Köln [1]

Köln [1]

Köln, sonst Erzstift des Deutschen Reiches, im Kurrheinischen Kreise, schmaler, langer, nicht zusammenhängender Landstrich, fast ganz auf dem linken Ufer des Rheins, etwa 50 QM. u. 100,000 Ew.; zerfiel in Ober- u. Unterstift. Der Kurfürst besaß auch die Grafschaft Recklinghausen u. das Herzogthum Westfalen, mit diesem ungefähr 120 QM., 230,000 Ew. u. 600,000 Thlr. jährliche Einkünfte; Residenz: Bonn. Nach der Erblandseinigung, welche 1463 von dem Domcapitel, den Grafen, Rittern n, Städten abgeschlossen u. 12. Mai 1550 erneuert wurde u. als Staatsgrundgesetz galt, waren die Stände des Landes: a) das Domcapitel, von dessen 50 Präbenden je eine der Kaiser u. der Papst besetzte, 24 waren Capitular- u. 24 Domicellarpsründen; b) die Grafen: der Erzbischof von Odenkirchen, der Herzog von Aremberg u. Croy wegen des Thurmes bei Ahrweiler, der Erbmarschall Graf von Salm wegen Bedburg, Alster u. Hackenbroich, der Graf von Salm zu Bedburg wegen Erp, der Graf von der Mark wegen Sassenburg, der Graf von Bentheim-Tecklenburg wegen Wevelinghofen u. Helfenstein, der Graf von Bentheim-Bentheim wegen der Erbvogtei Köln, der Graf von Bentheim-Steinfurt wegen Alpen; c) der Ritterstand die Besitzer der landtagsfähigen, adeligen Güter; d) die Städte. Der Erzbischof, von der Majorität des Capitels erwählt, mußte allgemein anerkannt werden, die Wahlcapitulation anerkennen, sich gleich nach der Konfirmation zum Priester weihen u. consecriren lassen, sich verpflichten, die geistlichen u. weltlichen Gerichte ordentlich zu bestellen, die bestehenden Freiheiten u. Privilegien aufrecht zu erhalten, ohne Wissen u. Willen der Stände keinen Krieg anzufangen, kein Bündniß einzugehen etc. Der Erzbischof von K. war der dritte geistliche Kurfürst des Deutschen Reiches u. Erzkanzler des Apostolischen Stuhles u. des Heiligen Römischen Reiches in Italien. Innocenz IV. ernannte den Erzbischof von K. auch zum geborenen Legaten u. Leo IX, zum Cardinal von der Kirche St. Johanns des Evangelisten ante portam latinam, Bei der Wahl des römischen Kaisers hatte der Kurfürst von K. die zweite Stimme u. ging in Deutschland dem Kaiser zur linken Hand, in seiner Provinz aber u. außerhalb Deutschland zur rechten. Wegen der Krönung hatten die Kurfürsten von Mainz u. K. einen langen Streit mit einander. Von Konrad I. bis Heinrich III. hatte immer der von Mainz dieses Amt verrichtet; Heinrich III. aber ließ sich von dem Kurfürsten von K. krönen, daher dieser auch bis auf Ferdinand I. dieses Recht ausübte, weil Aachen, der gewöhnliche Krönungsort, in seinem Sprengel lag. Endlich 1657 wurde dieser Streit dahin entschieden, daß allemal derjenige die Krönung verrichten sollte, in dessen Sprengel sie vollzogen würde; wenn sie aber an einem Orte außerhalb der beiden Bisthümer geschähe, sollten beide mit einander abwechseln.

Die Kirche zu K. soll durch St. Maternus, den ersten Bischof, Schüler des St. Petrus, gegründet worden sein, welcher gleichen Namen hat mit dem späteren Bischof unter Constantin dem Großen, des Letzteren Nachfolger war Euphrates, welcher 344 auf dem Concil zu Sardica erwähnt wird; die ferneren Bischöfe sind: St. Severin, um 365, St. Ebregisil I. (Evergisel), um 403, Solatius, Sunnoveus, Domitianus, Charentinus, Ebregisil II., welcher von der Königin Brunhild oft als Gesandter gebraucht wurde u. um 600 starb; Remedius (600–622); Kunibert (623–663), welcher Rath mehrer fränkischen Könige von Dagobert bis Sigbert war; Botadus, Stephan, um 673, Aldewin, Giso, Anno I. (s.d.), 708, Faramund, 710, St. Agilolf, 713, Reginfrid, 718. Schon damals wurde K. auf Bitten der fränkischen Könige vom Papst Zacharias zum Erzbisthum erhoben, aber 748 die Würde auf Mainz übergetragen u. K, von Maiz abhängig gemacht. Auf Reginfrid folgte Agilulf; um 750 Hildeger, welcher 753 auf einem Zuge gegen die Sachsen blieb: Berthelin (Berthem), st. 763; Riculf (763–785), unter welchem die Sachsen 778 einen verheerenden Einfall in das Kölnsche machten; Hildebold (785–819), ein Vertrauter Karls des Großen u. dessen Erzcaplan.

