Verheirathung

Verheirathung

Verheirathung, s.u. Hochzeit u. Trauung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Juden — (ihre frühere Geschichte bis zur Zerstörung von Jerusalem s.u. Hebräer). I. Ihre äußeren Schicksale von der Zerstörung Jerusalems bis auf die neuere Zeit. Nach der Auflösung des Jüdischen Staates u. bes. zur Zeit des römischen Kaisers Hadrianus,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mecheln [1] — Mecheln (Malines), 1) Arrondissement in der belgischen Provinz Antwerpen; 9 QM., 120,000 Ew.; 2) Hauptstadt darin an der Dyle, welche zur Fluthzeit Schiffe aus der Schelde zuläßt, u. an dem Kanale von Löwen; Erzbischof, Kathedrale, Zeughaus mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Padilla — (spr. Padiïa), 1) Donna Maria de P., Geliebte Peters des Grausamen von Castilien, zu welcher er trotz seiner Verheirathung mit Blanca von Bourbon u. dann mit Johanna de Castro immer von Neuem zurückkehrte. Kurz nach seiner zweiten Verheirathung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sacra — (röm. Ant.), 1) Heiligthümer, heilige Sachen; 2) alles, was zur Religion u. zum Cultus gehört, wie gottesdienstliche Handlungen, Ceremonien, Opfer an bestimmten Festen u. bei bestimmten Heiligthümern. Jeder römische Bürger hatte nicht allein das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Tochter — Tochter, 1) ein Kind weiblichen Geschlechtes, in Bezug auf dessen Eltern betrachtet. Entsprechend der geringeren physischen Kraft des weiblichen Geschlechtes u. seiner den Geschäften des öffentlichen Lebens abgewendeten Bestimmung, findet sich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Unterthan — (Subditus), 1) eine Person, welche einer obrigkeitlichen Gewalt unterworfen ist. In diesem Sinne spricht man z.B. von Gerichts , Amts , Gutsunterthanen u. versteht darunter diejenigen Personen, welche ein bestimmtes Gericht, ein Amt od. eine… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vater [1] — Vater (Pater), 1) derjenige, welcher ein Kind erzeugt hat, od. von welchem doch die Gesetze annehmen, daß er der Erzeuger eines Kindes sei. Der V. ist entweder ein ehelicher, wenn das von ihm erzeugte Kind in rechtmäßiger Ehe geboren wurde; od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verzicht — (Renuntiatio), 1) im weiteren Sinne jede Aufgebung eines Rechtes; 2) diejenige Aufgebung eines Rechtes, welche durch ein Rechtsgeschäft, bes. durch eine verbindliche Erklärung des Verzichtenden, von dem ihm zustehenden Rechte keinen Gebrauch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Väterliche Gewalt — (Patria potestas), der Inbegriff der Rechte, welche einem selbständigen männlichen Ascendenten über seine agnatischen Descendenten u. diejenigen, die denselben vermöge besondern Rechtsgeschäfts gleichgestellt worden sind, zustehen. Die V. G. war… …   Pierer's Universal-Lexikon

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