Wittwenstuhl

Wittwenstuhl

Wittwenstuhl, 1) so v.w. Wittwensitz; 2) so v.w. Wittwenstand, bes. seinen W. verrücken, d.h. wieder heirathen, s.u. Witthum.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Witthum — Witthum, 1) im Allgemeinen jede von Seiten des Mannes zu Gunsten des Unterhaltes seiner Ehefrau für den Fall, daß sie dereinst einmal Wittwe werden sollte, getroffene Fürsorge. Ein solches W. kann durch Rechtsgeschäfte der verschiedensten Art… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Wittwensitz — (Wittwenstuhl), eine einer Wittwe während ihres Wittwenstandes angewiesene Wohnung. Das Benutzungsrecht derselben hört in der Regel durch die Wiederverehelichung auf, doch kann die Wittwe den W. während des Wittwenstandes vermiethen. Er kommt vor …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Witthum — Witthum, lat. dotalitium, vidualitium, s. Leibgeding; Wittwensitz (Wittwenstuhl), lebenslängliches od. bis zur Wiederverehelichung eingeräumtes Wohnungsrecht der Wittwe in dem Hause des Mannes; etwa auch bei Beamtungen für noch einige Zeit in der …   Herders Conversations-Lexikon

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