Unter Hildebold wurde K. wahrscheinlich zwischen 794–799 zum Erzbisthum erhoben, u. die Bischöfe von Bremen (bis 834), Utrecht (bis 1559), Lüttich, Minden (bis 1648), Münster u. Osnabrück als Suffraganbischöfe dem Erzbischof von K. untergeben. Auf Hildebold folgte 819–842 Hadebald, unter welchem Ludwig der Fromme der Kirche zu K. einen ausgedehnten Wildbann schenkte, u. welcher seit 834 an dem Chorbischof Hildebert einen Stellvertreter gehabt hatte; als dessen Nachfolger Günther, weil er die Scheidung des Königs Lothar u. der Theutberga gutgeheißen hatte, vom Papst Nicolaus I. 864 abgesetzt wurde u. Lothar dies nicht hindern konnte, so setzte er an Günthers Stelle Hugo, Abt von St. Martin in Tours, 869 aber Günthers Bruder Hilduin als Erzbischof ein, welcher jedoch die Weihe nicht empfing. Nach Lothars Tode wurde 870 Willibert gewählt u. nach Günthers Tode 873 eingesetzt. Bei der Abhaltung einer Nationalsynode 873 wurde die Domkirche eingeweiht. Willibert st. 889; seine Nachfolger waren: Hermann I. (Hartmann), welcher zwischen Karl dem Einfältigen u. Heinrich dem Vogelsteller den Frieden zu Bonn stiftete u. 925 st.; Witfrid, 925–953; Bruno, Sohn des Kaisers Heinrich I., 953–965. Da Kaiser Otto I., diesem seinen Bruder 853 die provisorische Verwaltung des Herzogthums Lothringen übertragen hatte u. dieselbe 959 zurücknahm, so hat sich daraus die Sage gebildet, daß Lothringen der Kirche zu K. geschenkt u. dann widerrechtlich wieder entzogen worden sei. Dagegen gewann in der nächstfolgenden Zeit diese Kirche ebenso durch den Einfluß, welchen die Erzbischöfe bei den deutschen Königen hatten, als durch die Vermächtnisse, welche diese aus ihren Reichthümern derselben vermachten,[662] große Besitzungen. Auf Bruno folgten: Folkmar, ein sächsischer Edler, 965–969; Gero, Markgraf von der Lausitz, Caplan des Königs Otto I., 969–976, welcher 971 für Otto II. in Constantinopel um die Prinzessin Theophania warb; Warin, 976–984, Erzieher Ottos III.; Euergerus, bis 999; St. Heribert, Graf von Rotenburg, Ottos III. Kanzler, seit 999; da er nach des Kaisers Tode Eckhard auf den Thron setzen wollte u. deshalb dem designirten König Heinrich II. die Reichskleinodien vorenthielt, so nahm ihn Heinrich II. gefangen u. zwang ihn zur Auslieferung der Kleinodien. Gleichwohl blieb er Reichskanzler u. st. 1021; Pilegrin (Belgrin), 1021–36, welcher zuerst die Kanzlerwürde des Apostolischen Stuhles bekleidete. Er erscheint seit 1031 u. dann Nachfolger bis auf Kaiser Heinrich V. als Erzkanzler für Italien. Hermann II, Enkel des Kaisers Otto II., 1036–56, welchem der Papst mehre Ehrenrechte, so den Gebrauch eines Prunkpferdes bei Festzügen, den Primat unter den deutschen Kirchenfürsten u. die Kanzlerwürde des Apostolischen Stuhles bestätigte u. die Kirche St. Johannis ante Portam latinam in Rom als Wohnung für seinen Aufenthalt in Rom anwies, bei Functionen im Dome die Verwendung von je sieben Cardinalpriestern, Diakonen u. Subdiakonen verstattete u. die Krönung des Königs, wenn sie in seinem Sprengel geschah, auftrug. St. Anno II., Rath des Kaisers Heinrich III. u. Coadjutor Hermanns, 1056–75; er war ein strenger Reformator der Geistlichkeit u. Klöster. Ihm verdankt die Kirche zu K. eine wesentliche Vergrößerung ihrer Besitzungen, u. unter ihm wurde wahrscheinlich die Erzdiöcese in Archidiakonate getheilt; ursprünglich waren deren vier: beim Domcapitel zu K. u. bei den Collegiatstiften zu Bonn, Xanten u. Soest, wozu dann noch die zu Neuß u. Dortmund kamen. Von seiner Beziehung zum Kaiser Heinrich IV. u. seinem Einfluß ruf die Regierung s.u. Deutschland (Gesch) VI.

