Läugnen

Läugnen

Läugnen, erklären, daß eine Behauptung nicht wahr sei. Das L. in einem Civilprocesse hat im Ganzen nur die Wirkung, daß nun derjenige, welcher die Behauptung für sich aufgestellt hat, dieselbe zu beweisen schuld ig ist. Doch hatte das absichtliche L. solcher Thatsachen, von deren Wahrheit eine Partei doch überzeugt ist, gewisse nachtheilige Folgen, deren Anwendbarkeit auch noch für das heutige gemeine Recht angenommen werden muß (sog. Poenae infitiationis), z.B. den Verlust des Besitzes beim Abläugnen desselben, den Verlust des Beneficium excussionis beim Abläugnen der Bürgschaft etc. Im Criminalprocesse wurden sonst, um einen läugnenden Inculpaten zum Geständniß zu bringen, beim Vorliegen bezichtigender Indicien (s.d.) als Wahrheitserforschungsmittel die Territion u. Tortur (s. b.) angewendet. Nach Abschaffung beider haben nur einzelne Landesgesetze besondere Lügenstrafen, meist in Prügeln, Entziehung warmer Kost etc. bestehend, aufgestellt. Die neueren Strafproceßordnungen verbieten es dagegen dem Richter geradezu, den Angeschuldigten durch Zwang, Drohungen od. Vorspiegelungen von seinem L. abwendig zu machen u. zu einem Geständniß zu bewegen; der Richter muß ihn vielmehr durch eine geschickte Leitung des Verhörs, durch die Confrontation mit Zeugen, die Vorlegung von Überführungsstücken etc. von dem Ungrund seiner Ausflüchte zu überzeugen suchen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Läugnen — Läugnen, verb. reg. act. 1) * Verhehlen, verschweigen; eine größten Theils veraltete Bedeutung. Johannes bekannte und läugnete nicht, und er bekannte: ich bin nicht Christus, Joh. 1, 20. 2) Sein Urtheil von der Unwahrheit oder Unrichtigkeit eines …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • laugnen — [laungà] leugnen …   Bayrische Wörterbuch von Rupert Frank

  • Verläugnen — Verläugnen, verb. regul. act. welches nach Maaßgebung der Partikel ver eine verschiedene Bedeutung hat. 1. * Für das einfache läugnen, doch mit einem Nachdrucke, so daß ver hier eine Intension bezeichnet. Hab ich doch nicht verläugnet die Rede… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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  • Äu — Äu, gleichfalls ein Doppellaut, welcher in der Aussprache von dem eu und ei gehörig zu unterscheiden ist. Er findet sich nur in solchen Wörtern, welche in der Stammsylbe ein au haben, und in der Biegung und Ableitung den Umlaut bekommen: Haus,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Abläugnen — Abläugnen, verb. reg. act. 1) Durch Läugnen zu berauben, zu bestreiten suchen. Einem eine Schuld, ein anvertrautes Gut abläugnen. 2) Wider besseres Wissen vernehmen. Einem alles Gute abläugnen. Er schämte sich nicht, es mir abzuläugnen, zu… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Für — Für, ein Bestimmungswörtchen, welches in doppelter Gestalt vorkommt. I. * Als ein Umstandswort des Ortes und der Zeit, für fort, weg, in welcher Gestalt es ehedem im Oberdeutschen sehr üblich war, und es zum Theil noch ist. Der regen is furi, ist …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Laugen (1) — 1. Laugen, verb. reg. act. von dem vorigen Hauptworte. 1) In Lauge einweichen. Die Wäsche laugen oder einlaugen, welches im Oberd. laugnen, läugnen, an andern Orten aber beuchen genannt wird. 2) Vermittelst warmen Wassers gewisser auflöslicher… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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