Rüder

Rüder

Rüder, Friedrich August, geb. 1762 in Eutin, wurde 1784 Privatsecretär in Oldenburg, 1792 Landgerichtssecretär daselbst, 1797 Amtsverwalter, dann Kammerassessor, 1811 französischer Domäneneinnehmer in Oldenburg u. 1813 Maire in Hamburg; er privatisirte nachher im Holsteinischen, in Weimar u. in Leipzig, wo er 8. Dec. 1856 starb. Er schr.: Blicke in das Ständewesen u. die Entwickelung der Landes- u. Gutshoheit in Holstein, Kiel 1810; Winke für die Bildung des holsteinischen Landtags u. neuer Verfassung, Alt. 1817; Der Freiheitskampf der Griechen gegen die Türken, Lpz. 1822; Das Türkische Reich in Beziehung auf seine fernere Existenz u. die Sache der Griechen, ebd. 1822, 2. Aufl. 1828; Politische Schriften, ebd. 1823 f.; Leben, Thaten u. Ende des Kaisers Napoleon, Ilmenau 1827; G. Canning, ebd. 1827; Geschichte des Nationalkriegs auf der Pyrenäischen Halbinsel unter Napoleon, Lpz. 1829; Algier, Altona 1830; bearbeitete die im 22. Bde. der neuesten Völker- u. Länderkunde (1823) enthaltene Beschreibung Hessens u. Mecklenburgs; übersetzte: Die Revolutionen von Südamerika u. Mexico, Lpz. 1827; H. Hallams Geschichte der Verfassung von England von Heinrich VII. his Georg II., Lpz. 1828, 2 Bde.; redigirte das weimarische Oppositionsblatt; u. gab 1823–24 das Statistisch-heraldisch-genealogische Taschenbuch Europa, 1830–40 die Allgemeine landwirthschaftliche Zeitung u. J. Hübners Zeitungs- u. Conversationslexicon, 31. A ebd. 1824–1828, heraus.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Ruder [2] — Ruder (Schiffsruder) verleiht dem Schiffe Steuer und Manövrierfähigkeit; es besteht aus einer ebenen Fläche, der Ruderfläche, welche um eine vertikale oder geneigte Achse, die Ruderspindel, gedreht werden kann. Die Wirkung des Ruders beruht auf… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ruder — Sn std. (9. Jh.), mhd. ruoder, ruodel, ahd. ruodar, mndd. roder, rōr, mndl. ro(e)der, roider u.a Stammwort. Aus wg. * rōþra n. Ruder , auch in ae. rōđer, afr. rōther. Anord. róđr m., das formal entspricht, bedeutet das Rudern ; anord. rœđi Ruder… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Ruder — Ruder: Das westgerm. Substantiv mhd. ruoder, ahd. ruodar, niederl. roer (»Steuerruder«), engl. rudder (»Steuerseitenruder«) gehört zu einem im Nhd. untergegangenen Verb mit der Bedeutung »rudern«: mhd. rüejen, mnd. rōjen (beachte seemännisch… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Ruder — Ruder, 1) (Rieme, Riem), Werkzeug zur Bewegung der Fahrzeuge. Ein R. besteht aus einem ziemlich langen Stück Eschen od. anderem harten, auch wohl kiefernen od. tännenen Holz. Der unterste, im Wasser befindliche Theil (Blatt) ist platt u. am… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ruder — (Steuerruder), Vorrichtung zum Lenken (Steuern) des Schiffes, bestehend aus einem hölzernen oder eisernen Blatt, das in vertikaler Ebene drehbar am Hinterende des Schiffes befestigt ist. Man unterscheidet am R. das Ruderblatt, unter Wasser, und… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ruder [1] — Ruder, ein drehbarer Handgriff zur Bewegung von Verschlußteilen an Türen und Fenstern (s. Fensterbeschläge II, Drehstangenverschluß, Bd. 3, S. 694) …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ruder — Ruder, unseemännisch Steuer, Vorrichtung zum Steuern des Schiffs, ist um eine senkrechte Achse drehbar am Hinter oder auf Einschraubenschiffen am Rudersteven mit Fingerlingen in die Ösen der Ruderscheren aufgehängt, sein Kopf reicht durch eine… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Ruder — Das Ruder ist die Einrichtung eines Fahrzeuges, die zur Richtungsänderung dient, indem es Drehmomente aus dem umströmenden Medium erzeugt. Dies gilt für Schiffe mit dem umströmenden Medium Wasser und für Flugzeuge oder Luftschiffe mit dem Medium… …   Deutsch Wikipedia

  • Ruder — 1. Das Ruder im Land ruht am besten in Einer Hand. »Regierungsruder muss nur einer führen.« (Chaos, 970.) 2. Das Ruder muss führen, wer es zu fuhren gelernt hat. 3. Der eine steht am Ruder1, der andere am Bug2. 1) Hintertheil des Schiffs. 2)… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Ruder — Skull; Riemen; Steuerruder; Steuer; Paddel * * * Ru|der [ ru:dɐ], das; s, : 1. Vorrichtung zum Steuern eines Schiffs: das Ruder führen; das Ruder ist gebrochen. Syn.: 1↑ Steuer. Zus.: Steuerruder. 2. Stange mit flachem End …   Universal-Lexikon

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