petersburg u. Moskau, adelige Fräuleinstifte in Odessa, Pultawa, Charkow, Marieninstitut in Petersburg, S-n für Soldatentöchter u.v.a., so wie es auch zahlreiche Fach- u. Berufsschulen gibt, s. Russisches Reich S. 498. Vgl. A. von Krusenstern, Précis du système, des progrès et de l'état de l'inst ruction publique en Russie, Warschau 1837. In Italien, wo sich das Schulwesen in dem Lombardischen Königreiche dem österreichischen nähert u. wo sich Lyceen, Gymnasien, höhere u. niedere Elementarschulen, viele Mädchenschulen u. Privaterziehungsanstalten in gutem Zustande befinden, war es in den meisten Ländern, namentlich in Neapel u. in den Sardinischen Staaten, wo es bis in die neueste Zeit ganz dem Einflusse der Jesuiten überlassen blieb, in einer schlechten Verfassung. Auch in Toscana that die Regierung nichts Durchgreifendes für die S-n, u. erst durch Privatpersonen[460] wurden drei bessere S-n des wechselseitigen Unterrichts errichtet. In Rom gibt es S-n für den Volksunterricht, derselbe ist bes. in den Händen der Mönche u. Nonnen; von barmherzigen Frauen sind viele Unterrichtsanstalten für Mädchen gestiftet. In wie weit die gegenwärtigen politischen Gestaltungen Italiens auf das Schulwesen einwirken werden, ist noch abzuwarten, da in dieser Beziehung noch keine durchgreifenden Maßregeln getroffen worden sind. In Spanien u. Portugal liegt das Schulwesen ganz darnieder, da die Regierung alles den Privatleuten überließ, welche auch kein besonderes Interesse dafür hatten. Für Erziehung u. Unterricht der Mädchen wurde in Nonnenklöstern noch am meisten gethan. Das Schulwesen in Griechenland war schon unter türkischer Herrschaft schlecht, im Befreiungskriege wurde es ganz vernichtet. Nach der Befreiung wurde zwar Einiges gethan, u. mehre Lancastersche S-n eingerichtet, aber aus Mangel an Mitteln u. Unterstützung gingen sie bald wieder ein. Seit der Regierung Otto's ist wieder viel für das Schulwesen gethan worden, s. Griechenland S. 594.

In der Türkei gab es früher nur zwei Arten von Civilschulen: Mektebs (Volksschulen), worin die Kinder nur lesen, kaum schreiben u. Religion lernten, ihre Lehrer wurden von ihnen bezahlt; u. Medresses od. Collegien, wo Juristen u. Theologen gebildet wurden; das Hauptstudium war her Koran u. die darauf basirte Gesetzgebung. Sultan Mahmud fügte dazu die Mekteb ürfan (d.i. Wissenschaftsschule), für die Ausbildung der Bureaubeamten, in welcher ebenfalls die arabische u. die höhere türkische Kanzlei- u. Hofsprachen gelehrt wurden. Die Kinder der Vornehmen wurden von Privatlehrern nach dem Plane wie in den Medresses unterrichtet; der Bürgerstand blieb in gänzlicher Unwissenheit. Sultan Abdul Medschid ordnete durch den Hattischerif vom 12. Jan. 1845 die Gründung von S-n im Reiche an, demnach sollten bestehen: a) Elementarschulen, worin Religion, Türkische Sprache, Rechnen, Schönschreiben u. Geschichte des Osmanischen Reichs gelehrt wird. Sie bestehen aus einer niederen Klasse für kundige Handwerker, u. aus einer höheren für die, welche künftig ein Fachstudium ergreifen wollen, in letzter wird noch Persisch u. Arabisch gelehrt, der Cursus ist 5 Jahre; b) eine Universität in Constantinopel, wo Collegia über Naturgeschichte, höhere Mathematik, Astronomie, Physik, Französische u. Italienische Sprache, Philosophie, Staatslehre u. Staatsökonomie, Poetik u. Rhetorik gelesen werden; sie muß Jeder