Bahrrecht

Bahrrecht

Bahrrecht (lat. Jus feretri), eine Art Ordalie, welche in früherer Zeit angewendet wurde, um sich von der Schuld eines des Mordes Verdächtigen zu überzeugen. Von dem Glauben geleitet, daß die Berührung od. auch nur die Gegenwart des Thäters selbst auf den todten Körper noch Wirkung äußere, führte man dabei den des Mordes Angeschuldigten, oft unter feierlichen Ceremonien, vor die Leiche u. nöthigte denselben dann, den todten Körper meist an der Stelle der tödtlichen Wunde od. am Herzen zu berühren u. dabei seine Unschuld zu versichern. Regte sich der Leichnam od. zeigte sich namentlich Blut an demselben, so wurde dies als hinreichendes Zeugniß der Schuld angesehen. Spuren des darin liegenden Glaubens finden sich unter dem Volke wohl in mancher Erzählung noch heute. Im Strafprocesse kommt die Vorführung des Angeschuldigten vor die Leiche wohl auch noch vor; doch geschieht dies jetzt nur zum Zwecke der Recognition od. um den Eindruck wahrzunehmen, welchen die Wiedererkennung des Ermordeten auf den Angeschuldigten macht. Daher wird auch eine Berührung nicht erfordert.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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  • Bahrrecht — (Bahrgericht, Blutprobe, Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile zur Entdeckung oder Überführung eines Mörders. Der des Mordes Verdächtige, in Gegenwart des Gerichts vor den auf einer Bahre liegenden Leichnam… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bahrrecht, Bahrgericht — Bahrrecht, Bahrgericht, mittelalterliches Gottesurtheil; wenn ein Mörder unentdeckt war, ließ man die Verdächtigen an die Bahre treten u. den Leichnam berühren, indem man glaubte, bei der Berührung des Mörders werde die Todeswunde wieder frisch… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Bahrrecht, das — Das Bahrrêcht, des es, plur. inusit. in den Rechten der mittlern Zeiten, 1) eine Art eines peinlichen Prozesses, da man Personen, die wegen einer Mordthat verdächtig waren, an den auf einer Bahre liegenden Leichnam des Ermordeten führte, und ihre …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gottesurtheile — (Judicia Dei, Ordalien, von dem angelsächsischen ordale, d.i. Urtheil), die bes. bei den alten Germanen (s.u. Deutsche Mythologie) u. mehr noch im christlichen Mittelalter vorkommende Einrichtung, daß Beklagte, deren Schuld od. Unschuld nicht zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ordalĭen — (mittellat., v. angelsächs. ordâl, »Urteil«, Gottesurteile, lat. Dei judicia), Handlungen, durch die man eine Entscheidung der Gottheit selbst über Schuld oder Unschuld herbeizuführen glaubte. Schon in der Bibel und in den ältesten persischen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bahrprobe — des Hans Spiess. Miniatur in der Luzerner Chronik des Diebold Schilling, Burgerbibliothek (1513) Die Bahrprobe (auch Bahrrecht, Scheines Recht, ius cruentationis = „Blutungsrecht“) war im Mittelalter ein Gottesurteil (Ordal), mit dem man in einem …   Deutsch Wikipedia

  • Baarrecht — Baarrecht, so v.w. Bahrrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Cruentationis jus — Cruentationis jus, so v.w. Bahrrecht, Art der Gottesurtheile …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ferĕtrum — (lat.), 1) Trage; daher Feretrĭus, Beiname des Jupiter, weil ihm die den feindlichen Feldherren abgenommenen Waffen auf einem Feretrum zugebracht wurden; bes. 2) Todtenbahre; daher Ferĕtri jus, Bahrrecht, s.d.; 3) Sarg …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jus [1] — Jus (lat.), Recht, sowohl in objectivem (Rechtssatz), als subjectivem Sinne (Befugniß). Die allgemeinen Eintheilungen in J. commune, J. particulare, J. singulare, J. naturale etc. s.u. Recht. Von den einzelnen Arten sind hier noch hervorzuheben J …   Pierer's Universal-Lexikon

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