Selbstschuldner

Selbstschuldner

Selbstschuldner, eine Person, welche selbst eine Summe schuldig ist od. eine fremde Schuld in der Eigenschaft übernimmt (Expromissor), daß sie ganz, als ob sie dieselbe selbst gewirkt hätte, deshalb in Anspruch genommen werden kann. Der S. unterscheidet sich dadurch insbesondere von dem Bürgen, welchem vermöge der ihm zustehenden Rechtswohlthaten (s.u. Bürgschaft) nur eine subsidiarische Haftpflicht für die Schuld des Debitor principalis obliegt.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Selbstschuldner — (Selbstzahler), der Bürge, der dem Gläubiger gegenüber auf die Einrede der Vorausklage gegen den Hauptschuldner verzichtet (s. Bürgschaft) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Selbstschuldner — oder Selbstzahler, der Bürge, von dem der Gläubiger ohne Vorausklage gegen den Hauptschuldner bei Verfall der Schuld sofort Zahlung fordern darf (Bürgerl. Gesetzb. § 773) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Selbstschuldner — Selbstschuldner,   ein Bürge, der bei Fälligkeit der von ihm gesicherten Schuld vom Gläubiger in Anspruch genommen werden kann, ohne dass es einer vorherigen Klage gegen den Hauptschuldner bedarf (§ 773 Absatz 1 Ziffer 1 BGB). Bürgschaft.   …   Universal-Lexikon

  • Selbstschuldner — kann kein Gewere stellen. – Graf, 441, 328. Wer auf frischer That, wegen Diebstahl, Raub, Mord ergriffen wird, kann die That nicht auf einen andern schieben. (S. ⇨ Handhaft und ⇨ Handthätiger.) Mhd.: Selbschöl mag chainen gewern stellen. (Auer,… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Selbstschuldner, der — Der Sêlbstschuldner, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Selbstschuldnerinn, eine Person, welche eine Summe selbst schuldig ist, zum Unterschiede von dem Bürgen …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Kreissparkasse Saarbrücken — Dieser Artikel oder Abschnitt besteht hauptsächlich aus Listen, an deren Stelle besser Fließtext stehen sollte …   Deutsch Wikipedia

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  • Bürgschaft — Bürgschaft, ein dem Gläubiger gegenüber abgegebenes und von diesem angenommenes Versprechen einer Person (Bürge), für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten (Schuldner) einzustehen. Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Selbstzahler — Selbstzahler, s. Selbstschuldner …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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