Unter Anno's Nachfolgern, Hildulf (Hildebold), 1076–79, Sigewin, 1079–89, Hermann III., 1089–99, u. Friedrich I., 1099–1131, begannen die Kirchengüter des Stiftes großen Schaden zu leiden, da sich die Vögte gegen die Stiftungen allerhand Bedrückungen erlaubten u. mit den benachbarten Dynasten Streitigkeiten ausbrachen; dazu kamen die Zerwürfnisse zwischen dem Papste u. den Kaisern Heinrich IV. u. V., in denen die Erzbischöfe meist auf Seiten der Kaiser standen u. deshalb die Mißgunst des Papstes erfuhren; u. unter Erzbischof Bruno II. von Berg, welcher 1137 in Italien st., der ganz kurzen Regierung Hugos von Sponheim u. unter Arnold I. von Randerode, welcher 1148 wegen Simonie abgesetzt wurde u. 1151 st., war das Erzbisthum in solche Bedrängniß gekommen, daß Arnold II. von Weda (Wied), Kanzler des Kaisers Konrad III., die erzbischöfliche Würde 1151 nur annahm, nachdem der Kaiser ihm nachdrückliche Hülfe für das Erzstift versprochen hatte. Auf einer Reichsversammlung wurde festgesetzt, daß die Tafelgüter des Erzbischofs nicht verpfändet od. verliehen, u. wo dies geschehen wäre, zurückgegeben werden sollten; zugleich waren alle unter Hermann II. dem Erzbischof ertheilten Privilegien vom Papst erneuert. Seit der Mitte des 12. Jahrh. bekleideten die Erzbischöfe von K. auch dauernd, wie schon vorher hin u. wieder, die Würde eines Erzkanzlers des Heiligen Römischen Reiches durch Italien. Arnold II. st. 1156; ihm folgte bis 1158 Friedrich II. von Berg, 1159–67 Reinald von Dassel, ein treuer Freund des Kaisers Friedrich I., welcher demselben bes. wesentliche Dienste in Italien leistete, wofür der Kaiser ihm umfangreiche Besitzungen in Italien verlieh (welche jedoch bald wieder verloren gingen); unter Reinald erwarb die Kirche in K. auch viele andere Güter u. Privilegien u. erhielt dieselbe durch ihn die Reliquien der Heiligen Drei Könige; Philipp I. (s.d.) von Heinsberg (bis 1191), welcher 1178 Heinrichs des Löwen Untreue gegen den Kaiser strafte u. dafür 1180 für das Erzbisthum alle Rechte, welche der Herzog von Sachsen in den Bisthümern K. u. Paderborn gehabt hatte, u. einen großen Theil von Westfalen u. Engern erhielt; seitdem schrieben sich die Erzbischöfe von K. Herzöge von Westfalen u. Engern, er umgab die Stadt mit Mauern. Im folgte 1191–1193 Bruno III. von Berg; dessen Nachfolger, Adolf I. Graf von Altena, erst Anhänger des Kaisers Otto IV., dann durch Geld bestochen des Gegenkönigs Philipp von Schwaben, wurde deshalb abgesetzt u. 1205 Bruno IV. von Sayn gewählt. Jetzt begann wieder eine betrübte Zeit für das Erzbisthum: das Land wurde durch Bürgerkrieg u. Spaltungen unter dem Clerus zerrüttet, Bruno wurde gefangen u. zwar nach der Ermordung des Kaisers Philipp entlassen, st. aber bald darauf 1208; ihm folgte Dietrich I. von Heinsberg; wegen seiner Anhänglichkeit an Kaiser Otto wurde er 1212 abgesetzt, u. Adolf wollte die Gelegenheit benutzen, um wieder Erzbischof zu werden; der Kampf zwischen Beiden dauerte bis 1216, wo auch Dietrich abgesetzt u. Engelbert I. Graf von Berg zum Erzbischof gewählt wurde; Kaiser Friedrich II. bestellte ihn 1220 bei seinem Römerzug zum Vormund seines Sohnes Heinrich u. zum Reichsverweser. Für die Wiederherstellung der Verhältnisse des Erzbisthums wirkte Engelbert sehr vortheilhaft, ertilgte die Schulden u. wendete der Kirche die alten Güter wieder u. noch neue zu, vertheidigte die Freiheit der Kirche Deutschlands ebenso sorgsam gegen die Großen des Reiches, wie gegen den Papst u. war bemüht die Sittlichkeit der Geistlichkeit zu heben. Er wurde 7. Novbr. 1225 von dem Grafen von Isenburg bei Gevelsberg ermordet. Ihm folgte 1225–38 Heinrich von Molenarck, welcher seines Vorgängers Mörder u. Feinde strafte.

