Todtenschein

Todtenschein

Todtenschein, ein schriftliches Zeugniß darüber, daß Jemand gestorben ist. Dergleichen werden ausgestellt vom Todtenschauer, vorzüglich aber von den Pfarrern, welche verpflichtet sind über alle in ihrer Parochie verstorbenen Personen besondere Bücher (Todtenbücher) od. Register (Todtenregister) zu führen, von denen dann der T. einen Auszug bildet. In den Ländern, welche die französische Gesetzgebung angenommen haben, wird der T. von dem Civilbeamten, nach der Angabe zweier Zeugen u. nachdem[654] er sich selbst vom Tode überzeugt hat, ausgestellt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Naundorf [2] — Naundorf, Karl Wilhelm, geb. 1785 in der Niederlansitz, lebte längere Zeit als Uhrmachergehülfe in Brandenburg u. in Krossen. Da er in seinem Gesicht eine bedeutende bourbonsche Familienähnlichkeit zeigte, so wurde er bewogen, sich seit der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tod [1] — Tod (Mors), das Ende des individuellen Lebens; der Zustand, wo der Organismus des Individuums durch das Aufhören des normalen Stoffwechsels u. der auf demselben beruhenden Lebensprocesse der ihm inwohnenden, ihn erhaltenden Kräfte u. dadurch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bill — (engl., soll von libellus abgekürzt sein), 1) in England jeder schriftliche Aufsatz, namentlich welcher ein rechtliches Verhältniß zwischen 2 Personen od. Parteien andeutet od. feststellt. Jede Rechnung, jeder Contract, jeder Wechsel, jede Klage… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schein, der — Der Schein, des es, plur. inus. von dem Zeitworte scheinen. 1. Der Zustand des Scheinens, doch nur zuweilen in engerer Bedeutung, von dem Zustande, da ein leuchtender Körper sichtbar ist. So sagt man z.B. wir haben Mondenschein, Sonnenschein,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Bill — Bill, im engl. ursprünglich so viel als Billet, ein beschriebenes Blatt, eine Schrift, hat sich bei mehreren gerichtlichen, politischen Urkunden und selbst im Handel erhalten; z.B. true bill, die Entscheidung der Großjury, daß Ursache zur Anklage …   Herders Conversations-Lexikon

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  • Löffel — 1. Besser Löffel schnitzen, als müssig bei Tische sitzen. 2. Besser ohne Löffel als ohne Brei. – Altmann VI, 391. 3. De Lepel ward êrst lappt, eh r dermit eten ward. – Bueren, 147; Eichwald, 1174; Frommann, III, 429, 252; Hauskalender, I.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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