Universalsuccession

Universalsuccession

Universalsuccession (Successio universalis), die Nachfolge in ein ganzes Vermögen od. einen aliquoten Theil desselben in der Weise, daß alle Vermögenstheile, Sachen u. Forderungen, wie Schulden, zur vollen Vertretung auf den Universalsuccessor übergehen u. derselbe daher ganz die vermögensrechtliche Persönlichkeit dessen repräsentirt, in dessen Recht er succedirt. Der Hauptfall der U. ist die Beerbung; s. Erbrecht I. A). Erstreckt sich das Erbrecht auf das ganze Vermögen, so daß der Erbe wenigstens keinen andern Erben, wenn auch vielleicht Legatare od. Fideicommissare, neben sich hat, so heißt der Erbe Universalerbe (Heres ex asse).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Universalerbe — (Haeres universalis, Haeres ex asse), s.u. Erbrecht I. A) u. Universalsuccession …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bonōrum — (lat.), d.i. der Güter; so B. adnotatio, die Aufzeichnung der Güter eines flüchtig gewordenen, durch Steckbriefe verfolgten Verbrechers, so daß jene bei nicht erfolgter Rückkehr dem Fiscus zufallen; B. cessio, Abtretung des Vermögens,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • universalfång — s JUR förvärv genom universalsuccession t.ex. genom bodelning och arv …   Clue 9 Svensk Ordbok

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