Konrad von Hochstaden, ein gelehrter, beredter u. kriegerischer Mann, wurde 1238 Erzbischof; er hatte Kämpfe mit Brabant, Limburg u. Jülich, welche ein Friede 1240 endigte; von dem Grafen von Jülich wurde er, als er 1242 Partei für den Papst Gregor IX. gegen den Kaiser Friedrich II. nahm, gefangen u. nur gegen 4000 Mark freigegeben. Dennoch blieb er Friedrichs Feind u. krönte dessen Gegenkaiser Wilhelm von Holland 1248 u. Richard von England 1257. Unter ihm wurden auch die Kämpfe zwischen dem Erzbischof u. den Kölnern ernstlicher; er suchte die Gemeine gegen die edeln Geschlechter u. diese unter einander zu entzweien, um selbst desto leichter die Herrschaft an sich zu reißen, bes. durch das neben dem Rathe bestehende Schöffenamt, welches der Erzbischof besetzte. Der erste Kampf entstand 1258 wegen einer Münze, welche Konrad einführen wollte. Den Prinzen Waldemar von Dänemark hielt er zu Gunsten Alberts von Stade vier Jahre in Köln gefangen. Durch ihn erhielt das Erzbisthum[663] die hochstadischen Güter, in deren Besitz daselbe aber erst nach langem Streite kam; auch vergrößerte er den Besitz der Kirche durch mehre Güter, aber da die Besitzungen derselben durch die Länder der Grafen von Jülich, Kleve, Mark u. Berg zerstückelt wurden, so litten sie durch die wachsende Macht dieser Herren große Einbuße. 1248 legte Konrad den Grundstein zum neuen Dome, hielt 1260 noch eine Provinzalsynode wegen des Verfalls der Disciplin des Clerus u. der Mönche u. st. 1261. Sein Nachfolger, Engelbert II. von Falkenburg, setzte die Streitigkeiten mit den Kölnern fort, wurde 1264 von denselben gefangen genommen u. 1267 beim Ulrichsthor u. unweit Zülpich von dem Grafen von Jülich, welchen die Kölner zu Hülfe gerufen hatten, geschlagen u. in letzter Schlacht gefangen u. erst 1270 losgelassen, nachdem er der Stadt ihre Freiheiten verbürgt hatte. Er verlegte, wegen der ihm von den Kölnern angethanen Unbilden, seine Residenz nach Bonn u. besuchte das Concil zu Lyon, 1274; kurz darauf starb er. Sein Nachfolger, Sigfrid von Westerburg (1275–97), setzte den Krieg gegen Jülich fort bis 1279; dann stritt er mit Brabant um das Schloß Kerpen u. wurde 1288 bei Worringen vom Grafen Adolf von Berg, dem Bundesgenossen der Brabanter, gefangen; 1290 freigelassen rächte er sich an Adolf, welchen er 1295 fing u. nicht losließ. Sein Nachfolger, Wickbold von Holte (1297–1304), versöhnte sich mit den Kölnern u. bewog den Papst, das Interdict, welches über die Kölner 1290 ausgesprochen war, 1299 aufzuheben. Zur Beilegung seiner Fehden mit Jülich, Kleve u. Mark machte er 1302 mit seinen Feinden Frieden u. stiftete dann mit dem Bischof von Münster, dem Grafen von Mark, Kleve u. den Städten Soest u. Dortmund den Landfrieden zur Unterdrückung der Privatfehden. Heinrich II. von Virneburg (1304–32) stand auf der Partei Friedrichs von Österreich u. hatte dadurch die Anhänger Ludwigs des Baiern gegen sich. Weil er durch Räubereien den von Ludwig gestifteten allgemeinen Landfrieden gebrochen u. den Handel gestört hatte, wurde sein Schloß Brühl 1318 genommen u. K. an Ludwig den Baier übergeben. Erst 1322 kehrte er nach K. zurück. Unter ihm kam die Grafschaft Hülchrath u.a. Güter an das Erzbisthum. Er sorgte auch für die kirchlichen Angelegenheiten u. hielt mit seinem Clerus Provinzial- u. Diöcesansynoden u. weihte 1322 den Chor des Doms ein. Walram von Jülich (1332–49), Gegner Ludwigs des Baiern, wählte Karl IV. zum Kaiser; deshalb von Ludwig angegriffen, überall besiegt u. von Allen verlassen, flüchtete er sich nach Frankreich, wo er 1349 in Paris starb. Wilhelm von Gennep (1349–63), wirkte sehr wohlthätig durch Sparsamkeit u. suchte die Schulden zu tilgen u. den Landfrieden aufrecht zu halten. Die ersparten Schätze hatte Johann von Virneburg, welcher nach Wilhelms Tode 1363 von einer Partei gewählt wurde, dazu benutzt, seine Creaturen zu beschenken, aber der Papst erkannte ihn nicht an, sondern setzte Adolf II. von der Mark, Bischof von Münster, ein, welcher aber 1364 zu Gunsten seines Oheims Engelbert III. von der Mark verzichtete; dieser, in mehre Kriege verwickelt, stürzte K. in große Schulden, u. da ihm eine Empörung drohte, nahm er 1366 den Erzbischof Kuno von Trier zum Coadjutor an; dieser ließ sich angelegen sein, die verwirrten Verhältnisse des Erzbisthums zu ordnen, u. wurde nach dem Tode Engelberts 1368 vom Papst Urban V. als Generalvicar eingesetzt. Kuno löste das Schloß Zülpich wieder ein u. erhielt von dem Grafen Gottfried von Arnsberg u. seiner Gemahlin Anna von Kleve die Grafschaft Arnsberg als Geschenk fürs Erzstift. 