Dithmarschen [2]

Dithmarschen [2]

Dithmarschen (Gesch.). Die D. gehören zu den Niedersachsen. Zur Zeit Karls des Großen wurden sie von Albion regiert, der an Wittekinds Kriege gegen Karl den Großen Theil nahm. Gegen Ende des 8. Jahrh. machten christliche Priester aus Bremen vergebliche Versuche, die D. zum Christenthum zu bekehren; die Erzbischöfe von Hamburg setzten die Bekehrung mit besserem Glück fort u. machten sich dieselben seit 833 zinspflichtig. Kaiser Heinrich I. ernannte 921 einen eignen Grafen, Heinrich den Kahlen, über D., welchem dessen Sohn, Heinrich der Gute, folgte. Diese Grafen scheinen aber unter der Oberherrschaft der sächsischen Herzöge gestanden zu haben u. wurden in deren Fehden verwickelt, u. die D. mußten durch die Einfälle der Mecklenburger u. Dänen viel leiden. Eine Reihe schnell wechselnder Grafen von D., denen auch Stade gehörte, folgte diesen u. mehrere von ihnen, wie Dado u. Edler de Witte, wurden von den D. ermordet. Um 1072 eroberte Kruko, der Tyrann von Mecklenburg, Holstein u. D., u. nach dessen Tode kam es unter die Herrschaft Heinrichs II. von Mecklenburg (s.d. [Gesch.]). Dennoch regierten die Grafen von D. fort. 1124 kam Graf Rudolf II. zur Regierung, welcher die D. hart drückte u. deshalb 1144 (1127) von seinen Unterthanen ermordet wurde. Herzog Heinrich der Löwe fiel hierauf in D. ein, verheerte das Land u. ernannte 1148 Reinhold zum Grafen von D., der aber in dem Kriege mit den Pommern blieb. Hierauf wurde D. wieder dem Erzstifte Bremen durch Kaiser Friedrich I. zugetheilt, u. die D. benutzten die größere Freiheit, welche ihnen aus dieser Veränderung erwuchs, zur Vertreibung des Adels aus ihrem Lande. 1183 eroberte Graf Adolf von Holstein D., gab es aber dem Erzbischof von Bremen unter der Bedingung zurück, daß ihm die D. jährlich 200 Malter Hafer zinsten. Dessen weigerten sich die D. u. drohten, sich den Dänen zu unterwerfen, worauf Erzbischof Hartwich II. sie mit Gewalt zum Gehorsam brachte u. eine große Geldsumme von ihnen verlangte. Da sie diese nicht bezahlen konnten, so unterwarfen sie sich, unter Vorbehalt ihrer Freiheiten, dem Bischof Waldemar von Schleswig u. dem König der Dänen. Graf Adolf von Holstein suchte 1200 das Land wieder zu erobern, wurde aber bei Itzehoe von dem dänischen König Knut geschlagen, der nun einen neuen Grafen über D. setzte. In der Schlacht bei Bornhövede aber (1227) fielen die D. von den Dänen ab u. erhielten vom Kaiser ihre alten Rechte bestätigt. Der Erzbischof von Bremen wurde wieder ihr Oberherr, aber zwischen den D. u. den Holsteinern, welche ihr Land beanspruchten, waren unaufhörlich Kriege, welche erst 1406 der Friede beendigte. Seit 1414 fielen die D. öfter wieder in Holstein ein u. fingen 1431 mit Hamburg Fehde an; 1434 theilte sich das Land selbst in 2 Parteien, bis 1437 durch Abgeordnete von Hamburg u. Lübeck die Einigkeit wieder hergestellt wurde. Als König Christian I. von Dänemark 1480 (gestützt auf den Lehnbrief, den ihm Kaiser Friedrich III. 1474 in Rom ausgestellt hatte), auf dem Landtage zu Rendsburg erklärte, daß D. mit Holstein vereinigt werden sollte, protestirten die D.; 1488 erneuerte König Johann dieses Verlangen, u. da die D. die Vereinigung abermals ablehnten, so überzog der König 1500 das Land mit Krieg, wurde aber am 17. Februar zwischen Meldorf u. Hemmingstade geschlagen, worauf ein Friede zwischen D. u. Dänemark zu Stande kam. 1524 kam Heinrich von Zütphen aus Bremen nach D. u. begann dort Luthers Lehre zu verbreiten, wurde aber auf Betrieb der Mönche in Heide verbrannt. Dennoch machte die Reformation Fortschritte, u. 1532 wurde überall die Messe aufgehoben. D. erfreute sich jetzt einer langen Ruhe, bis Herzog [196] Adolf von Holstein, nachdem er 1548 vom Kaiser Karl V. die Bestätigung des von Friedrich III. ertheilten Lehnbriefes über D. erhalten hatte, mit König Friedrich II. von Dänemark am 18. Mai 1559 den D. den Krieg erklärte. Am 3. Juni 1559 wurden die D. bei Meldorf geschlagen, dieses erstürmt, u. endlich nach tapferm Widerstande das ganze Land erobert u. gezwungen sich an Holstein zu ergeben, den König von Dänemark aber als Oberlehnsherrn zu erkennen. Die meisten Freiheiten wurden den D. gelassen. Dann wurde das Land in 3 Theile getheilt u. dem König 1 Theil u. beiden Herzögen von Holstein, Johann u. Adolf, die andern beiden Theile zugeschlagen. Von dieser Zeit an theilt D. das Geschick Holsteins u. Dänemarks. Vgl. Adolfi, genannt Neocorus, Chronik des Landes D., herausgeg. von Dahlmann, Kiel 1827; Bolten, Dithmarsische Geschichte, Flensb. 1781–86, 4 Bde.; Michelsen, Das alte D. in seinem Verhältniß zum Bremer Erzstift beurkundet, Schlesw. 1820; Urkundenbuch zur Geschichte des Landes D., Alt. 1834; Sammlung altdithmarscher Rechtsquellen, ebd. 1842; Die Dithmarsche Kirchenhistorie von Dietrich Carstens, 1732; P. Mohr, Zur Verfassung D-s alter u. neuer Zeit etc., Altona 1820; Dithmarschens unantastbare Zollfreiheit, Hamburg 1836, An hang 1837.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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