Trödelvertrag

Trödelvertrag

Trödelvertrag (Contractus aestimatorius), der im Römischen Recht zu den sogen. irregulären Innominatcontracten (s.u. Contract) zählende Vertrag, welcher darin besteht, daß Jemand eine zu bestimmtem Preise geschätzte Sache von einem Andern zum. Zwecke des Verkaufes mit der Verpflichtung übernimmt, entweder diesen Preis od. die Sache selbst zurückzubringen. Der Trödler od. Feilbieter (Colporteur, Verleger, Agent, Commissionär) wird durch die Eingehung des Vertrages daher verpflichtet die vom Eigenthümer od. Feilgeber übernommene Sache entweder zu verkaufen u. von dem Erlöse soviel, als der vereinbarte Taxwerth (Aestimatio) beträgt, an dem Feilgeber abzuzahlen, od. die Sache selbst in unversehrtem Zustande zurückzugeben od. auch, wenn er sie nicht so zurückgeben kann, resp. selbst behalten will, sur den Taxwerth selbst zu kaufen u. den Preis aus eigenem Vermögen abzuführen. Die moderne Sprachweise denkt gewöhnlich dabei, daß die zu vertrödelnde Sache eine alte, schon gebrauchte ist, u. bezeichnet deshalb mit Trödler vorzugsweise solche Personen, welche in der angegebenen Weise od. auch als reine Händler mit alten, gebrauchten Gegenständen ein Handelsgeschäft betreiben; juristisch genommen ist jedoch die Art u. Beschaffenheit der Sache ganz gleichgültig. Nur neuere Rechte, z.B. das Preußische u. Österreichische, haben den Begriff des T-s auf den Handel mit beweglichen Sachen beschränkt. Die Gefahr der Sache bis zum Weiterverkauf an eine dritte Person hat der Feilgeber u. Eigenthümer der Sache zu tragen, wenn nicht etwa der Trödler sie ausdrücklich übernommen hat; das Letztere wird auch als stillschweigende Vertragsbedingung dann angenommen, wenn der Trödler um die Besorgung des Handels zuerst nachsuchte. Im einzelnen Fall kann übrigens das Rechtsgeschäft auch nur die Natur eines bloßen Mandates od. einer Dienstmiethe annehmen. Die Klage aus dem eigentlichen T. heißt Actio praescriptis verbis aestimatoria u. dient dem Feilgeber zur Erlangung der bedungenen Taxe od. der übergebenen Sache, dem Feilbieter od. Trödler aber zum Schutze seines Trödelprofits, resp. zur Erlangung seiner Provision u. Entschädigung.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Trödelvertrag — Trödelvertrag, ein Vertrag, auf Grund dessen jemand einem andern eine Sache mit der Auflage übergibt, nach einer gewissen Zeit entweder diese Sache zurückzugeben oder einen bestimmten Geldbetrag dafür zu überliefern. Die Übergabe jener Sache… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Trödelvertrag — (Contractus aestimatorĭus), ein Vertrag, demzufolge jemand eine Sache zum Zweck des Verkaufs übergeben wird mit der Auflage, entweder die Sache zurückzugeben oder den dafür bestimmten Preis zu zahlen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Trödelvertrag — lat. contractus aestimatorius, commissionsweise Anvertrauung einer Sache zum Verkauf für bestimmten Preis, so daß der Trödler diesen Werth od. die Sache wieder zurückgeben muß, Eigenthum u. Gefahr aber beim Tradenten bleiben …   Herders Conversations-Lexikon

  • Продажа с рук — (Contractus aestimatorius, Trodelvertrag) договор, по которому одна сторона вверяет другой какую либо движимую вещь, с тем чтобы эта вещь ими была продана за известную цену или возвращена обратно, причем полученная при П. разница в цене поступает …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Schätzungsvertrag — Schätzungsvertrag, so v.w. Trödelvertrag …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Trödel — Trödel, 1) der Handel mit alten Kleidern, alter Wäsche u. allerlei Geräth, s.u. Trödelvertrag; daher Trödeln u. Trödler. 2) (Trödelmarkt) der Ort, wo solche Gegenstände öffentlich verkauft werden …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Astimiren — (v. lat.), würdern, schätzen, hochachten. Daher ästimabel schätzbar, Ästimation, Achtung, Schätzung; Aestimator litis. Vermittler eines Streits; Aestimatoria actio, die Würderungsklage, Injurie; Ästimatorischer Contrart, so v.w. Trödelvertrag.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verkaufsauftrag — Verkaufsauftrag, s. Trödelvertrag …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verkaufsauftrag — Verkaufsauftrag, s. Trödelvertrag …   Kleines Konversations-Lexikon

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