1370 kehrte er nach Trier zurück, u. Graf Friedrich III. von Zaarwerden wurde Erzbischof. Er war ein kräftiger Regent u. spielte auch in den damaligen politischen Angelegenheiten eine Rolle; der Kaiser Karl IV. verwendete sich für ihn beim Papste, daß dieser die Schuld Kölns an ihn von 120,000 Goldflor, auf 30,000 herabsetzte; seit 1375–77 hatte er mit den Kölnern, welche die von ihm eingesetzten Schöffen verjagt hatten, mit abwechselndem Glück Kämpfe; bei dem ausgebrochenen Schisma stand Friedrich auf der Seite Urbans VI., den Landfrieden hielt er mit der größten Energie aufrecht, löste mehre verpfändete Güter ein, erwarb neue u. stiftete 1388 die Universität zu K. 1401 wurden die Unterthanen des Herzogs von Berg in allen weltlichen Civil- u. Criminalstrafen durch eine päpstliche Bulle von den Gerichten des Erzbischofs eximirt; da Gleiches 1402 auch in Kleve u. der Mark geschah, fing der Erzbischof einen Krieg mit dem Grafen Adolf an, in welchem er den Grafen besiegte, aber den Streit nicht beendigte. Ihm folgte 1414 Dietrich II. von Mörs, ein sehr prachtliebender Mann; er hatte seit 1418 eine sechsjährige Fehde mit der Stadt; seine Theilnahme am Hussitenkriege endigte mit seiner Niederlage u. Flucht; sein Streit mit Soest, welcher Stadt er ihre Verfassung ändern wollte, endete damit, daß sich diese 1444 in den Schutz Kleve's begab; ein darüber ausgebrochener Krieg endigte 1449 durch den Frieden von Mastricht, in welchem Dietrich die Klevesche Schutzherrschaft über Soest anerkennen mußte; weil er es auf dem Concil zu Basel mit dem Papst Felix V. hielt, so entsetzte ihn der andere Papst Eugen IV. 1444 u. eximirte die Kleveschen Besitzungen von seiner Gerichtshoheit, doch wurde dieser Entscheid nach seiner Unterwerfung von dem Papst wieder rückgängig gemacht. Bei seinem Tode 1463 war die Kirchenzucht im tiefsten Verfall u. das Land auf das furchtbarste verwüstet u. unübersehbar verschuldet.

Um diesen Übelständen abzuhelfen u. für die Zukunft neuen vorzubauen, machte Domcapitel, Grafen, Ritterschaft u. Städte 1463 eine Erblandsvereinigung, welche von da an als Staatsgrundgesetz galt (s. oben), nach welchem der neugewählte Erzbischof zu regieren sich verpflichten mußte. Dietrichs Nachfolger, Pfalzgraf Ruprecht (Robert), 1463–80, fand so geringe Einkünfte vor, daß er, da die Geistlichkeit u. die Ritterschaft die von ihm erbetene Beihülfe nicht zahlen wollte, dieselbe gewaltsam eintrieb. Als es darüber zur Empörung kam, setzte das Capitel den Erzbischof 1473 ab u. wählte den Landgrafen Hermann von Hessen als Administrator. Ruprecht wendete sich an den Herzog Karl den Kühnen von Burgund, welcher ihn wieder auf den erzbischöflichen Stuhl zurückführen sollte. Doch ein kaiserliches Heer zwang den Herzog zum Rückzug, u. unter Vermittelung des Herzogs von Jülich u. Berg ward Friede geschlossen, u. Ruprecht erhielt eine Pension von 3000 Flor. 1478 wurde er auf einer Reise durch Hessen von landgräflichen Leuten aufgehoben u. nach Blanckenstein in Gewahrsam gebracht, wo er 1480 st. u. nun[664] wurde der bisherige Administrator, als Hermann IV. Erzbischof; er regierte in Frieden, wurde 1496 auch Administrator in Paderborn u. st. 1508. Unter Graf Philipp II. von Dann-Oberstein (1508_–15) wurde in der neuen Kreiseintheilung durch Kaiser Maximilian K. zum Kreise Niederrhein geschlagen. Hermann V., Graf von Weda (Wied), 1515–46, 1532 auch Bischof von Paderborn, war Anfangs ein Gegner der Lutherischen; seit 1540 aber, wo er Bucer hatte kennen lernen, neigte er sich der Reformation zu, ließ diesen 1542 nach Bonn kommen u. dort u. in der Umgegend predigen. Der Clerus war sehr dagegen, u. Hermann wurde 16. April 1546 vom Papst excommunicirt; Adel u. Stadt wollte ihn zwar nicht lassen, aber er legte 25. Febr. 1547 sein Amt nieder (s. Hermann 