Waldbuße

Waldbuße

Waldbuße (Waldstrafe), in manchen Ländern Bezeichnung für die Strafe, welche Einem wegen eines Vergehens gegen die Forstgesetze zuerkannt wird, z.B. wegen Holzstehlens, unerlaubten Streurechens etc. Meist besteht sie in kleinen Geld- od. Gesängnißstrafen, od. körperlichen Züchtigungen. Diese Strafen werden, sofern sie nur durch ganz geringe Vergehen herbeigeführt sind, meist sofort von der Verwaltungsbehörde, dem Forstamte, an Waldbußtagen zuerkannt u. gewöhnlich auch sogleich executirt. Artet die Gesetzesübertretung in größere Verbrechen aus, so wird die Sache an das competente Gericht abgegeben.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Waldbuße — Waldbuße, die Strafe für begangenen Forstfrevel, und zwar Geld oder Haftstrafe, verbunden mit Verpflichtung zum Schadenersatz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Waldbuße, die — Die Wáldbūße, plur. die n, S. Waldstrafe …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Waldstrafe — so v. w. Waldbuße …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Forstgericht — Forstgericht, untere Gerichtsbehörde, aus einem höheren Forstbeamten, einigen Förstern u. Civilbeamten bestehend, welche an Forstbußtagen Verletzungen der Forstgerechtigkeiten, Holz u. Wilddiebereien untersucht u. bestraft, Waldbuße dictirt u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Waldstrafe, die — Die Waldstrafe, plur. die n, Strafe wegen begangener Waldfrevel, an einigen Orten auch Waldbuße …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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