Alterthum

Alterthum

Alterthum, ist im abstracten Sinne im Allgemeinen die alte, d. h. frühere Zeit, im Gegensatz zur späteren od. neueren Zeit, insbesondere aber, nach der Eintheilung der historischen Zeit in die alte, mittlere u. neue, jener früheste Zeitraum von dem geschichtlichen Bekanntwerden eines gewissen Volkes bis zum Eintritt einer wichtigen Culturepoche bei demselben, z.B. der Einführung einer neuen Religion, einer Einwanderung od. Eroberung u. dgl. Im concreten Sinne, meist in der Mehrzahl Alterthümer (Antiquitäten), theils Gegenstände, wie Werkzeuge, Geräthe, Gefäße, Waffen etc., welche aus jener alten Zeit, meist unter der Erde, durch Vergrabung od. Verschüttung, erhalten u. in neuerer Zeit durch Aufgrabung wieder gefunden worden sind; theils das Wesen u. Wirken, die Einrichtungen u. Gebräuche in Verfassung, Krieg, Cultus, Familie, kurz in dem ganzen öffentlichen u. häuslichen Leben der Alten, wie sie uns in den Schriften der Alten geschildert sind. Die A-er beziehen sich entweder auf Völker, welche nur der alten Zeit angehören, wie Römer, Griechen (diese beiden Völker nennt man auch in engerem Sinne die Alten), Ägyptier, Phöniker, Carthager, Etrusker etc.; dann umfassen ihre A-er ihr abgeschlossenes öffentliches u. Privatleben; od. auf Völker, die in die neue Zeit herübergegangen sind, z.B. Inder, Perser, Hebräer, Germanen, Slaven etc., dann bezeichnen deren A-er ihr früheres Leben zum Unterschied von dem veränderten jetzigen. Während die Alterthumswissenschaft der Inbegriff aller Kenntnisse ist, welche zum Verständniß des A-s u. seiner Denkmäler erforderlich sind, namentlich die Klassische Alterthumskunde vorzugsweise die der Griechen u. Römer (vgl. Philologie); so versteht man unter Alterthumskunde den Theil der A-s-wissenschaften, welcher sich mit den A-ern insbesondere beschäftigt. In der systematischen Ordnung zerfallen die Alterthümer in: A) Staatsalterthümer: a) Verfassung, b) Rechtspflege, c) Polizei-, d) Finanz-, e) Kriegswesen, f) religiöser Cultus, Industrie- u. Handelswesen (für die alte Kunst u. Wissenschaft sind besondere Disciplinen, die Archäologie u. Literatur, ausgeschieden); B) Privatalterthümer: a) Familienwesen, b) Kleidung, c) Lebensweise, wie Speise, Trank, Vergnügungen, d) Todtenbestattung; s. Römische Antiquitäten, Griechische Antiquitäten, Etruskische Antiquitäten, Ägyptische Antiquitäten etc. Zur Erforschung localer Alterthümer, sowie zu deren Sammlung u. Aufbewahrung sind in neuester Zeit, bes. in Deutschland, zahlreiche Vereine gegründet worden, s. Alterthumsvereine.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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