45). Seine Nachfolger, Adolf III. von Schauenburg (st. 1556) u. Anton von Schauenburg (st. 1558), führten die Katholische Lehre zurück; doch konnten sie es nicht verhindern, daß in Jülich, Kleve, Berg, der Mark, Paderborn etc. die Reformation sich verbreitete; außerdem wurde der Sprengel der Erzdiöces verkleinert durch die Errichtung des Bisthums Roermonde, wozu das Dekanat Geldern geschlagen wurde, u. durch die Erhebung des Bisthums Utrecht zu einem Erzbisthum, wodurch diese Diöces der Erzdiöces verloren ging. Auf Anton folgten Graf Johann Gebhard von Mansfeld (1558–62) u. Friedrich IV. von Wied, welcher 1567 abdankte (u. 1568 st.); auch Salentin von Isenburg dankte 1577 ab, um zu heirathen, da sein Haus im Begriff stand auszusterben. Sein Nachfolger, Gebhard II., Truchseß von Waldburg, verliebte sich in die Gräfin Agnes von Mansfeld u. heirathete sie 1582 insgeheim zu Bonn. Seine Duldsamkeit gegen die Protestanten u. die öffentliche Heirath mit Agnes riefen einen Aufstand der Kölner hervor; der Papst exkommunicirte ihn 1583, der Kaiser erklärte ihn in die Acht u. das Capitel wählte an seine Stelle Ernst, Herzog von Baiern. Gebhard suchte sich mit Gewalt zu behaupten, siegte bei Huls, aber 31. März 1584 bei Flockenburg geschlagen, floh er u. ließ sich in Strasburg nieder (wo er 1601, nach Anderen schon 1589 st.). Ernst wurde 1585 auch Bischof von Münster, nahm 1595 seinen Neffen Ferdinand zum Coadjutor an u. st. 1612 zu Arnsberg. Ferdinand wurde Erzbischof u. war zugleich auch Bischof zu Lüttich, Münster, Hildesheim u. Paderborn.

Im Dreißigjährigen Kriege wurde das Kölnische 1642 von den Franzosen u. Hessen besetzt u. erst im Westfälischen Frieden erhielt Ferdinand die Plätze zurück, mußte aber 600,000 Thaler zahlen. Er st. 1650 zu Arnsberg u. ihm folgte Maximilian Heinrich, Herzog von Baiern, welcher schon seit 1643 seines Oheims Coadjutor gewesen war u. bald darauf auch Bischof von Hildesheim wurde. Er kräftigte durch die 1651 u. 1662 publicirten Synodalbeschlüsse die kirchliche Ordnung u. ließ 1663 das Kölnische Landrecht, eine Rechtsordnung für die wichtigsten bürgerlichen Institute, ausarbeiten. Auf den Rath des Bischofs Egon von Strasburg schloß er 1669 ein Bündniß mit Frankreich u. räumte den Franzosen Kaiserswerth, Neuß u. Bonn ein; deshalb besetzten die Kaiserlichen seine Staaten, u. er mußte sich in ein Kloster zurückziehen, wo er 5 Jahre lebte. 1674 schloß er Frieden mit Holland u. erhielt das, seit 1633 von den Holländern besetzte Rheinberg wie der. Der Friede zu Nimwegen 1679 gab ihm auch seine anderen Staaten zurück. 1683 wurde er auch Bischof von Münster u. st. 3. Juli. 1688. Sein Nachfolger, Joseph Clemens, Herzog von Baiern, welcher erst an dem, um das Erzbisthum sich bewerbenden Bischof Egon von Strasburg einen Nebenbuhler hatte, hielt es im Spanischen Successionskriege mit Frankreich, mußte aber nach dem Einrücken der holländischen Truppen im Kölnischen 1702 u. nach der Eroberung von Bonn 1703 nach den Niederlanden fliehen. Der Kaiser übergab die Verwaltung des Erzstiftes einem Ausschuß des Capitels, u. der König von Preußen u. der Kurfürst von Pfalz besetzten die kölnischen Städte. Der Erzbischof-Kurfürst wurde 1706 noch in die Reichsacht erklärt, aber durch die Friedensbeschlüsse zu Rastatt u. Baden 1714 wieder in sein Land eingesetzt; 1715 verließen die Holländer auch Bonn. 1723 st. Joseph Clemens, u. ihm folgte Clemens August, sein Neffe u. seit 1722 sein Coadjutor; er war auch Bischof von Münster, Paderborn, Hildesheim u. seit 1727 von Osnabrück, seit 1732 auch Großmeister des Deutschen Ordens. Seine lange Regierung (bis 1761) war eine gesegnete für sein Land; er wendete von seinen großen Einkünften viel auf den Aufbau von Kirchen, Schulen, Schlössern, auf die Verbesserung des Landes u. auf Wiedererwerbung früher verkaufter od. verpfändeter Besitzungen; aber seine Verbindung mit Frankreich brachte auch dem Lande wieder viel Schaden. Er st. 6. Febr. 1761, u. als sein Nachfolger wurde Maximilian Friedrich, Graf von Königsegg-Rotenfels, gewählt; seine Altersschwäche nöthigte ihn, die Regierung seinen Räthen zu überlassen; in K. stand bes. von Belderbusch an der Spitze; er stiftete 