Geschäftsführung

Geschäftsführung

Geschäftsführung (Negotiorum gestio, Rechtsw.), im Allgemeinen die Besorgung fremder außergerichtlicher Geschäfte; in dieser Bedeutung umfaßt sie auch die Obliegenheiten des Mandatars, der Vormundschaft u. Pflegschaft; im engeren [262] Sinne wird die G. von jenen unterschieden, u. der Geschäftsführer (Negotiorum gestor) leitet die Angelegenheiten seines Geschäftsherrn (Negotiorum dominus) ohne speciellen Auftrag (dadurch vom Mandatar verschieden), nach eigenem Willen u. Wissen zum Besten desselben, während der Vormund od. Pfleger im gesetzlichen od. obrigkeitlichen Auftrag handelt. In kaufmännischen Angelegenheiten ist er oft gleichbedeutend mit Disponent od. Procurist (s.b.).


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Geschäftsführung — Geschäftsführung …   Deutsch Wörterbuch

  • Geschäftsführung — Geschäftsführung, im allgemeinen die Besorgung von Geschäften, insbes. die von fremden Geschäften. Im engern Sinn ist G. die Besorgung eines Geschäfts für einen andern, ohne von ihm beauftragt oder ihm gegenüber sonst, z. B. weil er sein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Geschäftsführung — (negotiorum gestio), Besorgung fremder Geschäfte ohne Auftrag (Gegensatz von Mandat) …   Herders Conversations-Lexikon

  • Geschäftsführung — Die Geschäftsführung ist ein Organ einer juristischen Person (insbesondere im Privatrecht). In der Schweiz ist der Begriff Geschäftsleitung üblich für die Bezeichnung des Organs, während der Begriff Geschäftsführung für die eigentliche Tätigkeit… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsführung — Leitung; Stab; Geschäftsleitung; Direktion * * * Ge|schạ̈fts|füh|rung 〈f. 20; unz.〉 1. das Führen eines Geschäfts, der Geschäfte 2. eine od. mehrere Personen, die zur Führung eines Unternehmens berechtigt sind; Sy Geschäftsleitung ● er ist mit… …   Universal-Lexikon

  • Geschäftsführung — die Geschäftsführung, en (Aufbaustufe) Leitung eines Unternehmens Synonym: Geschäftsleitung Beispiele: Er ist der Geschäftsführung unmittelbar unterstellt. Die Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Gewerkschaftern wurden abgebrochen …   Extremes Deutsch

  • Geschäftsführung — I. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts:Die G. steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu; für jedes Geschäft ist Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich (§ 709 BGB). 1. Durch abweichende Vereinbarung kann die G. einem oder mehreren… …   Lexikon der Economics

  • Geschäftsführung ohne Auftrag (Deutschland) — Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in Deutschland in den §§ 677 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt und Zweck der Regelung 2 Beispiel …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsführung ohne Auftrag — Die Geschäftsführung ohne Auftrag (lat. negotiorum gestio) ist die Wahrnehmung von Geschäften des Geschäftsherren (Negotiorum dominus) durch den Geschäftsführer (Negotiorum gestor) ohne dass der Geschäftsführer durch den Geschäftsherren hierzu… …   Deutsch Wikipedia

  • Geschäftsführung ohne Auftrag — Besorgung eines Geschäfts durch jemand (den Geschäftsführer) für einen anderen (den Geschäftsherrn), ohne von diesem beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein; es entstehen gegenseitige Rechte und Verbindlichkeiten: Bei… …   Lexikon der Economics

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