Recognitionsschein

Recognitionsschein

Recognitionsschein, 1) ein Schein, worin etwas anerkannt wird; 2) ein Interimsschein, welcher dem Vasallen bei der Investitur an Stelle des später auszufertigenden Lehenbriefes als einstweilige Bescheinigung der erfolgten Investitur hingegeben wird; 3) der Schein über Empfang einer Wechselsumme, über welche der Wechsel noch ausgestellt werden muß; 4) das Bekenntniß des Gerichts, daß bei ihm ein Testament gemacht od. niedergelegt worden ist. Der, welcher die Eröffnung des Testaments heischt, hat der Regel nach erst diesen Schein vorzuzeigen.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Arrest [1] — Arrest (lat. Arrestum), der auf Befehl einer Behörde äußerlich beschränkte Zustand der natürlichen Freiheit einer Person od. des Sachenverkehrs; 1) in criminalrechtlicher Beziehung entweder Strafarrest (s. u. Strafe) od. Defentionsgefängniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bekenntnißschein — Bekenntnißschein, 1) so v.w. Recognitionsschein; 2) schriftliche Versicherung, daß man etwas empfangen od. eine gewisse Obliegenheit übernommen hat …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”