1777 die Akademie in Bonn, verbesserte die Gerichtsordnung u. verband sich auf Hontheims Anregung mit Trier u. Mainz zu Vorstellungen bei der Päpstlichen Curie, wegen deren Eingriffe in die Angelegenheit des Deutschen Reiches u. in die kirchliche Verwaltung der Deutschen Bisthümer. Clemens August st. 1785; ihm folgte, 1784 Maximilian Franz, Erzherzog von Österreich, seit 1780 Coadjutor. Er verwendete die Ersparnisse des Hofes zum Besten des Staates, unterstützte Künste u. Wissenschaften, erhob die Akademie zu Bonn zur Universität u. hielt ernst über seine Gerechtsamen gegen den Papst. Am Kriege gegen Frankreich nahm er als Reichsstand Theil, mußte aber deshalb 1797 aus Bonn fliehen, lebte Anfangs zu Mergentheim, seit 1800 zu Wien u. st. 28. Juli 1801 zu Hetzendorf bei Wien. Das Domcapitel wählte zu seinem Nachfolger den Erzherzog Anton Victor, aber durch den Lüneviller Frieden 1801 wurde das Erzstift säcularisirt u. der Theil auf dem linken Rheinufer fiel an Frankreich, welches denselben mit dem Roer- u. mit dem Rhein- u. Moseldepartemente vereinigte. Die auf dem rechten Rheinufer gelegenen Reste kamen an Nassau-Usingen, mit Ausnahme der Ämter Altenwied u. Neuenburg, welche der Fürst von Wied-Runkel erhielt. Das Herzogthum Westfalen kam an Hessen-Darmstadt u. die Grafschaft Recklinghausen an den Herzog von Arnsberg, später (1811) an den Großherzog von Berg. In geistlicher Hinsicht wurden die am linken Rheinufer gelegenen erzstiftlichen Pfarreien dem Bisthum Aachen, die auf dem rechten den Generalvicaren in Deutz u. Arnsberg untergeben.[665] Durch den ersten Pariser Frieden 1814 mußte Frankreich auch den bisher französischen Antheil des Erzstiftes K. zurückgeben, welcher durch den Wiener Congreß Preußen zugetheilt wurde. Dasselbe erhielt auch die auf dem rechten Rheinufer gelegenen Reste von K., welche Nassau gehabt hatte, die Grafschaft Recklinghausen u. das Herzogthum Westfalen. Das eigentliche Erzstift K. bildet jetzt Bestandtheile der preußischen Regierungsbezirke Düsseldorf, Köln u. Coblenz.

Bei der neuen Organisation des Erzstiftes auf Grund der päpstlichen Bulle De salute animarum, 1821, wurden die Bestandtheile des wiederaufgehobenen Bisthums Aachen, so wie die an Preußen gefallenen Diöcesen Lüttich u. Roermonde u. die früher zum Sprengel von K. gehörigen Kirchen (außer Recklinghausen, Westfalen etc.) zu dem neuen Erzstift geschlagen u. demselben die Bisthümer Trier, Münster u. Paderborn unterstellt u. der Freiherr Ferdinand August Graf Spiegel (s.d.) zum Desenberg 20. Dec. 1824 zum Erzbischof erwählt u. 25. Juni 1825 eingesetzt, ein wissenschaftlicher, kluger u. freisinniger Mann, der zwar auf die Wiedergewinnung der in der französischen Zeit verlorenen Rechte der Kirche sah u. den katholischen Glauben aufrecht erhielt, aber durch Toleranz ein gutes Vernehmen zwischen Protestanten u. Katholiken zu Stande brachte, das Domcapitel regenerirte, die Erzdiöces in 44 Dekanate theilte, die Schulen hob, Hermes u. seine Schule begünstigte, Künsten u. Wissenschaften hold war u. auch schon zum Weiterbau des Doms in K. Sammlungen veranstaltete. Er st. 2. Aug. 1835, u. ihm folgte Clemens August II. Freiherr Droste (s.d. 3) zu Vischering. Dieser verbot durch die Beichtväter das Lesen aller von Hermes od. in dessen Geiste geschriebener Schriften u. untersagte den Besuch der Vorlesungen der Hermesianer. Diesen selbst wurde die Approbation zu ihren Vorlesungen versagt u. seit 1837 den neu zu approbirenden Geistlichen der Erzdiöcese, aber auch von andern des Hermesianismus verdächtigen Priestern die Unterzeichnung von 18 Thesen gefordert, welche den Gegensatz zu dem Hermesianismus bezeichnen sollten. Clemens August gerieth bald in Conflicte mit der preußischen Regierung, indem er die von seinem Vorgänger beobachtete mildere Praxis hinsichtlich der Gemischten Ehen wider alle Erwartung aufhob u. die Pfarrer dahin instruiren ließ, die Trauung nur zu gewähren, wenn von Seiten der Verlobten das Versprechen der katholischen Erziehung der Kinder vorausgegangen sei. Da der Erzbischof trotz allen Vorstellungen der Regierungen auf seiner Praxis beharrte, so wurde er am 20. November 1837 nach Minden abgeführt; die Verwaltung