Hofgericht

Hofgericht

Hofgericht, 1) in manchen Staaten (z.B. Baden) Bezeichnung für die mittleren u. höheren (dann auch Ober-H.) landesherrlichen Gerichtsbehörden, früher auch für manche Untergerichte, namentlich die ehemaligen kaiserlichen Untergerichte zu Rottweil, Bamberg, Würzburg, Weingarten u. Ansbach vorkommend; 2) (Hofgedinge), bei manchen Gutssitzen ein niederes Feldgericht, vor welchem die zum Gute gehörigen Unterthanen wegen Polizeivergehen, Feldfrevel etc. abgeurtheilt werden.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Oberhofrichter — Hofrichter wurden vom Kaiser aus dem Adel berufen. Sie sprachen Recht auf Hofgerichten, den höchsten Zivilgerichten des Spätmittelalters. Der Hofrichter konnte sich durch einen adligen Statthalter vertreten lassen. Die Urteilssprecher, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Hofrichter — wurden vom Kaiser aus dem Adel berufen. Sie sprachen Recht auf Hofgerichten, den höchsten Zivilgerichten des Spätmittelalters. Der Hofrichter konnte sich durch einen adligen Statthalter vertreten lassen. Die Urteilssprecher, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Schalksburg (Herrschaft) — Die Herrschaft Schalksburg innerhalb der zollerischen Grafschaften Die Herrschaft Schalksburg war ein mittelalterliches Territorium auf dem Gebiet des heutigen Zollernalbkreises. Am Beispiel seiner Entstehung und Entwicklung lässt sich die… …   Deutsch Wikipedia

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