Wormser Concordat

Wormser Concordat

Wormser Concordat, s.u. Concordat I. A).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Concordāt — (v. lat.), 1) Vertrag zwischen dem Papste, als Oberhaupt der Katholischen Kirche, u. der Regierung eines Staates, zur Feststellung der katholisch kirchlichen Verhältnisse desselben. C e im eigentlichen Sinne schließt der Papst blos mit… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Papst [1] — Papst (v. gr. Πάππας, lat. Papa, der Vater), Bischof von Rom, wiefern er zugleich Primas der ganzen Katholischen Kirche ist. Nach dem Glauben der Römisch katholischen Kirche hatte schon Jesus den Petrus (s.d.) vor den übrigen Aposteln… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Alfred Pillet — (* 25. Januar 1875 in Breslau; † 27. Oktober 1928 in Königsberg (Preußen)) war ein deutscher Romanist und Philologe. Leben Der Sohn des damaligen Oberlehrers an der evangelischen Realschule I und des französischen Lektors an der Universität… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsgrundgesetze — Staatsgrundgesetze, diejenigen Gesetze, auf denen die hauptsächlichsten Institutionen der Verfassung beruhen, insbesondere daher die Gesetze über die Rechte des Landesherrn, die Rechte der Staatsbürger im Allgemeinen, die Rechte der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Calixt [1] — Calixt (griech. Kallistos, daher Kallist), Name von 3 Päpsten. – C. J. (Domitius), ein Römer, folgte 217 Zephyrin; es ist wenig Zuverlässiges über ihn vorhanden; soll eine Kirche (wo heute S. Maria Trastevere) und das coemeterium Callisti in via… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Heinrich V. [1] — Heinrich V., Sohn des Vorigen, geb. 1081, Empörer gegen seinen Vater, Nachfolger desselben von 1106 bis 1125, benutzte den Rest der Kaisermacht, der von Heinrichs III. Schöpfung noch übrig war, zur Wiederherstellung derselben, scheiterte aber… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichsgesetze — Reichsgesetze, diejenigen Gesetze, welche zur Zeit des Deutschen Reiches von der Reichsgewalt, d. i. dem Kaiser, unter Concurrenz des Reichstages erlassen wurden. Bis zum 16. Jahrh. bezogen sich die R. zum größten Theile nur auf das öffentliche… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Investitur — Investitur, 1) Einsetzung, bes. in ein Amt, so die J. der Hospodare der Moldau u. Walachei; 2) Belehnung Jemandes mit den zu dessen Amte gehörenden Besitzungen u. Gütern; so Investitŭra ecclesiastĭca, Belehnung mit einem Kirchengute; 3) die der J …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lateranische Concilien — (Lateransynoden), die Kirchenversammlungen, welche in der Laterankirche in Rom gehalten wurden, u. zwar das erste 649 unter Martin I. u. das letzte 1725 unter Benedict XIII.; bes. die fünf von der Römischen Kirche für ökumenisch gehaltenen: a)… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Lehn [2] — Lehn (lat. Feudum, Beneficium), 1) (Leihe), im weitern Sinne ein Gut, an welchem der Besitzer kein eigentliches od. volles Eigenthum, sondern nur ein abgeleitetes, unter gewissen Voraussetzungen dem Rückfall unterworfenes, jedoch dingliches… …   Pierer's Universal-Lexikon

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