besuchen, welcher ein Fachstudium ergreifen will; c) als Specialschulen für Fachstudien eine Militär-, Marine-, medicinische u. Thierarzneischule u. die Medresses für die Ulemas (Collegien für Juristen u. Theologen). Mit der Universität werden verbunden die schon bestehende Mekteb ürfan u. eine neu zu errichtende Schule für die Bildung von Lehrern u. Professoren. Die anzustellenden Lehrer zu prüfen, die fremden zu übersetzenden Bücher zu bezeichnen, populäre Schriften abzufassen etc. hat die Endschümeni danisch (die Versammlung der Kenntnisse), eine perpetuelle gelehrte Commission, welche vorher schon den neuen Schulplan entworfen. Außerdem ließ der Sultan noch ein Ministerium des öffentlichen Unterrichts errichten. In Afrika ist das Schulwesen größtentheils schlecht; es wird nur in wenigen Ländern etwas dafür gethan, so in Ägypten; es sind Elementar-, Secundär- u. Specialschulen errichtet, eine besondere Unterrichtscommission niedergesetzt, auch werden junge Männer ins Ausland geschickt, um sich dort auszubilden. In West- u. Südafrika wird durch europäische Missionäre auch für den Unterricht viel gethan. In Asien haben die Völker, welche sich zum Islam bekennen, keine od. schlechte S-n; besser ist das Schulwesen in Ostindien. Früher hatte hier nur der Braminen- od. Gelehrtenstand S-n, an denen blos die Söhne der ersten Tasten Theil nehmen durften; es wurde in denselben Poesie, Religionslehre, Philosophie, Astronomie, Geschichte, Rechtskunde u. Medicin gelehrt; es gab einen exoterischen u. esoterischen Unterricht, letzter war nur für die Braminen. In neuerer Zeit aber hat die Priester u. andere Personender Unterricht der europäischen Missionäre so angesprochen, daß sie ihn nachahmen. Im Britischen Indien sind allenthalben hohe u. niedere S-n verbreitet, in denen meist nach der Bel-Lancasterschen Methode unterrichtet wird. Das Meiste wird aber auch hier, wie in England, durch Privatvereine u. Gesellschaften bewirkt. In Thina ist das Schulwesen auf der Stufe geblieben, auf welcher es schon lange steht, s.u. Thina S. 7; ebenso in Japan, s. Japan S. 745. In Pothnesien, namentlich auf den Sandwichsinseln, auf Otahaiti etc., sind mit der Civilisation seit Einführung des Christenthums auch S-n eingerichtet u. verbessert worden. In Südamerika ist das Schulwesen schlecht bestellt, indem dort die Priesterherrschaft u. Bürgerkriege jedes Erblühen u. Gedeihen hinderten. Nur in Paraguay sind durch Dr. Francias Bemühungen die S-n gut; alle Einwohner können lesen, schreiben u. rechnen u. dürfen nicht eher die S. verlassen, bis der Ortsvorsteher (Cabildo) erklärt, daß sie genug gelernt haben. Außerdem gibt es Lyceen mit militärischer Einrichtung u. Erziehungsanstalten für Mädchen. Auf den Westindischen Inseln ist der Unterricht gewöhnlich so wie in den Ländern der Besitzer; bes. viel dafür thaten die Dänen. Die einzelnen Staaten Nordamerikas haben viel für das Schulwesen gethan, doch klagen eingewanderte Deutsche sehr über die Mängel der S-n in Amerika, s. Nordamerikanische Freistaaten S. 43. Über Geschichte des Schulwesens überhaupt vgl. den 3. Bd. von Niemeyers Grundsätze der Erziehung, 9. Aufl., Halle 1836, u. den 1. Bd. von Schwarz Erziehungslehre, Lpz. 1829; K. von Raumer, Geschichte der Pädagogik, Stuttg. 1843, 2 Bde., 2. A. 1846.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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