Rutscherrecht

Rutscherrecht

Rutscherrecht, das sonst in manchen Gegenden herkömmliche Recht, wonach der Grund- od. Zinsherr eine ihm schuldige Abgabe, welche nicht zum festgesetzten Tage od. gar zur bestimmten Stunde entrichtet wurde, verdoppelt einfordern konnte. Da diese Zinsen (Rutscherzins, Pensiones promobiles) mit jedem Tage od. jeder Stunde wachsen (rutschen), entstand die Benennung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Rutscherrecht, das — Das Rutscherrêcht, des es, plur. die e, in einigen Gegenden, ein Recht des Zins oder Grundherren, nach welchem eine ihm schuldige Abgabe, wenn sie nicht an dem bestimmten Tage entrichtet wird, mit jedem Tage rutscher, d.i. um die schuldige Summe… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rutschen — Rutschen, 1) das Fortbewegen fester Körper auf einer Fläche ohne Aufhebung u. Veränderung der Hauptstützpunkte, entweder zu Folge der Schwerkraft auf einer geeigneten Fläche, od. als Fortsetzung einer durch einen äußern Impuls erlangten Bewegung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Freudengeld, das — Das Freudengêld, des es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die er, ein Geld, welches in einigen Gegenden Sachsens verlobte Personen vor der Trauung bey Rutscherrecht in dem Amte erlegen müssen. Ledige Personen geben jede 3 Gr. 6 Pf. verwitwete …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Rutscherzins, der — Der Rutscherzins, des es, plur. die en, Zinsen, welche nach Rutscherrecht bezahlet werden müssen; in einigen Gegenden Werthzins, weil sie immer um den ganzen Werth steigen, ingleichen Frohnzins, Fahrzins, Maigassenzins, welches von magis… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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