der Erzdiöces wurde von dem Metropolitancapitel übernommen u. der zeitherige Generalvicar Hüsgen zum Capitularverweser ernannt. Von Seiten des Papstes, welcher von der Regierung eine Sühne für das gegen den Erzbischof angewendete Verfahren forderte, wurde in einem Epistolarbreve vom 9. Mai 1838 an das Capitel der zeitherige Bisthumsverweser bis zur Rückkehr des Erzbischofs od. bis zu anderweitiger Entscheidung des Römischen Stuhls, als Generalvicar u. Subdelegat des Erzbischofs anerkannt, mit der Anweisung jedoch, seine volle Unterwerfung unter das apostolische Urtheil über den Hermesianismus zu erklären u. dieselbe von den Geistlichen der Erzdiöces zu fordern. Gegen den Papst erklärte die preußische Regierung ihr Recht rücksichtlich der gegen den Erzbischof getroffenen Maßregeln Von Tag zu Tag steigerte sich die Unzufriedenheit der Katholiken, die bes. vom Auslande aufgeregt wurden. Das Resultat war, daß die Confessionen sich nur noch schroffer gegenüber traten. Es entstanden sogar Vereine katholischer Jungfrauen gegen die Gemischten Ehen. Auch von mehreren preußischen Bischöfen u. Geistlichen wurde jetzt nicht die gewünschte Willfährigkeit gegen die Regierung erwiesen, u. die Bischöfe von Münster u. Paderborn erklärten im Jan. 1838 geradezu ihren Rücktritt von der Convention vom Jahr 1834. Der Erzbischof selbst erhielt 1839 die Erlaubniß Minden zu verlassen u. auf sein Stammschloß Darfeld zu ziehn. Nach mannigfachen Verhandlungen seit der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms IV. 1840, wobei von dem frühern energischen Verfahren der Regierung nicht wenig zurückgegangen wurde, ließ sich der Erzbischof, auf Anrathen des Papstes selbst, endlich 1841 bestimmen, den Bischof Geissel zu Speier als Coadjutor anzunehmen, welcher 1842 sein Amt antrat u. ein ruhiges Verhalten beobachtete. Mit der Erhebung Johanns von Geissel auf den erzbischöflichen Stuhl nach dem Tode des Erzbischofs Clemens August (1845) am 1. Jan. 1846 endigten sich die langjährigen Streitigkeiten zwischen der römischen Curie u. der preußischen Regierung. Sehr bemüht war der Erzbischof Johannes für Errichtung eines Knabenseminars zur Heranbildung einer größeren Anzahl von jungen Geistlichen u. widmete auch dem Dombauvereine seine Theilnahme. Die Bewegungen des Jahres 1848 berührten auch das Erzbisthum K. Es wurden Petitionen an den Erzbischof erlassen, daß Diöcesansynoden gehalten, die Besetzungen der Stellen nach der Anciennetät der Priester vorgenommen werden möchten etc. Doch hatten diese Wünsche keinen Erfolg. Nur die Umgestaltung der geistlichen Gerichtsbarkeit in der Erzdiöces K. brachte in der Anwendung der Gerichtsform einiges Neue, indem für mehrere zeither auf dein Verwaltungswege abgemachte Angelegenheiten die kanonische Proceßform eingeführt wurde. Der Umschwung im politischen Leben wirkte auch auf die kirchlichen Verhältnisse zurück, die streng römische Partei erhob sich wieder u. die 1850 von den Jesuiten gehaltenen Missionen wurden zahlreich aus den verschiedenen Klassen der Bürgerschaft besucht. Vgl. Merssäus, De electorum ecclesiast. archiepiscoporum ac episcoporum Coloniensium origine et successione, Köln 1580 u.ö., zuletzt 1736; Ag. Gelenius, De sacra et civili magnitudine Coloniae, Köln 1645; Cäsar Heisterbach u. Levold von Northof, Catalogi archiepiscoporum, im 2. Bd. von Böhmers Fontes rerum german.; Cronica presulum ecclesie Coloniensi um; Kolb, Series episcoporum et archiep. Mogunt., Trev. et Colon., Augsb. 1733; Moerkens, Conatus chron. ad catalogum archiepiscoporum Colon., Köln. 1745; Binterim u. Mooren, Die alte u. neue Erzdiöcese Köln, Mainz 1828, 2 Bde.; Ennen, Geschichte der Reformation in der Erzdiöcese K., 1849; Mering, Geschichte der vier letzten Kurfürsten von K, 1842; Derselbe, Stadt u. Kurstaat K. seit dem Dreißigjährigen Kriege bis zur Französischen Revolution, 1855, 2 Bde.; Sammlung der die Verfassung[666] des Erzstiftes K. betreffenden Stücke, Köln 1712, 2 Bde. Fol.; Scotti, Sammlung der Gesetze für Kur-K.; Podesta, Sammlung der Verordnungen etc. seit der Wiederherstellung des Erzbisthums K., 1851.


Pierer's Lexicon. 1857–1865.

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